Unternehmensteuerreform 2008: Deutschland, das Niedrigsteuerland

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Um es gleich vorwegzunehmen: §32a EStG wird durch die Unternehmensteuerreform nicht angetastet. Es bleibt also bei einer Grenzsteuer im Bereich von 15% ab einem zu versteuernden Einkommen i.H.v. 7.665 Euro bis zu 42% ab 52.152 Euro – mit der erst ab 2007 eingeführten "Neidsteuer" von 45% ab 250.001 Euro/Jahr (Werte jeweils für ledige Personen). Aber Hoffnung naht: wir blicken auch einkommensteuerlich auf eine wahrlich umwerfende Steuerentlastung auf eine nichtprogressive Grenzsteuer von nur noch ganzen 28,25% (neuer §34a EStG). Daß Deutschland dadurch zu einem Niedrigsteuergebiet wird, ist freilich fraglich.

Die Reform ist Teil der Versuche der Bundesregierung, den Standort Deutschland wieder attraktiver zu machen. Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit, also aus den Gewinneinkünften, werden bisher auch mit maximal 45% besteuert – offensichtlich ein Grund für "Gutverdiener", zu Steuerflüchtlingen zu werden. Hat man noch letztes Jahr diese Leute höher belastet, scheint sich jetzt zaghaft die Einsicht durchzusetzen, daß wohlhabende Steuerpflichtige auch Arbeitsplätze schaffen und anderer Leute Existenz garantieren, man sie also statt in Monaco lieber in München haben würde – wenn sie ihre Gewinne thesaurieren.

Ab Veranlagungszeitraum 2008 kann daher für nicht entnommene (thesaurierte) Gewinne, die 10% des Gesamtgewinnes oder 10.000 Euro übersteigen, nach dem neuen §34a EStG ein günstiger Steuertarif i.H.v. nur noch 28,25% beantragt werden. Der Paragraph enthält jedoch eine ganze Zahl von Detailregeln, die sich auch als Fallstricke erweisen können: so ist eine Nachversteuerung durchzuführen, wenn der positive Saldo der Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres bei einem Betrieb oder Mitunternehmeranteil den nach §4 Abs. 1 Satz 1 oder §5 EStG ermittelten Gewinn übersteigt (§34a Abs. 4 EStG) und auch für die Überführung von Wirtschaftsgütern kann zu einer Nachversteuerung führen. Ob Manager, Stars und Sternchen unter diesen Bedingungen für nur 28,25% Einkommensteuer nach Deutschland zurückkehren (oder hier bleiben), darf bezweifelt werden.

Wo die wirklichen Niedrigsteuergebiete sind, kann man weiterhin nur der Anlage zum Außensteuergesetz (und nicht dem deutschen Einkommensteuergesetz) entnehmen, denn da sind diese Länder akribisch gelistet: von Andorra (keine Ertragsteuern) bis Zypern (4,25% für Offshore-Gesellschaften), Deutschland hat keinen Zutritt zu diesem illustren Club. Wir kriegen die Kurve immer noch nicht…

Links zum Thema: Vorausschau auf die Unternehmensteuerreform 2008 | Der kaufmännische Gewinnbegriff: Ohne Moos nix los… | Wirkliche Steuer- und Abgabenlast in Deutschland | Steuern und Abgabenlast 2007: im Saldo keine Entlastung | Mehr Kassenbeitrag als Einkommen: das Raubsystem (interne Links)

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