Totgesagte leben länger: Auch Rot-Schwarz plant die Mini-GmbH

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Schon unter Kanzler Schröder gab es Pläne, das zur Gründung einer GmbH erforderliche Mindestkapital von derzeit 25.000 Euro auf nur noch 10.000 Euro zu senken (wir berichteten). Mit Schröders Abwahl im September 2005 verschwanden solche Vorhaben zunächst in der Versenkung. Von dort sind sie jetzt größer und schöner als je zuvor auferstanden. Kleiner Wermutstropfen: vor 2008 wird es wohl nichts werden.

So ist aus dem ehemaligen Mindestkapitalgesetz der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen (MoMiG) geworden, das eine Vielzahl weiterer Reformen vorsieht. Wie schon in der vorigen Legislaturperiode soll auch nunmehr das Mindestkapital auf 10.000 Euro gesenkt werden. Zudem soll das Genehmigungs- und Eintragungsverfahren beschleunigt und elektronisch abgewickelt werden, um Gründungen zu erleichtern. Die handelsrechtliche Eintragung soll unabhängig von einer etwa erforderlichen gewerberechtlichen Genehmigung werden. Bei Einpersonengründungen soll keine Sicherheitsleistung mehr verlangt werden. Zwar soll es offenbar bei der notariellen Form bleiben; die Abwicklung soll aber elektronisch durchgeführt und damit beschleunigt werden.

Auch die Einlagestückelung soll von bisher 50 Euro auf 1 Euro abgesenkt werden. Das Verbot, mehrere Geschäftsanteile bei Errichtung der Gesellschaft zu übernehmen (§5 Abs. 2 GmbHG) soll aufgehoben werden. Zudem soll ein gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen eingeführt werden: wer Anteile erwirbt, soll gutgläubig auf die rechtmäßige Übertragung vertrauen dürfen.

Schließlich sollen verschiedene Neuregelungen Mißbräuche bekämpfen helfen: so soll wohl auch bei Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalrechtsformen eine ladungsfähige Anschrift eingetragen werden. Auch bei Führungslosigkeit werden die Geschäftsführer verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, was das "Abtauchen" von Geschäftsführern erschweren soll. Gleiches gilt für mißbräuchliche Praktiken sogenannter "Unternehmensbestatter", die die Geschäftslokale angeschlagener GmbHs schließen und das Vermögen durch Aufgabe eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes der Insolvenz zu entziehen suchen. Schließlich werden die bisherigen Ausschlußgründe für Geschäftsführer aus §6 Abs. Abs. 2 Satz 3 GmbHG auf weitere Arten von Wirtschaftsstraftaten ausgeweitet.

Insgesamt, so erkennen wir, hat auch Rot-Schwarz die Konkurrenz durch die englische Limited erkannt. Anders als bei dieser, die zwar nach wie vor schneller und einfacher zu gründen ist, sich durch Typen wie den Autokönig oder die Unit Marketing Ltd. inzwischen einen ausgesucht schlechten Ruf erworben hat, soll es solche kriminellen Auswüchse wohl bei der GmbH nach wie vor nicht geben.

Eine sinnvolle Reform, so könnte man meinen, deren Wirksamkeit abzuwarten bleibt. Kleiner Wermutstropfen am Schluß: vor Ende 2007 wird es wohl nichts werden mit der Mini-GmbH. Es gibt also viel zu tun, warten wir's ab.

Links zum Thema: Mini-GmbH: Gründung bald mit 10.000 Euro möglich? | Die englische Limited: Die Firewall gegen Bürokratie und Haftung | Fax-Spam: Der BWL-Bote stellt Strafantrag gegen »carking.de« | »Octavus Office«: Wie Bürodienstleister von Betrügern mißbraucht werden (interne Links)

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