Nach der Erweiterung des Schengen-Abkommens letzten Dezember beginnt jetzt ein neuer Schritt der europäischen Einigung: Durch die Single Euro Payment Area (SEPA), den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, werden ab Januar grenzüberschreitende Zahlungen in Europa vereinfacht, beschleunigt und standardisiert. Das Verfahren könnte Verbrauchern wie Unternehmern Vorteile bringen und wird von den Banken und der Bundesbank vorangetrieben.
Zur SEPA gehören alle EU-Staaten sowie die Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein. Das SEPA-System erlaubt einen standardisierten Zahlungsverkehr überall in Europa und soll bis 2011 die bisherigen nationalen Zahlungsverkehrs-instrumente vollständig ablösen.
Die technische Grundlage des SEPA-Systems ist die International Bank Account Number (IBAN) und der Bank Identifier Code BIC (SWIFT). Rechtliche Grundlage im Bereich der Europäischen Union ist eine Richtlinie über Zahlungsdienstleistungen im Binnenmarkt, die bis November 2009 in allen EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden muß. Das Eurosystem, das aus der EZB und den nationalen Notenbanken besteht, fördert die Einführung des SEPA-Systems. Die Kreditwirtschaft hat schon 2002 den European Payments Council (EPC) gegründet, an dem sämtliche Bankenverbände der Teilnehmerstaaten und einzelne Kreditinstritute und Zahlungssystembetreiber teilnehmen. Der EPC ist das Entscheidungsgremium, das die jeweiligen technischen und organisatorischen Standards setzt.
Die SEPA bietet dem Nutzer drei Instrumente:
- SEPA-Überweisung,
- SEPA-Lastschrift und
- SEPA-Kartenzahlung.
SEPA-Überweisungen werden ab Januar 2008 angeboten und mit IBAN und BIC durchgeführt. Die Onlinebanking-Softwarepakete sollen entsprechend angepaßt werden.
Die SEPA-Lastschrift entspricht im wesentlichen der bisher in Deutschland üblichen Lastschrift und bietet dem Gläubiger die Möglichkeit, auch grenzüberschreitend Konten von Zahlungspflichtigen zu belasten. Das SEPA-System sieht eine Belastung genau am Fälligkeitstag vor, was einen wesentlicher Vorteil im Vergleich zum bisherigen System darstellt.
Die SEPA-Kartenzahlung bietet die Möglichkeit, grenzüberschreitend an Geldautomaten abzuheben und bei Händlern per Karte zu bezahlen. Die Haftung des Karteninhabers soll dabei auf maximal 150 Euro beschränkt werden.
Alle diese Leistungen müssen grenzüberschreitend und auf nationaler Ebene zu gleichen Konditionen ausgeführt werden. Die wesentlichen Vorteile für den Nutzer sind damit mehr Wettbewerb zwischen den Banken und den Zahlungssystembetreibern, hoffentlich günstigere Kosten des Geldverkehrs und vermutlich neue Angebote im Zahlungsverkehr, insbesondere im Zusammenhang mit Micro Payments, die im Internet vielen Geschäftsmodellen fehlen.
Während die SEPA-Überweisungen schon ab Januar möglich sein sollen, steht die Einführung der grenzüberschreitenden SEPA-Lastschrift ("Direct Debit Mandate") aber erst in 2009 auf dem Plan. Bis 2010 soll der gesamte Zahlungsverkehr nur noch über SEPA abgewickelt werden und ab 2011 sollen auch sämtliche Scheck- und Krefditkarten SEPA-kompatibel sein.
Links zum Thema: Schengener Abkommen: mehr offene Grenzen ab dem 21. Dezember | Zypern und Malta: Erweiterung des Euro-Raumes zum 1. Januar | EU-Osterweiterung: nichts zu feiern | EU-Skript (interne Links)
Eine Antwort
[…] Ab 01. Februar 2014 darf der unbare Zahlungsverkehr ausschließlich nach den neuen, europaweit gültigen Regeln der SEPA Verordnung durchgeführt werden. Für die Umstellung bleibt also noch genug Zeit. Für den Verbraucher verläuft die Neustrukturierung im Zahlungsverkehr automatisch, Unternehmen müssen dagegen rechtzeitig verschiedene Vorkehrungen treffen, um zusätzliche Kosten und Probleme zu vermeiden. Alles über die Anfänge von SEPA lesen Sie hier. […]