Internes Rechnungswesen: Grundgedanken zur Risikodarstellung, oder der Unfug mit »Wagnis und Gewinn«

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Nachdem wir uns an dieser Stelle gestern über die grundlegende Zinstheorie und damit zugleich auch über allgemeine Risiken verständigt haben, betrachten wir in diesem Beitrag den Risikobegriff aus einer eher generellen Perspektive. Auch hier gibt es eine Menge Irrtümer auszuräumen. Der bekannteste Fehler ist, "Wagnis und Gewinn" in eine Position zusammenzufassen. Das ist weit verbreitet, aber dennoch großer Unfug: Wagnisse sind Kosten, und Gewinne, wie auch immer diese definiert sein mögen, kommen stets erst nach den Kosten. Auch das ist also wieder eine dieser undurchdachten Praktikermethoden:

 

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Zunächst ist bedeutsam zu erkennen, daß ein Risiko ein ungewisses künftiges Ereignis ist, für das eine Wahrscheinlichkeit angegeben werden kann. Je höher das Risiko, desto höher auch die Kosten. Das kann schon am Beispiel der kalkulatorischen Zinsen verdeutlicht werden: Unternehmen mit größerem allgemeinen Risiko haben höhere Zinskosten. Das entspricht auch der Alltagserfahrung: risikoreichere Kapitalanlagen bieten nominell höhere Zinsen. Hier müssen wir den Risikobegriff aber weiter differenzieren:

So ist nur das Insolvenzrisiko ein allgemeines Risiko. Es betrifft alle Unternehmer und ist daher Teil der kalkulatorischen Zinskosten, denn nur dann belastet es auch das betriebsnotwendige Kapital. Alle Investitionen enthalten – unabhängig von der Finanzierung! – stets kalkulatorische Zinskosten, denn alle Investitionen erfordern Kapital. Besondere Risiken hingegen sind an eine bestimmte Geschäftstätigkeit gekoppelt und betreffen nur die, die diese auch tatsächlich Geschäfte betreiben: Ladendiebstahl findet nur im Handel statt und Forderungsausfälle hat nur, wer auf Ziel verkauft. Solche Risiken werden also nur abgerechnet, wenn sie auch wirklich entstehen.

Während das allgemeine Unternehmensrisiko stets unversicherbar ist und daher als Zinskostensatz in die Rechnung eingeht, sind spezielle Risiken manchmal versichert und manchmal sind die es nicht. Versicherte spezielle Risiken, wie z.B. das Krankheitsrisiko der Arbeitnehmer, gehen über eine Versicherungsprämie in die Kosten ein. Unversicherte spezielle Risiken müssen hingegen als Risikoquote abgerechnet werden. Sie erscheinen daher als kalkulatorische Wagnisse in der Kostenrechnung:

 

 
   
 

Risiko
Ungewisses künftiges Ereignis
mit Wahrscheinlichkeitsfunktion

           
                     
                     
                     
 

Allgemeines Risiko
(betrifft immer alle Unternehmen)

     
 

Besonderes Risiko
(aufgrund jeweiliger Geschäftstätigkeit)

   
                     
                     
                     
 

stets unversicherbar
(generelle Regel)

 
 

versichert
(Zwang oder freiwillig)

 
 

unversichert
(meist günstigere Alternative)

                     
 

Kalkulatorische Zinskosten
auf eingesetztes Kapital

 
 

Versicherungsprämie
(zahlungsgleich)

 
 

Kalkulatorisches Wagnis
(zahlungsungleich)

                     
                     
                     
   
 

Kosten
Betriebliche Faktorbewertung

           
                     
   
 

Kalkulation

           
                     
   
 

Verkaufspreise

           

Beispielsweise würde keine Versicherung einen Händler gegen Ladendiebstahl versichern, weil dies ein einfacher Diebstahl (und kein Einbruch) ist. Der Händler muß also seine Schwundquote in Prozent ermitteln und auf den Wareneinsatz der jeweiligen Periode anwenden. Nur so erhält er die Kosten, die ihm durch die Diebe tatsächlich entstehen, denn die Größe ist ein betriebsnotwendiger periodisierter Güter- und Leistungsverzehr, und damit eine Kostenart. Sie ist ein kalkulatorisches Wagnis. Mit einem später zu ermittelnden Gewinn hat das absolut nichts zu tun. Die Kombination "Wagnis und Gewinn" ist also vollkommen unsinnig und widerspricht allen grundlegenden Konzepten des internen Rechnungswesens.

Fehler werden nicht durch häufige Wiederholung richtiger. Das gilt auch für den hier offenbar zugrundeliegenden Irrtum, das was nicht zahlungsgleich ist, auch keine Kostenart sein könne. Kalkulatorische Kosten sind aber obwohl ihnen keine Zahlungen direkt gegenüberstehen noch lange nicht "aus dem Gewinn" zu decken, denn der Zweck der Kostenrechnung ist ja, den Faktoreinsatz zu bewerten. Dieser aber steigt mit dem Risiko, dem die Produktionsfaktoren ausgesetzt werden. Dieses zu bewerten ist der tiefere Sinn der Risikodarstellung und damit auch der Risikoberichterstattung.

Handout zum Thema

 

 
 

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Links zum Thema: Internes Rechnungswesen: Grundgedanken der Zinstheorie | Der kaufmännische Gewinnbegriff: Ohne Moos nix los… | Kalkulatorische Zinsrechnung: warum man das Abzugskapital nicht abziehen sollte (interne Links)

Literatur: Zingel, Harry, "Kosten- und Leistungsrechnung", Weinheim 2008, ISBN 978-3-527-50388-9, Amazon.de | BOL. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

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