Kikierikiii, oder was Beethoven mit dem Markenrecht zu tun hat

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Marken in der Form von Wort- oder Bildmarken oder sogenannte "Hörzeichen", geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben können nach dem Markenrecht geschützt werden, was dem Inhaber der Marke ein alleiniges Verwertungsrecht sichert. Gemäß §8 Markengesetz (MarkenG) bestehen jedoch eine Zahl sogenannter absoluter Schutzhindernisse, insbesondere das "Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft" (§8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG).

Hierzu liegt nun eine interessante Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichthofs vor, die tiefer blicken läßt als es den Beteiligten vielleicht bewußt ist. So können Musiknoten als sogenannte "Hörzeichen" als Marken für Produkte eingetragen werden, lautmalerische Worte dagegen nicht. Konkret konnten im entschiedenen Fall die ersten neun Noten des bekannten Klavierstücks "Für Elise" von Ludwig van Beethoven als Marke geschützt werden, das lautmalerische "Kukelekuuuuu", mit dem im Niederländischen das Krähen eines Hahns umschrieben wird, dagegen nicht, denn ihm fehlt die Unterscheidungskraft. Aktenzeichen der Entscheidung: C-283/01.

Neben dem praktischen Nutzen für Anmelder von Markenzeichen, und möglicherweise die Teilnehmer der Klausur, die unweigerlich meiner dieser Tage zu Ende gehenden Marketing-Vorlesung folgt, enthält diese Entscheidung auch eine wissenschaftlich interessante Komponente, denn es ist an sich schon bemerkenswert, daß überhaupt bis vor den EuGH um eine solche Frage gestritten wurde. Was bringt Markeninhaber, oder solche, die es werden sollen, zu einer solchen Standhaftigkeit im Kampf um den Hahnenschrei?

Zweck der Marke ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (§3 Abs. 1 MarkenG). Dabei ist die Marke aber nur ein äußeres Unterscheidungszeichen, das notwendig ist, wenn die Konkurrenz intensiv oder die Ware selbst wenig unterscheidbar ist. Beides war nicht immer so.

In der sogenannten Gründerzeit waren Produkte nämlich mit den Namen charismatischer Persönlichkeiten verbunden, und unterschieden sich schon daher – Werner Siemens, Thomas A. Edison, Michael Faraday, Wernher von Braun – die Namen derer, die über die Naturkräfte siegten und unseren Lebensstandard viel nachhaltiger verbesserten als moderne rot-grüne Politiker, waren generell bekannt, brauchten keine Markenzeichen. "Notorische Bekanntheit" nennt das Markenrecht sowas heute, aber es gibt kaum noch Anwendungsfälle (§10 MarkenG).

In den Mangelgesellschaften dagegen, sowohl denen vergangener Jahrhunderte wie auch denen der braunen wie der roten Diktatur, war staatliche Verteilung die häufigste Handlungsform der Wirtschaft, und auch da brauchte es keine Markenzeichen, denn es gab oft nur einen einzigen Anbieter, der nicht unterscheidbar sein mußte. Gelernte DDR-Bürger kennen das sicher noch.

Jetzt, da Konkurrenz und Vielfalt ausgebrochen sind, muß man hingegen besonders Dienstleistungen und virtuelle Produkte gegen die Konkurrenz abschotten, und zwar aus verschiedenen Gründen: so ist die Dienstleistung nachahmbar, d.h., genießt keinen Schutz durch andere Schutznormen, wohingegen Versicherungen, elektrischer Strom, Internet-Zugänge aber auch die häusliche Wasserversorgung keine in der Natur der Sache begründete Unterscheidung hat, so daß Strom natürlich gelb ist, oder das "T" das magentafarbene Markenzeichen des Telefon-Riesen, T�e�l�e�f�o�n, sozusagen, und es wundert nichtmal, daß die Telekom Domains wie "www.T-offline.de" oder sogar "www.T-wurst.de" registriert, denn der Kampf um Domains ist ein Schauplatz des markenrechtlichen Krieges.

Nie war Corporate Design wichtiger als heute, und die Markenzeichen sind ein Teil von Corporate Communications Strategien. Kein Wunder also, daß man sich um den Hahnenschrei streitet, bis ganz oben. Nur lange wird das nicht mehr so bleiben. Die Energierationierung wurde uns bereits angekündigt und staatliche Verteilung ist längst wieder im Kommen. Zwar bedient sich der Ökosozialismus einer marktwirtschaftlichen Fassade, die aber zusehends bröckelt. Wenn also kein Regimewechsel eintritt, sind wir bald wieder, wo wir in der DDR einst waren. Und dann sind können wir über das Gerichtsverfahren um den Hahnenschrei vielleicht lachen. Oder wir haben gar nichts mehr zu lachen…

Links zum Thema: Markenstrategie: Horizontale Strategien | Markenstrategie: Vertikale Strategien | Neues Urheberrecht tritt in Kraft | TCPA: Auf dem Weg in die totale Kontrolle | EU-Kommissarin warnt vor Energie-Engpässen ab 2007 | Auf dem Weg in die Planwirtschaft: Kommentar zum "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien" | Treibhausgasemissionsberechtigungen: Es wird ernst | Der Stasi-Staat: Kontrolle, Überwachung und Gängelung als neues Leitbild (interne Links)

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