Wird die Steuerklasse II abgeschafft?

Share

 

 

Der BWL Bote berichtete in seiner Ausgabe 6, daß die Regierung offensichtlich beabsichtige, nach der Wahl das Ehegatten-Splitting wegfallen zu lassen. In diesem Zusammenhang äußerte ich Bedenken, ob dies mit dem grundgesetzlichen Schutz der Ehe und Familie vereinbar sei, denn verheiratete würden dann steuerlich wie Ledige behandelt.

Gestern tauchten nun Gerüchte auf, die Steuerklasse II solle abgeschafft werden – die heute (am Sonntag!) prompt dementiert wurden. Was aber bedeutet das?

In Lohnsteuerklasse II gehören alle Arbeitnehmer, bei denen der Haushaltsfreibetrag gemäß §32 Abs. 7 EStG in Höhe von derzeit 5.616 DM (ab 2002 dann 2.196 €) zu berücksichtigen ist. Dieser Freibetrag, der einstmals zugleich der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer war, wird Alleinerziehenden gewährt (Ehepaare sind normalerweise in der Steuerklasse III und V oder beide in der IV).

Das Nachrichtenmagazin Focus hatte berichtet, daß diese Steuerklasse und damit dieser Freibetrag voraussichtlich ab 2002 wegfallen solle. Dies hatte das Bundesfinanzministerium prompt zu einem Dementi veranlaßt, bei dem jedoch zugegeben wurde, daß solche Pläne zwar seit diesem Sommer bestehen, zugleichder Verlust des Freibetrages durch eine weitere Erhöhung des Kindergeldes, des Erziehungsfreibetrages und des Kinderfreibetrages ausgeglichen werden solle.

Schon Charles Lindblom hatte in "The Science of Muddling Through" (in: Public Administration Review, 1959) die idealtypische Strategie des "Durchwurstelns" beschrieben, die in minimalistischen Detailkorrekturen auf äußeren Druck hin besteht, ohne jemals eine grundlegende Reform in Angriff zu nehmen. Das deutsche Einkommensteuergesetz, an dem unzählige Finanzminister seit des Kaisers Zeiten mitgewirkt haben, ist mit seinen fast oftmals unverständlichen Vorschriften und endlos gewundenen Schachtelsätzen ein Musterbeispiel für diese Mentalität der Politiker, die ihre Wiederwahl sichern wollen, indem sie möglichst wenigen Leuten weh tun. Und nun sind offensichtlich die Alleinerziehenden dran, denen das gesellschaftliche Konflikt- und damit Druckpotential der Kapitalgesellschaften und Konzerne fehlt.

Auf die Idee, das ganze System zu reformieren, kommt man offensichtlich ebensowenig wie darauf, die Steuern auch für Konsumenten gründlich zu senken. Während die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften nämlich von über 50% auf nunmehr 25% gesenkt wurde, hat sich die Lohn- und Einkommensteuer mit einer Senkung von maximal 53% auf maximal 48,5% doch sehr zurückgehalten. Zugleich kursieren aber parallel zu den Beratungen über das Anti-Terror-Paket ständig neue Gerüchte über Steuererhöhungen: nicht Rauchen soll ja zur patriotischen Pflicht werden, und die Versicherungssteuer steigen, auch von einer höheren Umsatzsteuer war schon die Rede – und da ist noch Musik drin, denn derzeit liegt die USt. in Europa bei Sätzen bis zu 25%. Mit seinen schlappen 16% ist Deutschland dabei ein regelrechtes Niedrigsteuergebiet…

Arthur B. Laffer hat gezeigt, daß eine Senkung von Steuersätzen zu einer Erhöhung der Staatseinnahmen führen kann. Das scheint der Bundesminister der Finanzen ganz vergessen zu haben… oder er wußte es nie. Das ist wohl auch, weshalb nächste Woche die zweite Mineralölsteuererhöhung dieses Jahr ansteht…

Aktuell zum Thema: BWL-Bote Nr. 6 mit Beitrag zu Ehegattensplitting (PDF, 237k) | Ein Vergleich: Die Umsatzsteuer in Europa

Hintergrund: FOCUS (externer Link) | Bundesfinanzministerium (externer Link)

Das könnte dich auch interessieren …