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Master ist der zweite akademische Grad, der an Hochschulen in 1-2 Jahren erworben werden kann. Um ein Masterstudium aufnehmen zu können muss der Student einen der folgenden Abschlüsse vorweisen können: Bachelor, einen Abschluss in einem traditionellen, einstufigen Studiengang wie Magister, Diplom, erstes Staatsexamen, oder einen Abschluss in Medizin.
Der Masterabschluss eröffnet den Zugang zur Promotion.
konsekutiver Masterstudiengang
(konsekutiv = aufeinander folgend)
Wählt der Student für seine Laufbahn einen konsekutiven Masterstudiengang aus, baut er damit auf seinem abgeschlossenen Bachelorstudiengang auf. Somit wird der Bachelorstudiengang fachlich fortgeführt bzw. vertieft oder fachübergreifend erweitert, wobei der fachliche Zusammenhang gewahrt bleiben muss. Die Kultusministerkonferenz hat die folgenden sieben verschiedenen Abschlussbezeichnungen festgelegt:
Bezeichnung |
Abkürzung |
Fachgebiet |
Master of Arts |
M.A. |
Geisteswissenschaften |
Master of Science |
M.Sc. |
Mathematik, Informatik |
Master of Engineering |
M.Eng. |
Ingenieurswissenschaften |
Master of Laws |
LL.M. |
Rechtswissenschaften |
Master of Fine Art |
M.F.A. |
Kunst |
Master of Music |
M.Mus. |
Musik |
Master of Education |
M.Ed. |
Lehramt |
Konsekutive Masterabschlüsse sind Diplom- und Magisterabschlüssen der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen gleichzusetzen.
nicht konsekutiver Masterstudiengang
Wählt der Student ein nicht konsekutives Masterstudium, ist er fachlich nicht gebunden. Dieses Studium zielt auf zusätzliche Inhalte ab, z.B.: zur Abrundung eines bestimmten Studienziels.
Festgelegte Abschlussbezeichnung z.B.:
Master of Business Administration |
MBA |
generalistisches Managementstudium |
Weiterbildende Masterstudiengänge
Der weiterbildende Masterstudiengang ist äquivalent zum nicht konsekutiven Masterstudiengang und setzt außerdem eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung voraus.
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