Handwerksreform beschlossen

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Seit vielen Jahren gilt in Deutschland der sogenannte Meisterzwang, der jeden, der einen der Handwerksberufe selbständig betreiben will, zum Erwerb eines Meisterbriefes zwingt – eine deutsche Besonderheit wie Ladenschluß oder Ökoreligion, belächelt in der Welt und eine Wirtschaftsbremse im Binnenland. Und genau wie beim Ladenschluß hat man sich nunmehr heute auch hier auf eine halbe Reform geeinigt, für 53 der einstmals 94 eingeschränkten Berufe den Meisterzwang aufzuheben.

Kerngedanke der Neuregelung ist, wie so oft, die gewerberechtliche Gefahrenabwehr, d.h., es bleiben die Berufe im Meisterzwang, die mit einer besonderen Gefährdung einhergehen. Der Zugang zu diesen Gewerben wird also weiterhin von der Handwerkskammer reglementiert. Für die Berufe, für die der Meisterzwang aufgehoben wird, reicht ab 2004 eine einfache gewerberechtliche Anmeldung.

Die folgende Übersicht vergleicht die alte und die neue Liste der Berufe, die dem Meisterzwang unterliegen:

Alter Rechtszustand
01.04.1998 bis 31.12.2003
Neuer Rechtszustand
ab 01.01.2004
Gewerbe mit Meisterzwang Gewerbe mit Meisterzwang
  1. Augenoptiker
  2. Bäcker
  3. Behälter- und Apparatebauer
  4. Betonstein- und Terrazzohersteller
  5. Bogenmacher
  6. Boots- und Schiffbauer
  7. Böttcher
  8. Brauer und Mälzer
  9. Brunnenbauer
  10. Buchbinder
  11. Buchdrucker: Schriftsetzer; Drucker
  12. Büchsenmacher
  13. Chirurgiemechaniker
  14. Dachdecker
  15. Damen- und Herrenschneider
  16. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
  17. Edelsteinschleifer und -graveure
  18. Elektromaschinenbauer
  19. Elektrotechniker
  20. Estrichleger
  21. Feinmechaniker
  22. Feinoptiker
  23. Fleischer
  24. Flexografen
  25. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  26. Fotografen
  27. Friseure
  28. Galvaniseure
  29. Gebäudereiniger
  30. Geigenbauer
  31. Gerüstbauer
  32. Glas- und Porzellanmaler
  33. Glasbläser und Glasapparatebauer
  34. Glaser
  35. Glasveredler
  36. Gold- und Silberschmiede
  37. Graveure
  38. Handzuginstrumentenmacher
  39. Holzbildhauer
  40. Holzblasinstrumentenmacher
  41. Hörgeräteakustiker
  42. Informationstechniker
  43. Installateur und Heizungsbauer
  44. Kälteanlagenbauer
  45. Karosserie- und Fahrzeugbauer
  46. Keramiker
  47. Klavier- und Cembalobauer
  48. Klempner
  49. Konditoren
  50. Korbmacher
  51. Kraftfahrzeugtechniker
  52. Kürschner
  53. Landmaschinenmechaniker
  54. Maler und Lackierer
  55. Maurer und Betonbauer
  56. Metall- und Glockengießer
  57. Metallbauer
  58. Metallbildner
  59. Metallblasinstrumentenmacher
  60. Modellbauer
  61. Modisten
  62. Müller
  63. Ofen- und Luftheizungsbauer
  64. Orgel- und Harmoniumbauer
  65. Orthopädieschuhmacher
  66. Orthopädietechniker
  67. Parkettleger
  68. Raumausstatter
  69. Rolladen- und jalouisebauer
  70. Sattler und Feintäschner
  71. Schilder- und Lichtreklamehersteller
  72. Schneiderwerkzeugmechaniker
  73. Schornsteinfeger
  74. Schuhmacher
  75. Segelmacher
  76. Seiler
  77. Siebdrucker
  78. Steinmetzen und Steinbildhauer
  79. Sticker
  80. Straßenbauer
  81. Strukkateure
  82. Textilreiniger
  83. Tischler
  84. Uhrmacher
  85. Vergolder
  86. Vulkaniseure und Reifenmechaniker
  87. Wachszieher
  88. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  89. Weber
  90. Weinküfer
  91. Zahntechniker
  92. Zimmerer
  93. Zupfinstrumentenmacher
  94. Zweiradmechaniker
 
  1. Augenoptiker
  2. Bäcker
  3. Boots- und Schiffbauer
  4. Brunnenbauer
  5. Büchsenmacher
  6. Chirurgiemechaniker
  7. Dachdecker
  8. Elektromaschinenbauer
  9. Elektrotechniker
  10. Feinmechaniker
  11. Fleischer
  12. Frisöre
  13. Gerüstbauer
  14. Glasbläser und Glasapparatebauer
  15. Glaser
  16. Hörgeräteakustiker
  17. Informationstechniker
  18. Installateur und Heizungsbauer
  19. Kälteanlagenbauer
  20. Karosserie- und Fahrzeugbauer
  21. Klempner
  22. Konditoren
  23. Kraftfahrzeugtechniker
  24. Landmaschinenmechaniker
  25. Maler und Lackierer
  26. Maurer und Betonbauer
  27. Metallbauer
  28. Ofen- und Luftheizungsbauer
  29. Orthopädieschuhmacher
  30. Orthopädietechniker
  31. Schornsteinfeger
  32. Seiler
  33. Steinmetzen und Steinbildhauer
  34. Straßenbauer
  35. Stukkateure
  36. Tischler
  37. Vulkaniseure u. Reifenmechaniker
  38. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  39. Zahntechniker
  40. Zimmerer
  41. Zweiradmechaniker

Warum diese Liberalisierung nicht schon vor Jahrzehnten gekommen ist, kann jetzt mit Recht diskutiert werden – und ob es notwenig ist, noch in diesen restlichen Gewerben den Meisterzwang aufrechtzuerhalten. Immerhin ist die Gründung neuer Betriebe durch diese Reform nunmehr erheblich erleichtert worden – auf den Arbeitsmarkt wird sich dies freilich nur durchschlagen, wenn auch die anderen Rahmenbedingungen etwas unternehmerfreundlich werden. Das darf aber mit Fug und Recht bezweifelt werden: schließlich läßt die Regierung keinen Zweifel daran, Energie noch weiter verteuern zu wollen.

Links zum Thema: Die deutsche Ladenschluß-Provinzposse: der nächste Akt… (interner Link)

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