Immer wieder muß ich seltsame Kontonummern auf ihre Existenz hin prüfen, also die Banken fragen, ob mir angegebene fünf- oder gar dreistellige (!) Kontonummern wirklich existieren. Das ist im Interesse des Kunden, denn wird versucht, eine Lastschrift auf ein nichtexistentes Konto auszuführen, weil sich der Kunde beispielsweise beim Ausfüllen der Bestellung vertippt hat, kassieren die Banken kräftig ab. Manche Banken sind bei solchen Anfragen kooperativ, andere wie beispielsweise kürzlich die Sparda-Bank, sind es nicht, und berufen sich dabei regelmäßig auf den Datenschutz. Aber haben sie damit auch Recht? |
Geheimhaltungs-Paranoia |
Fälle wie den Vorstehenden kann vermutlich jeder berichten. So bezeichnete im Forum für Betriebswirtschaft ein Teilnehmer meine Ankündigung der Herausgabe der IP-Nummern von Leuten, die einer Straftat verdächtig sind, als widerrechtlich – unter Berufung auf den Datenschutz. Vor vielen Jahren hatte ich einer Person in Africa ein Lufthansa-Ticket bezahlt, und wollte diese Person dann in Frankfurt abholen. Da mein Besucher aber zuvor ca. 1 Woche auf einem LKW zum dortigen Flughafen anreisen mußte (und daher den Flug leicht hätte verpassen können, denn es gibt dort keine Straßen, nur Buschpisten, die sich bei Regen in bodenlosen Matsch verwandeln), wollte ich von der Lufthansa wissen, ob mein Gast sich wirklich an Bord befindet – und auch diese Auskunft wurde mir unter Berufung auf Datenschutzgründe verweigert, so daß ich auf Verdacht nach Frankfurt fahren mußte (und seither die Lufthansa boykottiere). Aber sind solche Auskunftsverweigerungen rechtens? |
Anspruch auf Offenlegung |
Wenig bekannt scheint zunächst zu sein, daß das Datenschutzrecht nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt. Die Bekanntgabe einer IP-Nummer (z.B. 62.180.101.20), durch die aber nur ein Computer (und keine Person) im Netz identifiziert werden kann, ist damit ebensowenig ein Datenschutzverstoß wie die Veröffentlichung des zugehörigen Maschinennamens (www.bwl-bote.de). Erst die Offenlegung eines bestimmten Nutzers, also eines Menschen wäre datenschutzrelevant – aber darum ging es gar nicht. Bei personenbezogenen Informationen gibt es in der Tat einen Geheimhaltungsgrundsatz, weswegen die einleitend erwähnte Sparda-Bank mir ganz sicher Auskünfte über den Kontostand anderer Personen verweigern kann (und sollte). Oft wird aber ignoriert, daß Betroffene auch einen Anspruch auf Offenlegung von personenbezogenen Daten haben: der Lieferant, dem ein (möglicherweise fehlerhafter) Lastschriftauftrag erteilt wurde, ist damit ebenso ein "Betroffener" wie derjenige, der für jemand anders ein Flugticket bezahlt hat und nun wissen will, ob dieses Ticket auch benutzt worden ist. Hier müßten also Auskünfte erteilt werden – aufgrund der §§6, 19 und 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Warum werden sie aber dennoch so oft verweigert? |
Datenschutz oder Service-Wüste? |
Heute kaum noch bekannt ist, daß bei der Telekom (oder ihrem Vorgänger, der Bundespost) der Ausweis der angerufenen Nummern im Zusammenhang mit Telefonnummern erst seit ca. Mitte der 90er Jahre möglich ist – zuvor wurde selbst der Ausweis der erbrachten Leistungen unter ganz offensichtlich vorgeschobenen Datenschutzbedenken verweigert. Man mußte auf die Rechnung einfach vertrauen. Es steht der Verdacht im Raum, daß man sich hier eine lästige Arbeit am Kunden sparen wollte – genau wie der Lufthansa- oder der Bankmitarbeiter im Verdacht stehen, es mit dem Kundendienst nicht so ernst zu nehmen. Sind Datenschutzbedenken also oft nur vorgeschoben, um den Service nicht verbessern zu müssen? |
Auslegung immer nur gegen den Betroffenen |
Interessant ist auch, daß das Datenschutzgesetz offenbar nur so radikal ausgelegt wird, wenn es für einen Mitarbeiter zu Arbeitsminimierung führt – nicht aber wenn es darum geht, die Rechte des Betroffenen wirklich zu schützen. So wird die einst als TCPA und heute als NGSCB bekannte Technik zur Überwachung von Software und PC-Nutzern und zur Zensur von Inhalten ungehindert weiter ausgebaut, und die ersten "sicheren" PCs sind schon auf dem Markt – wo doch gerade hier in die Rechte der Betroffenen massiv eingegriffen wird. Auch die Bedenken der Datenschützer gegen Kameras in Innenstädten und die Erfassung von Maut-Daten, die sehr leicht zu einem persönlichen Bewegungsprofil zusammengestellt werden können, scheinen den Staat nicht weiter zu interessieren, so wenig wie die Proteste gegen die neuen Überwachungsvorschriften im Steuerrecht, weshalb wir Überwachung und Kontrolle als wahre Motive identifiziert haben. |
Vom Niedergang des Datenschutzes |
Datenschutz ist eine wichtige Sache, aber leider zutiefst verkommen und verrottet. Offensichtlich kann der Staat nämlich unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung, der Planetenretterei, der Software-Piraterie, des Kindersex im Internet, des allgemeinen ökologistischen Gutmenschentums oder weiß-Gott-was-noch problemlos immer neue Überwachungsnormen institutionalisieren, und den bekanntermaßen schläfrigen deutschen Michel scheint das nichtmal zu beunruhigen. In Handel, Wirtschaft und Dienstleistung dagegen wird der Datenschutz immer mehr zweckentfremdet, Leistungen nicht erbringen zu müssen oder einzuschränken: das Datenschutzrecht ist damit zu einem Servicewüsten-Recht geworden, und hat seinen ursprünglichen Zweck des Schutzes eines staatsfreien, unbeobachteten und autonomen Handelns längst verloren. Das Datenschutzrecht wurde damit pervertiert. Eine grundlegende Reform des Datenschutzes ist damit dringend notwendig, aber dann müßte man eine Menge schöne Dinge wie den Zertifikatehandel, die Maut, die neue Personenkennziffer, NGSCB und am Ende sogar die Spionage der Aliierten Siegermächte ("Echolon") abschaffen. Und das werden Leute wie Trittin oder unser Terroristenanwalt Schily gewiß verhindern. |
Von Freiheit und Diktatur |
Der Datenschutz war einst als Freiheitsrecht gedacht, als Recht des Individuums auf informationelle Selbstbestimmung und Freiheit vor Schnüffelei des Staates. Es ist schon erstaunlich, daß in der praktischen Umsetzung genau das Gegenteil daraus geworden ist. Der Staat schnüffelt heute mehr denn je, und von informationeller Selbstbestimmung kann angesichts von Maut, Personenkennziffern und Inhaltskontrolle der Internet-Kommunikation kaum mehr die Rede sein – dafür dient das Datenschutzrecht dazu, dem Einzelnen Auskünfte über seine eigenen, ihn angehenden Angelegenheiten zu verweigern. Wie sehr ein an sich gutgemeintes Gesetz damit in sein Gegenteil verkehrt wurde, ist doch immerhin erstaunlich. Kein Wunder übrigens, daß das Informationsfreiheitsgesetz, das einen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber Behörden regeln soll, seit Jahren auf Eis liegt… |
Links zum Thema |
Forum für Betriebswirtschaft | TCPA: Auf dem Weg in die totale Kontrolle | Maut-Desaster: eine unkonventionelle Analyse der Diskussion | Die neue Personenkennziffer: Totalüberwachung unter dem Vorwand der Steuergerechtigkeit? | Auf dem Weg zur virtuellen Steuerprüfung per Suchmaschine (interne Links) |