Der Artikel über eine mit der Note "ungenügend" bewertete Projektarbeit, der an dieser Stelle kürzlich veröffentlicht wurde, hatte auf Anhieb viele Leser. Wir geben daher jetzt an dieser Stelle in loser Folge Antworten auf die häufigsten Fragen, die zu diesem Beitrag gestellt wurden.
Zunächst wollten mehrere Leser wissen, wie denn das optimale Verhältnis zwischen wirtschaftlichem und technischen Teil einer solchen Arbeit aussehen müsse. In der mit "ungenügend" benoteten Arbeit wurde der verbreitete Fehler gemacht, zu viel über Technik und zu wenig über Betriebswirtschaft zu schreiben. Ein wie auch immer geartetes optimales Verhältnis zwischen diesen beiden Teilen einer Projektarbeit gibt es aber dennoch nicht.
Grundsätzlich sollte stets der betriebswirtschaftliche Teil im Vordergrund stehen, denn der Geprüfte Technische Betriebswirt ist ein Techniker und wird ein Betriebswirt. Das unter Beweis zu stellen, ist Sinn der Projektarbeit.
Zunächst sollte der innere Zusammenhang der Darstellung erhalten bleiben. Es darf keine überflüssigen Komponenten geben, und nichts, was unfundiert und ohne Erläuterung oder Herleitung eingeführt wird. Dabei sollte sich der technische Teil an der betriebswirtschaftlichen Darstellung orientieren, und keinesfalls umgekehrt. Das ist das zentrale Erfolgskriterium. Ein Beispiel zeigt, wie das gemeint ist.
Die Projektarbeiten der Technischen Betriebswirte haben aus einleuchtenden Gründen meist technische Themen zum Gegenstand. Das zugrundeliegende industrielle Verfahren sollte aber nur dargestellt werden, wenn das Verständnis der Technik für die betriebswirtschaftliche Auswertung relevant ist. Beispielsweise hat die Maschine ein Zählwerk. Das ist bedeutsam, denn es erlaubt, die kalkulatorische Abschreibung nach Leistungseinheiten zu bemessen, also als variable Kostenart zu behandeln. Der Umstand, daß ein Zählwerk vorhanden ist, muß damit im technischen Teil erwähnt und begründet werden. Die Begründung sollte auch darauf eingehen, welche Vor- und Nachteile es hat, die Abschreibungskosten als variable Kosten auszugestalten, und warum dies so gemacht (oder ggfs. auch unterlassen) wird. Hierbei muß nur auf das technische Verfahren eingegangen werden, wenn das zum Verständnis bedeutsam ist: sind beispielsweise die durch das Zählwerk erfaßten Arbeitsgänge untereinander nicht vergleichbar, so können die Abschreibungskosten nicht variabel sein. Das muß in der Regel aus der zugrundeliegenden Prozeßtechnik erklärt werden. Ansonsten sind verfahrenstechnischen Vertiefungen in einer solchen Arbeit meist unnötig. Die Technik wird also nur dargestellt, wenn und insoweit sie der kaufmännischen Entscheidungsfindung dient, denn schließlich verdient der Techniker zwar das Geld, aber der Kaufmann bekommt es.
Das Beispiel zeigt auch, daß die starre Gliederung in einen technischen und einen betriebswirtschaftlichen Teil oft nicht angemessen ist. Wenn direkt in der Darstellung der Technik die jeweiligen betriebswirtschaftlichen Konsequenzen technischer Grundlagen erläutert werden, dann stellt der Autor nicht nur die Notwendigkeit der eingeführten technischen Einzelheiten dar, sondern zeigt auch, daß er die kaufmännischen Konsequenzen technischer Grundgegebenheiten einschätzen kann. Die beiden Bereiche verschmelzen dann. Der Prüfer wird dann nicht mehr die Seiten zählen, sondern die solcherart demonstrierte Fachkompetenz mit einer entsprechenden Note würdigen.
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Links zum Thema: Geprüfter Technischer Betriebswirt: Beispiel für eine mit »ungenügend« bewertete Projektarbeit | Der Techniker zwischen Barwert und Bilanz, oder die kreative Inkompatibilität der Technischen Betriebswirte | Hinweise für Studien-, Projekt- und Diplomarbeit (interne Links)