Überlassung eines Firmenwagens – Rechte und Pflichten

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Wenn das Studium geschafft ist und die ersten Schritte auf der Karriereleiter erfolgreich waren, können zusätzlich zum Gehalt weitere Formen der Vergütung relevant werden. Neben Bonuszahlungen oder weiteren Gehaltszahlungen ist auch die Überlassung eines Firmenwagens eine Option. Bei dieser Art von Sachbezug muss der Arbeitnehmer jedoch einige Dinge beachten.

Firmenwagen als geldwerter Vorteil

Der Fall, in dem das betriebliche Fahrzeug nur zu dienstlichen Zwecken genutzt wird, ist sehr selten. Daher ist meistens davon auszugehen, dass der Pkw für dienstliche und private Zwecke überlassen wird. Die Nutzung eines Firmenwagens für private Zwecke muss versteuert werden, da die Nutzung als geldwerter Vorteil bewertet wird. Für die Berechnung dieses geldwerten Vorteils gibt es zwei Versionen. Bei der sogenanten 1%-Regelung wird der Brutto-Inlands-Listenneupreis zugrunde gelegt. Dieser Listenpreis wird mit einem Prozent als geldwerter Vorteil versteuert. Eine weitere Variante ist die Führung eines handschriftlichen Fahrtenbuches. Hier werden die gefahrenen Kilometer, das Datum und der Zweck der Fahrt notiert. Beide Verfahren werden für die Berechnung eingesetzt. Der Schwerpunkt liegt jedoch eindeutig bei der ersten Variante, denn ein handschriftliches Fahrtenbuch wird als zu aufwändig erachtet.

1-Prozent-Regelung und Fahrtkostenzuschuss

Zusätzlich zu der 1-Prozent-Regelung werden dem Arbeitnehmer weitere Kosten belastet. Auf Grundlage der Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsplatz werden 0,03% pro Kilometer berechnet. Auch dabei ist der Bruttolistenpreis die Basis der Berechnung. Da Aufwendungen für den Weg zur Arbeit bei der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden kann, ist auch bei einem überlassenen Firmenwagen eine Verringerung der Belastung möglich. Dabei werden vom ermittelten geldwerten Vorteil bestimmte Beträge abgezogen. Die Fahrstrecke vom Arbeitsplatz zum Wohnort wird als eine Art Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert. Die Beiträge zur Sozialversicherung entfallen, während der Anteil der pauschalen Lohnsteuer nach Vereinbarung vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer übernommen wird. Für den Abzug der pauschal versteuerten Fahrtkosten werden die üblichen Tage und die 30 Cent pro Kilometer angesetzt.

Firmenwagen – eine wirtschaftliche Entscheidung

Der praktische Nutzen eines Firmenautos ist zusätzlich zu den anfallenden Kosten für einen privaten Pkw zu sehen. Die monatlichen Abzüge durch den geldwerten Vorteil sind den Kosten der entsprechenden Fahrzeugklasse gegenüberzustellen. So entfallen bei einem überlassenen Firmenwagen sämtliche Kosten, wie Inspektionen und Reparaturen. Auch die Kosten für den Benzinverbrauch werden meist vom Arbeitgeber übernommen. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung ist der Nutzen aus einem Firmenwagen weitaus größer. Wird mehr Gehalt gezahlt, muss diese Summe ebenfalls versteuert werden. Außerdem werden Sozialversicherungsbeträge fällig. Das Angebot eines Firmenwagens ist daher meistens nicht nur ein optisches Signal für die Honorierung eines Arbeitnehmers, sondern auch eine wirtschaftliche Entlastung.

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