Hallo ihr Lieben,

ich hätte einige Fragen zur Steuerlehre.

1) Wenn ich Gewerbetreibender bin und beispielsweise eine Beteiligung an einer Gmbh habe und beispielsweise Zinsen in Höhe von 1400 € zahlen muss, wie hoch ist dann der abziehbare Zinsaufwand?
Ist es richtig dass man in diesem Fall nichts abziehen kann?

2) Wenn eine GmbH eine Dividende von 16000 € zahlt, deren Anteile unzweifelhaft zu dem Betriebsvermögen eines Gewerbetreibenden gehören und der Betrag nach Abzug der KEST und Soli als Dividendenertrag gebucht wurde, wie hoch ist dann der Betrag den der Gewerbetreibende von der Dividendenausschüttung versteuern muss?

Meine Überlegung: 16000-KEST (4000)- Soli (220)= 11780

3) Ein Gewerbetreibender zahlte im Rahmen einer Ausschreibung der Stadtverwaltung für einen Auftrag mit einem Umsatzvolumen von 250.000 € eine Gefälligkeit in Höhe von 12000€ an einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung. trotz eines für die Stadt ungünstigeren Angebotes erhielt er den Zuschlag. Er buchte die 12000€ gewinnmindernd als "Repräsentationsaufwand".
Wie lautet die steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe?

Bei diesem Beispiel hab ich keine Idee.


Würde mich sehr über Lösungsvorschläge freuen :)))

mfg
Peter