Der Bundestag verabschiedet das Bilanzrechtsreform- und das Bilanzkontrollgesetz

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Der Bundestag hat heute gemäß einer Meldung des Bundesministeriums für Justiz mit den Stimmen aller Fraktionen das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) und das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) verabschiedet. Die Gesetze stärken die Unabhängigkeit der Abschlußprüfer, führen die International Accounting Standards (IAS) ein und schaffen ein neues Bilanzkontrollverfahren. Durch das Gesetz werden wesentliche Elemente des Zehnpunkteplanes umgesetzt.

Das Bilanzrechtsreformgesetz ändert erneut die Größenklassendefinitionen der §§267 und 293 HGB. Die Kapitalflußrechnung wird endlich als verbindlicher Bestandteil des Konzernabschlusses eingeführt (§297 Abs. 1 HGB). Die Vorschriften zum Risikomanagement in §289 HGB werden erweitert. Die internationale Rechnungslegung gemäß IAS/IFRS wird nunmehr nicht mehr nur für alle börsennotierten Konzernmuttergesellschaften wie seit 1998, sondern nach dem neuen §315a HGB für alle "kapitalmarktnahen" Unternehmen gestattet. Wer Wertpapiere an einem geregelten Markt emittiert hat, kann damit endlich auf IAS/IFRS umsteigen. Der bisherige §292a HGB wird aufgehoben.

Schließlich sorgt das Gesetz für mehr Qualität bei den Abschlußprüfern: Nach dem neugefaßten §319 HGB sind Abschlußprüfer insbesondere ausgeschlossen, wenn sie aufgrund geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Beziehungen die Besorgnis einer Befangenheit begründen, gesetzliche Vertreter, Aufsichtsratsmitglieder oder Arbeitnehmer des zu prüfenden oder damit verbundenen Unternehmens sind, bei der Buchführung, Aufstellung des Jahresabschlusses oder internen Revision des zu prüfenden Unternehmens mitgewirkt haben, oder Finanzdienstleistungen oder Bewertungsleistungen für das zu prüfende Unternehmen erbracht haben. Der neue §319a HGB schließt ferner alle Personen als Abschlußprüfer von der Prüfung von Kapitalmarktunternehmen aus, wenn sie in den letzten 5 Jahren jeweils mehr als 15% der Gesamteinnahmen der beruflichen Tätigkeit von dem zu prüfenden oder damit verbundenen Unternehmen beziehen, gestaltende Rechts- oder Steuerberatungsleistungen für das zu prüfende Unternehmen erbracht haben, die sich unmittelbar auf den Jahresabschluß auswirken, oder den Bestätigungsvermerk für ein Unternehmen 7 Jahre hintereinander gezeichnet haben (interne Rotation).

Die Vorschriften dieses Gesetzes sind bereits zum großen Teil auf der BWL CD und im IAS/IFRS-Skript enthalten. In der ab 1. Januar 2005 erhältlichen Fassung der BWL CD wird das Gesetz in alle Schriftwerke eingearbeitet sein.

Das Bilanzkontrollgesetz schließlich führt für alle "kapitalmarktnahen" Unternehmen ein zweistufiges "Enforcement-Verfahren" ein, um die Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen zu kontrollieren. Hierdurch soll auf die zahlreichen Bilanzskandale der letzten Jahre reagiert werden.

Auf der ersten Stufe des Verfahrens wird eine noch zu bildende privatrechtlich organisierte Institution als Prüfstelle für Rechnungslegung tätig, wenn Anhaltspunkte für Bilanzfehler vorliegen. Anhaltspunkte können sich etwa durch Hinweise von Aktionären oder Gläubigern oder durch Berichte der Wirtschaftspresse ergeben. Eine anlaßunabhängige stichprobenartige Kontrolle ist ebenfalls zugelassen.

Kooperiert das Unternehmen nicht mit der Prüfstelle, oder kommt es aus anderen Gründen zu keiner einvernehmlichen Lösung, prüft auf der zweiten Stufe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie kann die Prüfung der Rechnungslegung mit hoheitlichen Mitteln und – falls erforderlich – zwangsweise durchsetzen.

Allerdings wurde das Entforcement-Verfahren entgegen früheren Plänen erst ab dem 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt. Hierdurch soll mehr Zeit für die Bildung der Prüfungsstelle gegeben werden.

Das Bilanzkontrollgesetz ist bereits mit eigenen Stichworten und im Stichwort "Abschlußprüfung" im Lexikon für Rechnungswesen und Controlling enthalten. Weitere Inhalte erscheinen später in diesem Jahr oder Anfang 2005.

Links zum Thema: Reformen des Handelsrechts im Vorfeld der IAS-Einführung | Skript zu IAS/IFRS | Vorausschau auf das Bilanzkontrollgesetz |

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