Meister-BAföG

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Meister-BAföG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), im Volksmund Meister-BAföG, unterstützt Handwerker und andere Fachkräfte bei der Teilnahme an beruflichen Aufstiegsfortbildungen und will so die Existenzgründung erleichtern. Das Meister-BAföG ist ein finanzielles Förderungsinstrument für die berufliche Fortbildung. In dieser Funktion ist es an verschiedene persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen gebunden. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend etc.)

Inhaltsverzeichnis:
Wer wird gefördert
[x] Wer wird gefördert?
Förderungsdauer
[x] Alles wichtige zur Antragsstellung
[x] Was ist die Förderungshöhe?
Rückzahlung

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Handwerker und andere Fachkräfte, die eine nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannte und abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Abschluss vorweisen können und sich auf einen Fortbildungsabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten.

Weiterhin sind folgende Kriterien für eine Förderung ausschlaggebend:
Fortbildung

  • Bisher kann keine der Fortbildung vergleichbare und bereits abgeschlossene berufliche Qualifikation vorgewiesen werden (z.B. ein Hochschulabschluss).
  • Der Antragssteller hat die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und einer Daueraufenthaltserlaubnis bzw. drei Jahre rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland mit Erwerbstätigkeit.
  • Das Alter des Antragsstellers spielt keine Rolle. Das Meister-BAföG ist altersunabhängig

Förderungsdauer/Förderungshöchstdauer

Vollzeitmaßnahmen: höchstens 24 Monate
Teilzeitmaßnahmen: höchstens 48 Monate

In Härtefällen kann der jeweilige Zeitraum um maximal 12 Monate verlängert werden.

Antragsstellung

Der Förderanspruch wird von den Behörden auf Landesebene entschieden, die auch die Zuschüsse auszahlen. Ausgezahlt wird das Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Dementsprechend kann der Antrag bei kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung in den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz des Antragsstellers beantragt werden.

Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Auf den Webseiten der Städte und Kommunen kann das Formular in der Regel als PDF ausgedruckt werden. Alternativ können die entsprechenden Formulare beim Bundesministerium für Bildung und Forschung heruntergeladen werden.

Die Auszahlung beginnt mit dem Maßnahmenbeginn.
Förderungshöhe

Förderungshöhe

  • 697 Euro: Alleinstehende ohne Kind 238 € Zuschuss/ 459 € Darlehen
  • 907 Euro: Alleinstehende mit einem Kind 343 €/564 €
  • 912 Euro: Verheiratete 238 €/674 €
  • 1.122 Euro: Verheiratete mit einem Kind 343 €/779
  • 1.332 Euro: Verheiratete mit zwei Kindern 448 €/884 €

Alleinerziehende erhalten pauschalisiert und ohne Kostennachweis einen zusätzlichen, pauschalisierten Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 113 Euro monatlich pro Kind.

Bei allen förderungsfähigen Maßnahmen ist eine Förderung in Höhe der Lehrgangskosten, höchstens jedoch mit einer Summe von 10.226 Euro vorgesehen.
Die Anfertigung eines Prüfungsstückes (z.B. Meisterstück) wird bis zur Hälfte, höchstens jedoch mit 1.534 Euro im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens gefördert.

Das Meister-BAföG besteht zu 30,5 Prozent aus einem Zuschuss. Der restliche Förderungsbetrag ist ein zinsgünstiges Darlehen.

Rückzahlung

Nach Abschluss der Fortbildung und anschließender zweijähriger Karenzzeit – spätestens nach sechs Jahren – muss das Darlehen innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zurückgezahlt werden.

Alle weiteren Informationen zum Meister-BAföG finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Motto „Aufstieg durch Bildung“.