Offenlegungspflicht: Plädoyer für eine Ausweitung auf Vereine
Kapitalgesellschaften nach §263 ff HGB sind offenlegungspflichtig, d.h. sie müssen ihre Jahresabschlüsse mindestens im Handelsregister einreichen, wo jedermann ohne Bedarfsnachweis ein Einsichtsrecht besitzt (§9 Abs. 1 HGB). Grad und Form der Offenlegung bestimmt sich...