Das Bundesverfassungsgericht hat heute das rot-grüne Verbot von Studiengebühren aufgehoben. Der zweite Senat gab damit einer Normenkontrollklage von sechs unionsgeführten Bundesländern gegen die im Sommer 2002 in das Hochschulrahmengesetz geschriebene Gebührenfreiheit statt. Der Bund habe mit dieser Regelung seine Gesetzgebungskompetenz überschritten, hieß es in der Urteilsbegründung.
Schon im letzten Jahr wog der BWL-Bote Vor- und Nachteile von Studiengebühren gegeneinander ab. So wird zweifellos das Studieren für Kinder ärmerer Eltern schwieriger; zugleich sind jetzt aber auch Elitebildung und eine engere Verzahlung mit der Industrie möglich, was es Deutschland ermöglichen könnte, zu internationalen Standards aufzuschließen. Und, aber das wagen wir nicht zu hoffen, der deutsche Bildungsprovinzialismus könnte endlich von bundeseinheitlichen Regelungen werden.
Aber jenseits aller utopischen Forderungen wird jetzt wohl etwas frische Luft in die Bildungspolitik kommen. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachsen haben schon angekündigt, Studiengebühren einführen zu wollen. Der Weg dahin ist jetzt offensichtlich frei. Wir werden also sehen, wie sich der Wettbewerb zwischen den Ländern nun macht, da man gleich nebenan gebührenfrei studieren kann. So ist zu hoffen, daß der Markt schlußendlich über Studiengebühren und Studienqualität entscheidet.
Link zum Thema: Studiengebühren und Elitebildung: über die heiligen Kühe des Sozialismus (interner Link)