Deutsche Gesetzeslyrik ist immer für Überraschungen gut, besonders in der Sommerpause. Da die halbe Nation im Urlaub ist, erließ der Gesetzgeber gestern klammheimlich die "Wirtschaftssicherstellungsverordnung", die faktisch eine totalitäre Kommandowirtschaft ermöglicht. Warum aber werden Notstandsgesetze für die Wirtschaft eingeführt? [08.09.2004] Dieser Artikel hat sich in wenigen Tagen zum meistkopierten Beitrag des BWL-Boten gemausert, was seine Bedeutung eindrucksvoll unterstreicht.
Das Wirtschaftssicherstellungsgesetz, das Verkehrssicherstellungsgesetz, das Ernährungssicherstellungsgesetz und das Wassersicherstellungsgesetz kennen wohl nur die Wenigsten, stammen diese Uraltgesetze doch noch aus den 60er und 70er Jahren und waren einst für die staatliche Lenkung der Wirtschaft im Kriegsfalle bestimmt. Da wundert es schon, daß 15 Jahre nach dem Ende des kalten Krieges gestern aufgrund des Wirtschaftssicherstellungsgesetz die Wirtschaftssicherstellungsverordnung (WiSiV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Noch viel verwunderlicher aber ist der Inhalt des Verordnungswerkes.
So müssen Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft (§1 Abs. 1 WiSiV) Verträge vorrangig erfüllen (§2 WiSiV), für die Ihnen eine "Vorrangerklärung" vorgelegt wird. Diese Vorrangerklärung kann nur vom Bund, den Ländern, Gemeinden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechtes beantragt werden (§3 Abs. 1 und 2 WiSiV). Faktisch haben diese Körperschaften damit ein Vorrecht bei der Wirtschaft.
Aber es kommt noch besser: Auch ohne "Vorrangerklärung" kann einem Unternehmer eine bestimmte Erfüllungszeit befohlen werden – und die Erfüllung anderer Verträge durch den Unternehmer darf verboten werden (§6 WiSiV). Schließlich ordnet §7 WiSiV Möglichkeiten zur umfassenden Warenbewirtschaftung an. Hierzu dürfen auch "Bezugsscheine" und "Zuteilungsnachweise" erteilt werden (§9 WiSiV) – die Wiedereinführung der Lebensmittelkarten!
Was wie ein schlechter Sommerlochscherz aussieht, ist leider bitterer Ernst, denn das Bundesgesetzblatt ist kein Witzblatt. Wir müssen uns also überlegen, was Rot-Grün motivieren könnte, solche kommandowirtschaftlichen Instrumente einzuführen.
Vor einem Jahr hat die EU-Kommissarin Loyola de Palacio Energierationierung ab 2007 angekündigt. Ab 2005 wurde der Emissionshandel beschlossen, selbst eine drastische Rationierungsmaßnahme wo doch schon gegenwärtig ca. 8,6 Millionen Menschen arbeitslos sind. Es ist also nicht schwer sich auszumalen, wofür wir bald Bezugsscheine und Zuteilungsnachweise benötigen.
Wir alle wissen außerdem, daß die gesamte Güterproduktion mit einer zuverlässigen Energieversorgung steht und fällt. Wenn also, wie uns angekündigt wurde, der elektrische Strom bald nur noch auf Bezugsschein kommt, ist unschwer zu erraten, daß auch praktisch alle anderen Güter schlagartig knapp werden. Genug Beispiele dafür, wie das ist, gibt es ja schon. Nur daß Deutschland die Rationierung eben auch auf typisch deutsche Art vorbereitet, nämlich per Verwaltungsakt.
Der Weg über die totale Ökologie führt in die totale Kriegswirtschaft. Wer das nicht glauben mag, der lese den Bundesanzeiger, der ja nicht gerade im Ruf steht, ein antigrünes Kampfblatt zu sein. Und da wir schon dabei sind, nehmen wir auch gleich das Gesetz zur Sicherung von Verkehrsleistungen (Verkehrsleistungsgesetz – VerkLG) zur Kenntnis, das nämlich ganz ähnliche Vorschriften für Verkehrsträger enthält, die nämlich ebenfalls zur Zwangsleistungen verpflichtet werden können.
In den 60er Jahren wurde gegen die damaligen Notstandsgesetze protestiert. Die jetzt vorliegenden Gesetzeswerke ähneln wirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzen. Das scheint aber niemanden mehr zu interessieren da die Nation damit beschäftigt ist, Hartz IV abzutreiben. So dient der Volkszorn den Mächtigen, noch weitaus schlimmere Einschränkungen ins Werk zu setzen. Erich hätte seine Freude an diesem Regime gehabt!
Links zum Thema: EU-Kommissarin warnt vor Energie-Engpässen ab 2007 | Exportprämie für Arbeitsplätze beschlossen | Energierationierung: wie funktioniert der Emissionshandel? | 8,6 Millionen Arbeitslose – schon vor Beginn der Energierationierung | Vom Niedergang der Energieversorgung (interne Links) | Verordnung über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftssicherstellungsverordnung – WiSiV) | Gesetz zur Sicherung von Verkehrsleistungen (Verkehrsleistungsgesetz – VerkLG) (externe Links)