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Umsetzung der GDPdU, z.B. mit SAP R/3

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Gast
Mich würde interessieren, wie andere Unternehmen mit den GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) umgehen.

Bei SAP R/3 wird die Archivierung von SAP-Daten je nach Vertragssituation Zusatzkosten von ca. 1.000 - 4.000 EU/Jahr verursachen, was angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage für ein KMU schon schmerzt.

Vor allem weil man nicht weiß, ob das Finanzamt diese digitalen Daten wirklich (schon) verwendet.

Wir werden daher wohl erstmal Nichts unternehmen. Wie machens die anderen ?
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Guten Abend,

mir fällt in diesem Zusammenhang nur ein, daß schon die Preispolitik der Anbieter wie SAP oder Microsoft Navision als Zumutung empfunden werden kann, gerade in der jetzigen Situation. Hierzu ist auch zu bedenken, daß die Lizenzpolitik (jedenfalls bei Navision, nur da kenne ich mich einigermaßen aus) die jederzeitige Deaktivierung von Komponenten durch Änderungen der Lizenzdatei (fin.flf) erlaubt. Man kann also regelrecht erpreßt werden, oder hat plötzlich viel Arbeit, die Daten aus dem Programm zu exportieren (was bei Navision möglich ist).

Was die Frage nach den Steuerprüfungen angeht, so ist bekannt (und inzwischen gefürchtet), daß die Steuerprüfer ein Software haben, mit der sie eigene Auswertungen machen können. Diese Software sucht spezifisch nach bestimmten Indikatoren, die auf Manipulationen oder Buchungsfehler hindeuten; welche genau das sind, wird wohl mit gutem Grund nicht im Detail bekanntgegeben.

Es ist mE nach überfällig, daß sich auch in diesem Bereich ein OpenSource-Projekt etabliert. Ich habe für meinen Teil eine Testversion meines Einnahme-Überschuß-Rechners, der die steuerlichen Anforderungen von Freiberuflern und Kleinbetrieben erfüllt, auf der Finanzer-Seite veröffentlicht (http://www.finanzer-online.de). Das Programm ist für alle CD-Käufer quelloffen (also beliebig änderbar) und unbeschränkt nutzbar. Sowas müßte es auch für größere Unternehmen geben, finde ich... für SAP eine Konkurrenz wie Linux für Windows! :-)
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Hallo in die Runde,

das Thema ist nicht wirklich neu, denn die gesetzliche Grundlage gilt nunmehr schon ein Jahr. Nur beschäftigt man sich in einem Unternehmen logischerweise erst dann damit, wenn die Prüfungsanordnung ins Haus flattert - und dann ist Streß pur angesagt.

Bisher haben wir nur zwei Betriebsprüfungen gehabt, bei denen diese Regelung angewandt werden sollte. Offenbar ist nicht jeder Prüfer ein Computerfreak - die meisten beherrschen immer noch den Umgang mit Kontenblättern, Primanoten und Originalbelegen.
Allerdings muß ich hinzufügen, daß Prüfungen beim Steuerberater auch nicht mehr die Regel sind, die Finanzverwaltung zieht es vor, diese direkt im Unternehmen durchzuführen. In den beiden Fällen haben dann die Mandanten vorgeschlagen, einen Tisch in eine Pferdebox bzw. in den Weinkeller zu stellen, weil es kein Büro gibt und ein solches in der Kürze der Zeit nicht eingerichtet werden kann.

Weil aus den ans Finanzamt eingereichten Unterlagen zweifelsfrei hervorgeht, daß wir DATEV-Anwender sind, kamen ein paar Tage nach der Prüfungsanordnung detaillierte Anleitungen, wie wir welche Daten aus einem bestimmten Programm exportieren sollen. Wahrscheinlich wird das in einem größeren Unternehmen aber anders ablaufen.

Nach den mir bekannten Regelungen gehen die Einweisung des Prüfers in das jeweilige Programm und alle mit dem "Zugriff" verbundenen Risiken, wie bspw. die unbeabsichtigte Vernichtung von Datenbeständen, die Einsichtnahme in stl. nicht relevante Daten (bis hin zu Betriebsgeheimnissen und deren Verrat) zu Lasten des geprüften Unternehmens. Dieses hat die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen und die Kosten zu tragen. In Anbetracht der genannten Risiken scheint mir Nichtstun der denkbar ungeeignete Ansatz, zumal der Prüfer heutzutage Unterlagen sofort und nicht wie früher nach "angemessener Frist" verlangen kann.

Am besten wird es wohl sein, ausschließlich die angeforderten Daten auf einem einzeln stehenden, in kein Netz eingebundenen PC zu installieren, wenn sich der Prüfer nicht mit einem Datenträger zufriedengibt. Damit erübrigen sich aufwendige Zugangsbeschränkungen, deren Wirksamkeit eventuell sogar zweifelhaft sein könnte.

Grüße,
Peter


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