Neues Versicherungsvermittlerrecht ab 2007: der ehrliche Kaufmann?

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Versicherungsvertreter haben bekanntlich nicht immer den besten Ruf, und das bisweilen auch verdient. Jetzt hat die Bundesregierung gehandelt und mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ab 2007 verbindliche Standards geschaffen. Ob die das Image des Berufsstandes verbessern, bleibt indes abzuwarten: das Handelsrecht kennt nach wie vor nur den vorsichtigen, nicht aber den ehrlichen Kaufmann.

So wird durch den neuen §11a Gewerbeordnung (GewO) ein Vermittlerregister geschaffen, in das von den Industrie- und Handelskammern alle Daten von Versicherungsvermittlern, Gewerbeuntersagungen und ähnlichen Sachverhalten speichern. Das Register ist öffentlich und für jedermann zugänglich.

Insbesondere wird die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers im gewerberechtlichen Sinne genehmigungspflichtig (neuer §34d GewO). Die Erlaubnisbehörde ist die Industrie- und Handelskammer, die die Erlaubnisse inhaltlich beschränken und mit Auflagen versehen kann. Fehlt es an Zuverlässigkeit des Vermittlers, was etwa bei Vorstrafen der Fall sein kann, oder lebt der Versicherungsvermittler in "ungeordneten Vermögensverhältnissen" etwa durch eine Insolvenz, so ist die Erlaubnis zu versagen (§34d Abs. 2 GewO). Auch für Arbeitnehmer von Versicherungsvermittlern gibt es jetzt Mindestvorschriften. Ähnliche Vorschriften gelten auch für Versicherungsberater (§34e GewO).

Schließlich werden in das Versicherungsvertragsgesetz Beratungs- und Dokumentationspflichten sowie eine Zahl von Offenlegungspflichten geschrieben, die der Qualitätssicherung sowie dem Schutz des Versicherungsnehmers vor unseriösen Geschäftspraktiken dienen sollen. Insofern manifestiert sich hier wiederum das im Gewerberecht leitende Prinzip der Gefahrenabwehr mit der IHK als zentrale Kontrollinstanz.

Ob dies den angekratzten Ruf der Branche verbessert, bleibt abzuwarten. Viele der in diesem Artikel beschriebenen Praktiken sind nach wie vor möglich und der Erwartungswert von Versicherungen bleibt nach wie vor negativ, nicht nur wegen der ab 1. Januar höheren Versicherungsteuer. Ein Schritt in die richtige Richtung ist dies jedoch allemal.

Links zum Thema: Hinweise für Versicherungsgeschädigte | Die Versicherungen und der Erwartungswert, oder was Ihnen Ihr Versicherungsvertreter nicht verrät | Details zur höheren Versicherungsteuer ab 2007 (interne Links)

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