Nutzung der Finanzplanung zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen vollständig und zeitgerecht zu erfüllen (§17 Abs. 2 InsO) und ist damit ein Insolvenzgrund. Was im Gesetz einfach aussieht,...