Im Bundestag wird heute das "Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen" (Alterseinkünftegesetz, AltEinkG) beraten, das aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 06.03.2002, der die ungleiche Behandlung von Renten der Arbeitnehmer und Pensionen der Beamten für verfassungswidrig erklärte, in die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung einsteigen soll. Die Union hat angekündigt, im Bundestag gegen das Gesetz zu stimmen, das dort jedoch über eine rot-grüne Mehrheit verfügt; im Bundesrat will die Union das Vorhaben nicht blockieren, da das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Gleichstellung aller Altersbezüge ab 2005 vorgeschrieben hat.
Das Gesetz erreicht diese Gleichstellung durch zwei hauptsächliche Maßnahmen: Rentenversicherungsbeiträge werden stufenweise bis 2025 steuerfrei gestellt, der Ertragsanteil steigt aber stufenweise bis 2040 auf 100% an. Hierdurch werden die Alterseinkünfte erst bei ihrer Auszahlung besteuert, was zu einer Gleichstellung aller Formen der Altersvorsorge führt. Die lange Übergangszeit soll sicherstellen, daß auch diejenigen, deren Einzahlungen an freiwillige oder nichtfreiwillige Vorsorgesysteme besteuert wurden, zunächst noch eine steuerfreie Rentenauszahlung erhalten.
Derzeit ist nur der Arbeitgeberanteil komplett steuerfrei (§3 Nr. 62 EStG); Einzahlungen von Arbeitnehmern sind i.d.R. zu 50% steuerpflichtig, Einzahlungen von nicht zwangsweise "Versicherten" bis zu einem bestimmten Grenzwert steuerfrei (§10 Abs. 3 EStG). Bis 2025 sollen alle Einzahlungen in Rechtenversicherungen vollständig steuerfrei sein. Gleichzeitig werden aber die Ertragsanteile ansteigen. Dabei wird ab 2005 die bisherige Fiktion, der Ertragsanteil hänge (wie es bei einer tatsächlich kapitalgedeckten Rente auch wirklich der Fall wäre) vom Renteneintrittsalter und damit der Lebenserwartung zu Rentenbeginn ab, zugunsten eines für alle gleichen Ertragsanteiles fallengelassen. Dies führt gleich zu Beginn für die bisherigen Rentner zu einer erheblichen Erhöhung des Ertragsanteiles, die auch dazu führen könnte, daß schon 2005 viele Rentner, die bisher keine Einkommensteuer mehr zahlen mußten, plötzlich wieder veranlagt werden.
Ob die Regelung freilich auch für ihre gesamte Laufzeit angewandt wird, darf angesichts des bekanntermaßen schon vor Beginn des Überganges desolaten Zustandes der Rentenkassen bezweifelt werden. Schon die Idee, eine Planung für fast vier Jahrzehnte aufzustellen, wo die Rentenkassen derzeit schon nicht mehr wissen, wie sie die nächsten paar Monate zahlungsfähig bleiben sollen, zeugt von einer ausgeprägten Vogel-Strauß-Mentalität. Man verdrängt offensichtlich ein Problem, das aus der Bevölkerungsstatistik offensichtlich ist. Das Urteil des Verfassungsgerichtes hätte eine Chance geboten, das einstürzende Zwangsversicherungssystem grundlegend zu reformieren, aber diese Gelegenheit wurde verpaßt.
Im Lexikon für Rechnungswesen und Controlling und auf der BWL CD ist die neue Rechtslage bereits seit ein paar Wochen berücksichtigt.
Links zum Thema: Rentenkürzung: Betriebsrentner legen Verfassungsbeschwerde ein | Steuerquote bei Arbeitnehmern 2004: kein nennenswerter Rückgang (interne Links)