Seit vielen Jahren gilt in Deutschland der sogenannte Meisterzwang, der jeden, der einen der Handwerksberufe selbständig betreiben will, zum Erwerb eines Meisterbriefes zwingt – eine deutsche Besonderheit wie Ladenschluß oder Ökoreligion, belächelt in der Welt und eine Wirtschaftsbremse im Binnenland. Und genau wie beim Ladenschluß hat man sich nunmehr heute auch hier auf eine halbe Reform geeinigt, für 53 der einstmals 94 eingeschränkten Berufe den Meisterzwang aufzuheben.
Kerngedanke der Neuregelung ist, wie so oft, die gewerberechtliche Gefahrenabwehr, d.h., es bleiben die Berufe im Meisterzwang, die mit einer besonderen Gefährdung einhergehen. Der Zugang zu diesen Gewerben wird also weiterhin von der Handwerkskammer reglementiert. Für die Berufe, für die der Meisterzwang aufgehoben wird, reicht ab 2004 eine einfache gewerberechtliche Anmeldung.
Die folgende Übersicht vergleicht die alte und die neue Liste der Berufe, die dem Meisterzwang unterliegen:
Alter Rechtszustand 01.04.1998 bis 31.12.2003 |
Neuer Rechtszustand ab 01.01.2004 |
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Gewerbe mit Meisterzwang | Gewerbe mit Meisterzwang | |
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Warum diese Liberalisierung nicht schon vor Jahrzehnten gekommen ist, kann jetzt mit Recht diskutiert werden – und ob es notwenig ist, noch in diesen restlichen Gewerben den Meisterzwang aufrechtzuerhalten. Immerhin ist die Gründung neuer Betriebe durch diese Reform nunmehr erheblich erleichtert worden – auf den Arbeitsmarkt wird sich dies freilich nur durchschlagen, wenn auch die anderen Rahmenbedingungen etwas unternehmerfreundlich werden. Das darf aber mit Fug und Recht bezweifelt werden: schließlich läßt die Regierung keinen Zweifel daran, Energie noch weiter verteuern zu wollen.
Links zum Thema: Die deutsche Ladenschluß-Provinzposse: der nächste Akt… (interner Link)