Schriftliche Prüfungen: Schummeltips für Klausurkandidaten

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Nachdem wir uns gestern an dieser Stelle ein bißchen über Plagiate und andere Schummeleien bei Studien- und Diplomarbeiten ausgelassen haben, verraten wir heute Tips und Tricks für Schummeleien in schriftlichen Prüfungen, die Prüfungskandidaten wie Prüfern zugute kommen können. Wie schon gestern so lehnen wir auch heute jede Haftung für Probleme, die sich bei Anwendung dieser Tips ergeben, ab: wer es ausprobiert, tut das auf eigenes Risiko.

Der klassische Spickzettel

Dieser ist klein, eng bekritzelt, manchmal mehr oder weniger kunstvoll gefaltet und von jedem Unbeteiligten leicht als solcher zu erkennen, wenn er aus dem Ärmel oder unter dem Handy zum Vorschein kommt. Diese Art des Schummelns wird daher nicht empfohlen, es sei denn, man kann sicher sein, daß die Aufsichtsperson sich sogleich nach Klausurbeginn hinter einer Zeitung verbarrikadiert, möglichst hinter der, die normalerweise von klugen Köpfen gelesen wird.

Spickzettel neuer Art

Viel besser kann es sein, die wichtigsten Stichpunkte mehr oder weniger großzügig auf ein Blatt zu schreiben, das nur vor oder bei Klausurbeginn hervorgezaubert werden muß: ist dies gelungen, so ist der Spicker kaum noch als solcher zu erkennen, und kann sogar als "Konzeptblatt" mit abgegeben werden, was zweifellos besonders frech ist. Aber Frechheit siegt ja, wie wir wissen. Meistens, jedenfalls. Viele mehr oder weniger reputierliche Lehranstalten sind daher nämlich dazu übergegangen, eigenes Papier an die Lehrgangsteilnehmer auszugeben, und dieses auch zu stempeln, so daß ungestempeltes Papier später leicht als Spickzettel zu erkennen ist. Das macht die Sache dann schwieriger, denn der Spicker muß vor Klausurende wieder verschwinden.

Virtuelle Spickzettel

Elektronische Medien erweitern die Freiheiten ihrer Nutzer, auch in Klausuren. So wurden schon programmierbare Taschenrechner mit Textdisplay und sogar Handys zum Spicken benutzt, weshalb solche Geräte in Klausuren oft auch nicht erlaubt sind. Nur daß es oft die Aufsichtsperson nicht merkt, daß ein bestimmtes Rechengerät mehr kann als nur Rechnen.

Gesetzliche Spickzettel

Gesetzbücher eignen sich hervorragend, Vorschriften und auch andere Inhalte zu kommentieren, und das ist am Ende nichts als ein Spickzettel mit vielen hundert Seiten. Zwar sind auch handschriftliche Ergänzungen aller Art in Gesetzestexten natürlich nicht erlaubt, aber wer prüft das schon? Und: das unauffällige Hervorzaubern eines kleinen, gefalteten Papierobjektes während der Prüfung erregt zweifellos das Mißtrauen jeder Aufsichtsperson, aber ein Prüfungsteilnehmer, der begierlich mit dem Gesetz raschelt, erregt wenig Aufsehen. Ist es nicht toll, daß es in Deutschland so viele Gesetze und Verordnungen gibt?

Zur Psychologie des Spickens

Der klassische Spickzettelschreiber notiert vor der Klausur, was er glaubt, während der Klausur zu gebrauchen. Er handelt also aus Angst, und daher mit großer innerer Teilnahme, was aber gerade das Lernen fördert. Viele Schummler haben daher schon bemerkt, daß sie gerade das, was sie spicken wollen, auch so wissen, die Zettelaktion also nichts mehr nützt. Insofern das Schreiben unerlaubter Hilfsaufzeichnungen also das Lernen fördert – warum nicht?

Wo Spickzettel sinnlos sind

Besonders bei Vokabeln oder Formeln haben sich Spicker bewährt, also bei Dingen, die man auswendig lernen muß, nicht aber bei Fragen, die Denken in Analogien erfordern, Transferwissen also. Da sollte man es gleich lassen. Werden beispielsweise die variablen Kosten in der Aufgabe Nutz- oder Grenzkosten benannt, so weiß man vielleicht (oder hat auf dem Zettel), was man einbringen soll, erkennt aber nicht, daß Grenz- oder Nutzkosten gerade nichts anderes als variable Kosten sind, und kann das Wissen (oder den Spicker) über variable Kosten nicht anwenden. Sowas kann man nicht spicken… weshalb solche Fragen bei den Dichtern und Denkern der Aufgabenausschüsse auch immer beliebter werden.

Das elfte Gebot

"Du sollst Dich nicht erwischen lassen!", heißt es ganz unbiblisch bei solchen Sünden. Ertappte Schummler werden zumeist durch die jeweilige Prüfung durchfallen, und wenn nur eine bestimmte Anzahl von Versuchen zulässig ist, dann ist der jeweilige Versuch damit vertan. War es schon der letzte Versuch, dann war's das mit dem begehrten Diplom. Schlimmer noch ist aber, daß oft die Prüfer nicht erfahren, daß ein Teilnehmer beim Spicken erwischt wurde, und die Arbeit normal benoten, und erst der Prüfungsausschuß nachher die Sechs drunterschreibt – aber dem gescheiterten Schummler mitteilt, was sein Preis gewesen wäre. Man weiß also, daß es geklappt hätte, wenn man sich nach dem 11. Gebot gerichtet hätte…

Links zum Thema

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