Leserzuschriften vom 23.06.2004 und 24.06.2004

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zu dem Artikel "Break Even Rechnung: so versuchen die Prüfungslyriker Euch zu kippen!" vom 14.06.2002

Absender: Ulrich Schnitzer, Sparkassenakademie Baden-Württemberg

Schon im Jahre 2002 berichteten wir über eine komplizierte Aufgabengestaltung zur Break Even Rechnung ohne Mengendaten, die seither in verschiedenen Varianten in mehreren Prüfungen gesichtet wurde und daher zum Standardrepertoire jedes verantwortungsbewußten Dozenten in Lehrgängen wie "Betriebswirt/IHK", "Technischer Betriebswirt" oder "Bilanzbuchhalter" gehören sollte. Damals warfen wir den Aufgabenerstellern eine gewisse Weltferne vor. Nunmehr erreicht uns aber der nachstehende hochinteressante Leserbrief von Herrn Ulrich Schnitzer von der Sparkassenakademie Baden-Württemberg, der demonstriert, daß diese Aufgabe zumindestens für Banker keineswegs so ganz unrealistisch ist – und sogar noch eine weitere potentiell prüfungswichtige Fragevariante draufsetzt. Nach Rücksprache mit Herrn Schnitzer präsentieren wir also hier eine potentielle künftige Prüfungsfrage und danken dem Autoren für die Erlaubnis zur Veröffentlichung:

Hallo Herr Zingel,

Aus Bankersicht ist es die Regel, daß bei der (externen) Bilanzanalyse das Thema Break Even in Unkenntnis der Mengen gemanagt wird. So kann der Banker hier nur den kostendeckenden Umsatz, nicht aber die kostendeckende Menge ermitteln. Operiert wird hier mit der "Rohertragsquote" (Umsatz minus Materialkosten = Rohertrag). Es wird also vereinfachend unterstellt, daß nur die Materialkosten variabel sind und alle anderen Kosten somit fix. Basis für die Quotenbildung ist der Umsatz (bzw. die Gesamtleistung).

Der kostendeckende Umsatz errechnet sich dann folgendermaßen: Fixkosten/Rohertragsquote (zahlreiche Liebhaber von Prozentzahlen multiplizieren hier noch mit 100). Diese Formel entwickelt sich aus der klassischen BE-Formel (BE[Menge] = Fixkosten/Deckungsbeitrag) indem beide Seiten der Gleichung mit p (=Preis) multipliziert werden.

Die Lösung der Aufgabe 4 sieht dann so aus: Materialkostenzuwachs 42.000 / Umsatzzuwachs 60.000 = 0,7 Materialkostenquote

  Umsatz (besser Gesamtleistung): 1,0 €
Materialkosten 0,7 €

= Rohertrag 0,3 €

und: Fixkosten / 0,3 = 300.000 €; Fixkosten = 300.000 € mal 0,3; Fixkosten = 90.000 €.

Mit Hilfe dieser Rohertragsquote drängt sich auch die Lösung für Aufgabe 5 direkt (und ohne Trick) auf: Umsatz = 90.000 / 0,15 = 600.000 €.

Soll der Gewinn 0 sein, so werden die Fixkosten durch 0,3 (=Rohertragsquote) dividiert; Der Rohertrag ist genau so hoch wie die Fixkosten. Soll aber der Rohertrag noch eine "Gewinnquote von 0,15" beinhalten, so bleiben zur Fixkostendeckung nur noch 0,3 minus 0,15 = 0,15.

Im Grunde ist mein Lösungsvorschlag genaugenommen eine Variante des Ihrigen, weil ja auch Sie mit "Quoten" operieren. Der Charme liegt darin, daß eine in der Praxis ermittelte Kennziffer aus der Bilanzanalyse hier Verwendung findet.

mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schnitzer

 

Dies demonstriert nicht nur, daß es tatsächlich auch in der Wirklichkeit Break Even Rechnungen ohne Mengenangabe gibt, sondern auch einen neuen, kreativen Lösungsansatz, der dem Leser und Prüfungskandidaten nicht vorenthalten werden soll. Aber es kommt noch besser: einen Tag später erreichte uns eine neue Zuschrift von Herrn Schnitzer, in der er eine weitere Ausgestaltung dieses schwierigen Aufgabentyps demonstriert, die wir ebenfalls hier präsentieren dürfen:

Hallo Herr Zingel,

Der redselige Bewerber verlangt ein festes Jahresgehalt von 50.000 € brutto. Personalnebenkosten werden mit 50% der Bruttogehälter kalkuliert. Wie hoch ist der zusätzliche Umsatz, den der neue Verkäufer mindestens generieren muß, wenn der Umsatz (vor Einstellung) bei 350.000 € und die variablen Kosten (vor Einstellung) bei 210.000 € liegen?

Lösung: Fixkosten / Rohertragsquote = 50.000 € mal 1,5 / 0,4 = 187.500 €.

  Umsatz: 350.000 € 1,0 €
var. Kosten 210.000 € 0,6 €

= Rohertragsquote 140.000 € 0,4 €

Die Break-Even Betrachtung kann sich somit auch auf Teilbereiche im Unternehmen beziehen Über diesen Weg können bereits im Bewerbungsgespräch Zielvorgaben verhandelt werden. Vergleichbare Fragestellungen sind im Bereich von (Zusatz)-Investitionen denkbar.

mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schnitzer

 

 

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