Ausbilder-Eignungsverordnung abgeschafft

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Sang- und Klanglos ist heute im Bundesgesetzblatt die "Verordnung zur Änderung der Ausbilder-Eignungsverordnung" erschienen, die in einem einzigen dürren, zweizeiligen Artikel regelt, daß die Ausbilder-Eignungsverordnung vom 16.02.1999 nicht anwendbar sei für Ausbildungsverhältnisse, die vom 1. August 2003 bis zum 31. Juli 2008 bestehen oder begründet werden. Für diese Ausbildungsverhältnisse ist ein Kenntnisnachweis im Sinne der Ausbilder-Eignungsverordnung nicht mehr erforderlich.

Zum Hintergrund: Die Ausbilder-Eignungsverordnung regelt, daß Ausbilder in Gewerbebetrieben und einer Zahl anderer Branchen einen Katalog von Kenntnissen nachweisen müssen, für den die örtlichen IHKen Lehrgänge und Prüfungen anbieten. Das über die bestandene Prüfung ausgestellte Zeugnis ist ein Qualifikationsnachweis und war bisher die Voraussetzung zur Zulassung als Ausbilder. Dieser Prüfungszwang wird nun durch die Neuregelung ab August ausgesetzt, was zwar noch keine Abschaffung im eigentlichen Sinne ist, aber doch ein großer Schritt auf dem Weg dorthin.

Soll also das Ausbildungswesen dereguliert werden? Immerhin würde das gut ins Bild der beabsichtigten Abschaffung der Meisterprüfung bei zahlreichen Berufen aus Anlage A zur Handwerksordnung passen. Und auch über die Deregulierung anderer Berufe wie Steuerberater oder Taxifahrer wurde bereits debattiert, was endlich ein wenig frischen Wind in bislang mit Zwangspreisen und Pflichtleistungen überreglementierte Branchen bringen würde.

Natürlich steht das Qualitätsargument im Raum, denn wer die offizielle Prüfung nicht mehr ablegen muß, bietet nicht mehr eine Qualität, die die Verordnung ursprünglich sicherstellen wollte. Inwieweit die Verordnung jedoch wirklich Qualität gesichert hat, und nicht nur den Markt gegen unliebsame Konkurrenz von Neueinsteigern abschottete, bleibt abzuwarten – ebenso wie die derzeit offene Frage, ob die Verordnung nach dem 31.07.2008 tatsächlich wieder in Kraft tritt, oder bis dahin gänzlich abgeschafft wird.

Die örtliche IHK hier in Erfurt war kurzfristig nicht für eine offizielle Stellungnahme erreichbar.

Links zum Thema: Bundesgesetzblatt | Verordnung zur Änderung der Ausbilder-Eignungsverordnung (PDF) | Industrie- und Handelskammer (externe Links)

 

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