Hartz IV und die Förderung der Prostitution

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Seit 2002 ist der "Beruf" der Prostituierten legalisiert, was bedeutet, daß der mit der Nutte geschlossene Vertrag nicht mehr sittenwidrig und damit i.S.d. §138 BGB nichtig ist. Mehr dürfte das aber damit zu tun haben, daß man auf die Zwangsmitgliedschaft der Liebesmädchen in den Sozialversicherungen nicht verzichten wollte. Dennoch stellen die §§174-184f Strafgesetzbuch (StGB) eine Vielzahl von Tatbeständen unter Strafe, die im Rotlichtmilieu vielfach anzutreffen sind, etwa die Ausbeutung von Prostituierten (§180a StGB) und die Zuhälterei (§181a StGB).

Nun scheint es, daß die Legalisierung der Prostitution eine Art Vorbereitung der Hartz-IV-Gesetzgebung gewesen sein könnte, denn seit Anfang des Jahres gilt bekanntlich jede legale Arbeit als zumutbar – nunmehr also auch das bekanntlich älteste Gewerbe der Welt. Legalität nimmt aber weder auf kulturelle oder religiöse noch eben auf Sittengesetze und entsprechende Traditionen Rücksicht: so kann sogar eine Muslima zur Verarbeitung von Schweinefleisch oder eine ehemalige Call Center Mitarbeiterin zur Mitarbeit in einer Telefonsexagentur gezwungen werden, oder eben auch zur Prostitution, denn legal ist das ja alles. Und die Tätigkeit als Hure erfordert keine Ausbildung, so daß Vermittlungen besonders leicht sind. Soziale Normen und Selbstachtung stehen schließlich nicht im Hartz-IV-Gesetz.

Derzeit besteht – noch? – eine Selbstverpflichtung der Bundesagenturen für Arbeit, nicht in Bordelle zu vermitteln. Aber die Grenze der nach unten offenen Richterskala des sozialen Abstieges bröckelt schon, denn für den Gastronomiebereich gilt das nicht: ehemalige Kellnerinnen sind bei Langzeitarbeitslosigkeit also in Gefahr, als Freudenmädchen zu enden, oder ohne jedes Geld dazustehen. Und im Erotikbereich soll es eine erhebliche Nachfrage nach Personal geben – zumal die Bundesagenturen vermutlich nicht in jedem Einzelfall prüfen können, ob der Tresenjob im Rotlichtviertel nicht eben doch auch eine horizontale Komponente hat.

Auch der Druck der Straße könnte bestehende Normen ins Wanken bringen, und der Druck Europas: Schon jetzt müssen die Arbeitsagenturen der Polin eine Arbeitserlaubnis ausstellen, die mit ihrem Bordellbetreiber ("Zuhälter") aufläuft, denn Polen ist jetzt ja in der EU. Es entsprach dem Willen von Rot-Grün, kommerzielles Vögeln als "ganz normalen" Job zur legalisieren. Sollte das Regime damit Erfolg haben, und danach sieht es aus, könnte bald jede gutaussehende Frau damit rechnen, nach längerer Arbeitslosigkeit im ältesten Gewerbe der Welt zu landen. Nicht nur die Mitarbeiter von Firmen wie Opel oder KarstadtQuelle zahlen also die Zeche – alle Frauen tun es vielleicht bald. So weit haben wir es schon kommen lassen.

Besonders pikant ist übrigens, daß ausgerechnet heute Verschärfungen der strafrechtlichen Vorschriften gegen Menschenhandel und eben auch gegen Zwangsprostitution in Kraft treten. Diese sind aber – natürlich rein zufällig! – sorgfältig so formuliert, daß Sie die Bundesarbeitsdienstprostituierte, die es für ein Euro pro Stunde macht, nicht erfassen. Das untere Ende der Fahnenstange ist also noch lange nicht erreicht…

Links zum ThemaHartz IV: Übersicht über die wichtigsten Details | Hartz IV: Endlich ein Dammbruch bei überfälligen Reformen oder der Anfang vom Ende? | Hartz IV: Drastische Mehrkosten im Vorfeld | Wie Hartz IV die Lebensversicherer subventioniert | Hartz IV auf dem Standesamt: Seltsame Auswirkungen der Sozialreformen | KarstadtQuelle und Opel: Jetzt kriegen wir die Quittung | Über die Nachhaltigkeit in der Arbeitslosigkeit | 8,6 Millionen Arbeitslose – schon vor Beginn der Energierationierung (interne Links)

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