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Herbstprüfung 2008 / Finanzw.Steuerung

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Hallo zusammen,

ich knobele gerade an der 1. Aufgabe der IHK Prüfung.


Hierbei soll eine Rentabilität von 12,5% herauskommen. Ich weiß nicht wie hierauf kommen soll.

Hat noch jemand Probleme, oder kann mir helfen?

Danke und Gruß
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Poste mal die ganze Aufgabe, dann weiß ich es vielleicht...
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Aufgabe 1:
Für eine Kapazitätserweiterung ist eine Investiton in Höhe von 360.000 € notwendig. Die erwartete Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Es wird ein Restwert von 40000 € erwartet und von einem Wiederbeschaffungswert von 390.000 € ausgegangen.
Jährlichwird ein Umsatz von 185.000 € erwartet. Kalkuliert wurden die var. Kosten mit 80.000 € und die fixen Kosten (excl.Zinsen + Afa) mit 45.000 €.

Die UN-Leitung erwartet bei Investitonen eine Mindestrendite von 8% auf das investierte Kapital.
Prüfen Sie mithilfe der statischen Investionsrechnung, ob diese Investiton die geforderte Rendite erreicht.

Zur Lösung:

jährliche Kosten 176.000 € = Gewinn 9.000 €

Bis hierhin ok.

Rentabilität = 12, 5 % ??????????

(Weiß ich nicht, wie ich hinkomme)

Danke und Gruß
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Vielen Dank.

Ich kannte auch nur die Formel= Jahresüberschuß / Gesamtkapital

deshalb konnte ich auch nicht auf das Ergbnis kommen :(

Na ja. Mal abwarten, was mich am Mittwoch erwartet. Mal sehen, was mich dann erwartet.

Vielen Dank nochmals, und einen sonnigen Sonntag.

Gruß
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Ja, aber das hier ist keinesfalls ein Jahresüberschuß. Da geht es schon los... die Qualität der Kämmerlinge bei sowas geht immer weiter runter!
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Ist mir schon klar, dass es nicht der Jahresüberschuss ist.

Ich hatte eigentlich nur die Formel wiederholt. :oops:

Sorry !!
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No Prob ;-) nur halt immer genau auf die Definitionen achten, daher bestehe ich so auf diesen Kleinkram. Die Prüfugnen sind Definitionsorientiert, und wenn man nicht gerade um die üblichen hauer herumnavigieren muß, so wie hier, dann sind die definitorischen Feinheiten der Schlüssel zum Erfolg!
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Ich werde mir diese Woche Mühe geben !!! :wink:
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Viel Erfolg!! :-)
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Über diesen Artikel hatten wir schon mal diskutiert.

Ich halte es für grob fahrlässig, angehenden Prüfungsteilnehmern zu erzählen, dass eine Berechnungsmethode (welche den Prüflingen gelehrt wurde und die auch in der Prüfung erwartet wird) falsch ist.

Deine Argumentation ist schlüssig und mag richtig sein. Aber es wird etwas anderes erwartet von den Prüflingen. Auch ich unterrichte meinen Lehrgangsteilnehmern die tradierte Methode. Denn - so blöd das jetzt auch klingen mag - ich will dass sie gute Noten erhalten und nicht, dass sie im Recht sind.

Dein Verweis auf "durch alle Instanzen klagen" ist nicht hilfreich, denn selbst wenn das Gericht der Argumentation folgt, wird es nicht sagen "ok, du bekommst den Punkt zugesprochen", stattdessen wird die Prüfung annuliert und der Prüfling darf eine neue schreiben. Aber an der erwarteten Rechenmethode wird sich nichts ändern.
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Prüfungstaktisch magst Du Recht haben - oder auch nicht: in diesem Fall haben die Kämmerlinge nämlich mal die kalk. Abschreibung (richtig) vom WBW gerechnet. Ansonsten ist das von den AK zu rechnen der Lieblingsfehler. Wie man es also macht - es ist am Ende doch falsch. Sich an traditionelle Verfahren zu halten hilft nicht, wenn ein tradierter Fehler dann diesmal ausnahmsweise nicht gemacht wird. Viel sinniger wäre es mE nach, eine Rechenweise in einem konkreten Fall zu erklären. Schließlich verschwinden alte Methoden so langsam, weil nicht nur die, die sie lehren, sondern auch ihre Schüler erst sterben müssen, bevor es besser gemacht werden kann...
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Zitat
Verfasst am: So Jun 14, 2009 21:31 Titel:

--------------------------------------------------------------------------------

Hi,

Bitte keine doppelten Postings schreiben. Ich habe die Sache in http://www.bwl24.net/forum/topic.php?id=7868 beantwortet.

Zitat:
Die dort errechnete AfA lautet auf 35.000, weil die IHK die kalk. Abschreibung mit dem Wiederbesch.wert errechnet.


Das ist aber nicht der Fehler. Die kalkulatorische Abschreibung muß immer vom WBW berechnet werden, http://www.bwl-bote.de/20080310.htm. Mehr Details dazu: http://www.bwl-bote.de/20081025.htm. Formelsammlung: http://www.zingel.de/pdf/01frml.pdf.

Zitat:
Sofern hier formelgemäß die AK genommen werden, erhält man die richtigen 32.000, somit ergibt sich später eine Rent. von 14%.
Hoffe ich habe helfen können.


Ehrlich gesagt – nein, das ist nicht sehr hilfreich. Der Fehler liegt darin, daß die Aufgabe keine Gewinndefinition zugrundelegt. Bei der Rentabilitätsformel darf keine Abschreibung gegengerechnet werden. Wenn man die kalkulatorische Abschreibung vom Anschaffungswert rechnet, wird es noch falscher.


Hi Harry,
das verstehe ich nun nicht, auch nicht nach dem "studieren" der verlinkten Seiten.
Laut unserem Dozenten wird in der KLR bei Abschreibung der Wiederbesch.Wert genommen, aber hier geht es um eine Investitionsre. und hier sollen die AK gewählt werden. So sieht es auch die Formel vom Olfert vor...
So errechne ich halt 32000 AfA. Ist das jetzt falsch?
Mit der AfA komme ich auf einen Gewinn von 12000 und somit
auf eine Ren. von 14%, wenn ich hier nat. auch wieder die Zinsen mit einrechne (wie auch die Formel vom Olfert es will). R=(12000+16000)/200000*100
Danke für eine Rückinfo.
Gruß Benny
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Moin,

Zitat
Laut unserem Dozenten wird in der KLR bei Abschreibung der Wiederbesch.Wert genommen, aber hier geht es um eine Investitionsre. und hier sollen die AK gewählt werden.


Die kalkulatorische Abschreibung sollte nicht mit der handelsrechtlichen (oder gar der steuerrechtlichen, vgl. http://www.bwl-bote.de/20090508.htm) verwechselt werden. Sie ist eine Refinanzierungsabschreibung, und Du refinanzierst nicht den Anschaffungswert einer bestehenden Anlage, sondern den WBW der künftigen Anlage. Das ist eine generelle Regel. Daher sollte niemals der AK-Wert genommen werden; der gehört in die steuerliche und die handelsrechtliche, nicht aber in die kostenrechnerische Abschreibung.

Zitat
So errechne ich halt 32000 AfA. Ist das jetzt falsch?


Wenn Du eine handelsrechtliche Abschreibung meinst: nein, dann ist das ok. Wenn Du eine kostenrechnerische Abschreibung meinst: ja, dann ist das falsch.

Das ist aber genau das Problem dieser Aufgabe: es werden Dinge durcheinandergeworfen, die miteinander nichts zu tun haben. Es ist von "Gewinn" die Rede, aber nicht definiert, was für ein Gewinn gemein ist (Betriebsergebnis? Jahresüberschuß? Cash Flow?). Eine Abschreibung in der Rentabilitätsformel zu addieren, ganz gleich welchen, ist auf jeden Fall völlig falsch (Link vgl. oben).

Und:

[url]R=(12000+16000)/200000*100[/url]

Was bezweckt diese seltsame Formel??? Das ist jedenfalls weder eine Zins- noch eine Abschreibungsformel.
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Hi!

Dieses Thema entspricht genau meiner Frage zu der Rentabilitätsberechung, die ich grad gepostet habe!

Ich bin nämlich auch nicht auf diese 12,5% gekommen, als ich diese Prüfungsaufgabe von der letzten Prüfung gerechnet habe....Nun weiß ich, dass die IHK in Nenner der Formel bei den durchschnittlichen AK den Restwert addiert hat, wobei er eigentlich subtrahiert werden müsste..

MUC
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Hi,

Zitat
Nun weiß ich, dass die IHK in Nenner der Formel bei den durchschnittlichen AK den Restwert addiert hat, wobei er eigentlich subtrahiert werden müsste..


Wie um alles in der Welt kommst Du bloß darauf... bei einer Durchschnittsberechnung zu subtrahieren ist aber wirklich eine krause Idee! Wie schon oben gepostet ist in der Aufgabe

[code:1]ØKapital = (360.000 + 40.000) / 2 = 200.000 Euro[/code:1]

Was bringt Dich bloß auf die Idee, man könne hier subtrahieren?? Das verstehe ich wirklich nicht!!
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Hier ist hervorragend zu sehen, wie dumme Praktikerlösungen neue Fehler produzieren.

1. Kern der Sache ist der in der Aufgabe fehlende Gewinnbegriff.
2. Anstatt den zu definieren (alles wäre gut), werden irgendwelche Posten addiert (hier der kalk Zins) = undurchdachte Praktikerlösung
3. Natürlich kommt keiner auf diese krause Lösung, also wird herumgerechnet
4. Jetzt entsteht die Idee, bei einer Durchschnittsrechnung zu subtrahieren
5. eine neue Praktikerlösung ist geboren, also ein neuer Fehler

Es wäre so einfach, hätte man gleich von Anfang an die zugrundeliegenden Definitionen (also hier des Gewinnbegriffes) durchdacht. Keiner hätte herumrechnen müssen, neue Fehler wären nicht entstanden.

So gebiert die Schlaf der betriebswirtschaftlichen Vernunft die Monster des Rechnungswesens!
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Und wurde es so erklärt, dass der Restwert ja keinen Kapitaleinsatz i.e.S. darstellt, da er ja wieder erlöst wird..daher sollen wir den Restwert im Nenner subtrahieren.

Gleiches soll bei der Rent. im Zusammenhang mit Ersatzinvestitionen gelten..da ist die Formel:
K alt - K neu / durchschnittl. Kapitaleinsatz - Restwert

Ist es auch hier falsch, den Restwert zu subtrahieren?

Danke!

muc
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Hi,

Zitat
Und wurde es so erklärt, dass der Restwert ja keinen Kapitaleinsatz i.e.S. darstellt, da er ja wieder erlöst wird..daher sollen wir den Restwert im Nenner subtrahieren.


Ich breche zusammen, wer verzapft denn so einen Schwachsinn. Sorry, aber anders kann man es wirklich nicht mehr ausdrücken: ist der SW denn nicht während der nutzungsdauer in der Anlage gebunden? Muß sich etwas nicht verzinsen, weil es später erlöst wurde?

Ich kann nur den Kopf schütteln!

Zitat
Gleiches soll bei der Rent. im Zusammenhang mit Ersatzinvestitionen gelten..da ist die Formel:
K alt - K neu / durchschnittl. Kapitaleinsatz - Restwert


Was ist "K alt" und "K neu" in diesem Fall?

Allgemein kläre mal zwei Formeln:

1. wie berechnest Du den kalk. Zins bei einer Anlage?

Natürlich

[code:1]Kalk. Zins = (AK + SW) / 2 * Rmin[/code:1]

Du kannst keinen Durchschnitt durch Subtraktion bilden. Natürlich ist der SW während der ganzen Nutzungsdauer gebunden. Du mußt also den Durchschnitt aus AK und SW verzinsen (und nicht etwa die Differenz).

2. wie berechnest Du die Amortisation einer Anlage?

Natürlich

[code:1]Amortisationszeit = (AK - SW) / ØRückflüsse[/code:1]

Das hat natürlich nichts mit der vorigen Formel zu tun. Hier erlöst Du den SW am Schluß, so daß er nicht zurückfließen muß. Das ist aber eine ganz andere Sache: hier muß ja kein Durchschnitt gebildet werden.
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"HZingel" schrieb
[...]2. wie berechnest Du die Amortisation einer Anlage?

Natürlich

Code:
Amortisationszeit = (AK - SW) / ØRückflüsse


Das hat natürlich nichts mit der vorigen Formel zu tun. Hier erlöst Du den SW am Schluß, so daß er nicht zurückfließen muß. Das ist aber eine ganz andere Sache: hier muß ja kein Durchschnitt gebildet werden.


Eine Frage zur Amortisation:
Um Teile auf einer Biegepresse zu fertigen, muss ich aufgrund Personalunterdeckung einen Mann von einer anderen Presse abziehen, weil das Teil nur in 2-Mann-Bedienung zu handeln ist. Die 2. Presse steht somit still.
Kann ich den Ausfall der Maschine in der Amortisationsrechnung einer automatisierten Anlage als Ersparnis, also eigentlich als zusätzliches Betriebsergebnis(?), ansetzen? Ich meine damit, dass die Presse mit der neuen Anlage nicht mehr stillsteht und somit eine Leistung erbringt. Können die Einsparungen an Personalkosten ebenfalls dafür verwendet werden? Es fallen zukünftig nur noch Personalkosten für das Einrichten der Anlage an.

Ich bin mir nicht ganz sicher und brauche es für die PA. Die Betrachtung liegt zwar auf dem Tausch einer herkömmlichen gegen eine automatisierte Anlage, aber durch den Wegfall der 2-Mann-Bedienung bekäme ich eine konventionelle Presse zum Laufen. Gewinne im eigentlichen Sinne kann ich an der Maschine nicht beziffern, da ich keine Rückflüsse habe.
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Moin,

Amortisation bedeutet den Rückfluß von Mitteln, d.h. von Geld. Der Mittelfluß muß der jeweiligen Anlage zurechenbar sein. Ich kann generell nicht erkennen, warum Personalmangel einer Anlage zurechenbar sein sollte. Schließlich gibt es genug Arbeitskräfte am Markt! Hinzu kommt, daß der Stillstand einer Maschine eigentlich doch eben gerade keine AMortisation darstellt, sondern im Gegenteil den Mittelfluß vermindert. Ich kenne zwar die Details nicht, aber das hier sieht mir eher wie eine Konstruktion aus, die nicht sehr gut paßt...
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Hallo Harry,

Zitat
Hinzu kommt, daß der Stillstand einer Maschine eigentlich doch eben gerade keine AMortisation darstellt, sondern im Gegenteil den Mittelfluß vermindert.

Ich möchte nicht den Stillstand amortisieren, sondern die Tatsache dass ich durch den Tausch einer konventionellen durch eine automatisierte Anlage die 2-Mann-Bedienung einspare und somit den Bediener produktiv vor seiner Presse stehen habe und nicht als Helfer an der Nachbarmaschine, während "seine" Presse still steht.
Kann ich generell keine Einsparungen ansetzen? Auch die Einsparung des 2-Mann-Betriebs nicht? Ich weiß nicht, welche Rückflüsse ich ansetzen soll... :cry:
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Warte zwei Studnen für eine umfangreiche Lösung zu diesem Problem, ist gerade in Arbeit. Schneller gehts net bei dieser ätzenden Hitze...
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Hallo Harry,

mehr konnte ich kaum noch erwarten - alle drei Artikel sind wie auf mein Problem zugeschnitten, Du bist ne Wucht!!! :P

Es handelt sich bei meinem Problem zwar nicht um eine Bandstrecke, sondern um eine Biegepresse (also mehrere, aber die eine ist am Ende ihrer ND und soll ersetzt werden), auf der kleine, aber eben auch große Bleche gekantet werden.
Aufgrund von Personalabgängen, die in der Hochkonjunktur durch Leihkräfte kompensiert wurden, welche wiederum mit Einsetzen der Wirtschaftskrise ersatzlos freigesetzt wurden, stehen für das Biegen großer Blechteile keine Hilfskräfte zur Verfügung. Daher muss der Maschinennachbar seine Arbeit unterbrechen und als Helfer einspringen, weil die Teile nicht von einem Mann bearbeitet werden können.
Während dieser Zeit steht ja dessen Maschine, auf der dringend produziert werden müsste.

Mein Gedanke ist nun, eine automatisierte statt einer konventionellen Anlage zu beschaffen, um diesen Umstand zu beseitigen.
Durch diese Anlage reduziere ich zum einen die Lohnkosten an der Anlage, zum anderen generiere ich Wertschöpfung an der konventionellen Anlage, was ohne Automatisierung nicht möglich wäre. Das war der Auslöser für meinen Gedankenbrei.

Ich habe nun verstanden, dass ich Material- und Personalkosten sehr wohl als Einsparung rechnen kann, weil sie zahlungsgleich sind, nicht aber den "eingesparten Stillstand" der konventionellen Maschine.

Eine Frage noch zu den Personalkosten: Der Bediener der neuen Anlage fungiert nur noch als Einrichter an der Anlage. Es fallen also i.d.R. nur noch Rüstkosten als Personalkosten an. Darf ich die Differenz gegenüber der konventionellen Maschine ebenfalls als Einsparung ansetzen? Während der Hauptzeiten kann der Mann an anderer Stelle eingesetzt werden, was ich aber nicht betrachten darf.
Was meinst Du?

Die dynamische Variante gefällt mir besonders gut. Ich werde die Kämmerlinge mal anschreiben, ob sie mir eine Erweiterung um diesen Gliederungspunkt gestatten.

Erst mal Danke für diese fette Antwort!
Zitat
[...] oder Du bringst mich dazu, noch einen Artikel zu schreiben Smile [...]

Wenn ich nur wüsste, wie...!? :wink:
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Hi,

Zitat
Daher muss der Maschinennachbar seine Arbeit unterbrechen und als Helfer einspringen, weil die Teile nicht von einem Mann bearbeitet werden können.
Während dieser Zeit steht ja dessen Maschine, auf der dringend produziert werden müsste.


OK, das war mir nicht klar.

Zitat
Mein Gedanke ist nun, eine automatisierte statt einer konventionellen Anlage zu beschaffen, um diesen Umstand zu beseitigen.


OK, das wäre dann eine Variante des Problems, das ich eher allgemein dargestellt habe. Wenn Du durch eine automatische Maschine den Mann von solchen Einspringer-Arbeiten frei machst, dann führt das zu einer Auswirkung auf der anderen Maschine, die jetzt nicht mehr stillsteht. Das kannst Du nach dem gleichen Muster bewerten. Beachte aber, daß auch hier die Frage der Amortisation nur zahlungsorientiert angegangen werden sollte.

Dein Problem ist aber noch etwas facettenreicher: wenn der Helfer nicht mehr einspringen muß, erhöht das ja die Laufzeit seiner Maschine. Die Stillstandszeiten entfallen. Dadurch könnten aber die Stückkosten sinken. Das könnte u.U. auch bewertet werden. Bedenke, daß Stückkosten auch kalkulatorische Kosten enthalten, also i.d.R. nicht zahlungsgleich sind. Die Stückkosten-Frage wäre also von der AMortisationsüberlegung zu trennen. Sie würde die Sache aber vertiefen.

Zitat
Ich habe nun verstanden, dass ich Material- und Personalkosten sehr wohl als Einsparung rechnen kann, weil sie zahlungsgleich sind, nicht aber den "eingesparten Stillstand" der konventionellen Maschine.


Ja, genau.

Kleine Einschränkung: bei Material mit langer Eingangslagerung kann das problematisch werden. Beispiel:

1. in einem Jahr wird das Material gekauft (Ausgabe) und vier Wochen später bezahlt (Auszahlung).
2. es liegt und liegt und liegt :-(
3. in einer späteren Periode wird das Material entnommen und verbraucht (Aufwand, Kosten). Das ist jetzt aber keine Zahlung mehr!

Du müßtest im praktischen Anwendungsfall beurteilen, ob so ein Problem bei Dir auftreten kann.

Zitat
Eine Frage noch zu den Personalkosten: Der Bediener der neuen Anlage fungiert nur noch als Einrichter an der Anlage. Es fallen also i.d.R. nur noch Rüstkosten als Personalkosten an. Darf ich die Differenz gegenüber der konventionellen Maschine ebenfalls als Einsparung ansetzen?


Ja, wenn das eine Einsparung ist – natürlich. Löhne sind i.d.R. zahlungsgleich.
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Zitat
Dein Problem ist aber noch etwas facettenreicher: wenn der Helfer nicht mehr einspringen muß, erhöht das ja die Laufzeit seiner Maschine. Die Stillstandszeiten entfallen. Dadurch könnten aber die Stückkosten sinken. Das könnte u.U. auch bewertet werden. Bedenke, daß Stückkosten auch kalkulatorische Kosten enthalten, also i.d.R. nicht zahlungsgleich sind. Die Stückkosten-Frage wäre also von der AMortisationsüberlegung zu trennen. Sie würde die Sache aber vertiefen.

Also könnte ich die sinkenden Stückkosten (etwa 15%, auf die Personalkosten bezogen) als Einsparung ansetzen. I.d.R. wird die Maschine während der Stillstandszeiten nicht abgeschaltet. Also Steuerung, Hydraulikpumpe etc. läuft, was die Energiekosten pro Stück in die höhe treibt. Die Differenz vom Ist zum Soll könnte ich bewerten.
Wäre das ein richtiger Ansatz?

[edit]
Zitat
1. in einem Jahr wird das Material gekauft (Ausgabe) und vier Wochen später bezahlt (Auszahlung).
2. es liegt und liegt und liegt Sad
3. in einer späteren Periode wird das Material entnommen und verbraucht (Aufwand, Kosten). Das ist jetzt aber keine Zahlung mehr!

Du müßtest im praktischen Anwendungsfall beurteilen, ob so ein Problem bei Dir auftreten kann.

Ja, das könnte schon vorkommen, zumindest bei einigen Materialien. Schwierig zu beziffern... :?

Aber in punkto Material könnte ich doch bei der Qualität ansetzen, oder? Reduzierung von Ausschuß, Nacharbeit etc.
Die neue Anlage ist mit elektronischen Messsystemen ausgerüstet, die den Ausschuß erheblich reduzieren, ebenfalls lange Einfahrzeiten.
« Zuletzt durch voechele am 04.07.2009 12:34 Uhr bearbeitet. »
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Ja, so könnte man das machen. Es muß aber in jedem Fall überprüft werden, ob die Daten zahlungsgleich sind, wenn sie für eine Amortisationsrechnung verwendet werden sollen. Scheint hier aber zu passen...
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Klasse, vielen Dank Harry, Du hast mir wirklich sehr geholfen!
Man kann sagen, Du hast mir die :shock: Augen geöffnet. :wink:
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Zitat
Die Fragen, die hier gestellt werden, enthalten immer die besten Anregungen für neues Material auf der CD...

...die mir schon unschätzbare Dienste geleistet hat...
Zitat
...ist nix Neues Smile aber immer wieder ein guter Weg, Nutzen zu stiften...

...was Dir immer wieder bestens gelingt!
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"voechele" schrieb
Hallo Harry,

sondern die Tatsache dass ich durch den Tausch einer konventionellen durch eine automatisierte Anlage die 2-Mann-Bedienung einspare und somit den Bediener produktiv vor seiner Presse stehen habe und nicht als Helfer an der Nachbarmaschine, während "seine" Presse still steht.


Hier könntest du evtl. sagen, daß du Opportunitätskosten sparst.

Ich weiß aber nicht, ob das gerechtfertigt ist.

Wenn beide Alternativen sich gegenseitig ausschließen, dann solltest du folgende Vergleichsrechnung aufmachen müssen:

(1) Alternative: alte Anlage mit 1 Mann bedienung
(2) Alternative: neue Anlage mit 2 Mann bedienung

Frage: welche Auszahlungen entfallen / entstehen neu und welche Einzahlungen entfallen / entstehen neu durch die Anschaffung der neuen Anlage und Stillegung der alten Anlage.

Und was würde passieren, wenn du die neue Anlage nicht anschaffst, sonsdern mit der alten weiterproduzierst und das Geld (Zahlunngsmittel) statt für die neue Anlage auszugeben in risikoarme Wertpapiere steckst?

Das ganze läuft also auf eine Zahlungsflüsse-Rechnung hinaus, wenn du Opportunitätskosten berechnen willst (ich bin gedanklich in einer pagatorischen Kostenrechnung auf der Zahlungsmittelebene)

Dynamische Amortisationsrechnung ist doch die Pay-Back-Methode?
Du wärest aber eher an die Opportunitätskosten interessiert, die du einsparen könntest?
D.h. du brauchst die interne-Zinsfuß-Methode, die man nach Kruschwitz lieber nicht anwenden sollte (es sei denn, max. nur 1 Vorzeichenwechsel in der Zahlungszeitreihe)

Falls du das ganze in einer kalkulatorischen Kostenrechnung abbilden willst, ist der Rat von Harry dann der einzig richtige.
edit: wie ich lese, hat Harry das ganze auch auf der Zahlungsmittel-Ebene abgebildet.

edit2: ich lese grad was von kritischer Leistung von 1.405 Std / Jahr.

Also dann würde ich folgende Überlegung anstellen:

Alte Anlage weiterlaufen lassen, bis sie verreckt und auf die zusätzlichen Umsatzerlöse verzichten, die dadurch entstehen würden, daß ich die neue Anlage anschaffe und mehr produziere, d.h. höhere Leistungseinheiten als 1.405 Std/Jahr erziele (1.405 Std müssen irgendwie umrechenbar sein in XYZ Mengeneinheiten von irgend einem Endprodukt, das dann mit einem Stückpreis am Markt verkauft werden kann).
Gleichzeitig während die alte Anlage bis zum Verrecken läuft, das Geld für die neue in Höhe von 138.000,00 € am Geld- und Kapitalmarkt risikoarm anlegen (Anleihen Bundesland Baden-Württemberg).
Und dann einfach gucken, ob du Opportunitätskosten einsparst durch Anschaffen der neuen Maschine oder Weiterlaufen bis zum Verrecken der alten:
Delta Umsatzerlöse durch die neue Anlage dividiert durch Ihre Wiederbeschaffungskosten und Umsatzerlöse der alten Anlage dividiert durch ihre Wiederbeschaffungskosten + die Verzinsung der risikoarmen Bundesland-Anleihen von BaWü. Fiktion hierbei ist, daß du die neue Anlage jederzeit anschaffen und unendlich schnell gegen die alte tauschen kannst. Dh wenn die alte verreckt, dann dauert es nach vereinfachter BWL-Theorie nur 1 Sekunde, bis du die neue hinstellst um keine Produktionseinbußen zu befürchten. Ansonsten mußt du die Vorlaufzeit für die Ingangsetzung der neuen Anlage korrekt antizipieren und noch bevor die alte krepiert, die neue anschaffen und die alte verschrotten.
« Zuletzt durch Taylor am 04.07.2009 16:33 Uhr bearbeitet. »
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Bei der Opportunitätsüberlegung ist mE nach der Haken, daß Opportunitäten nicht oder jedenfalls nicht immer in Zahlungen manifest sind. Die Kapitalopportunität ist auch als Guthabenverzinsung auf das Vermögen bekannt, also ein Teil der kalk. Zinsen (hinzu kommt noch das allgemeine Risiko). Das ist aber gerade nicht zahlungsgleich, denn den kalk. Zinsen stehen ja (zahlungsgleiche) Schuldzinsen gegenüber.

Eine weitere Denkrichtung, die in dieser Debatte steckt ist, inwieweit Fernwirkungen einer Entscheidung, die anderswo entstehen, einzubeziehen sind. Wenn ein Anlagenbediener nicht mehr rüberspringen, also seine eigentliche Arbeit unterbrechen muß, dann ist das sozusagen noch offensichtlich. Wenn aber eine Anlage so laut oder störend ist, das anderswo in der gleichen Halle mehr Fehler entstehen oder sonst Fernwirkunden auf Dritte gegeben sind, wäre zu überlegen, ob und wie man das einbeziehen kann. Das wäre eine sehr komplexe Frage, die solche Rechnungen schwer zu handhaben macht. In Prüfungen aller Art habe ich sowas noch nicht gesehen, aber in der Wirklichkeit. Auch der positive Fall wäre denkbar: eine (modernere) Maschine arbeitet mit weniger Emissionen, und die Leute drumherum sind konzentrierter und damit auch produktiver. Eine Investition kann daher andersweitig Änderungen bewirken, die zahlungsgleich sein können und entsprechende Auswirkungen haben. Die "normale" Amortisationsrechnung, wie man sie für Projektarbeiten und andere Prüfungsveranstaltungen beherrschen muß, berücksichtigt das i.d.R. nicht, aber in der Realität kann das Sinn machen. Das einzige Verfahren, wo sowas schon angelegt ist, ist mE nach die MAPI-Methode, die jedoch aus ganz anderen Gründen problematisch ist...
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"HZingel" schrieb
Bei der Opportunitätsüberlegung ist mE nach der Haken, daß Opportunitäten nicht oder jedenfalls nicht immer in Zahlungen manifest sind. Die Kapitalopportunität ist auch als Guthabenverzinsung auf das Vermögen bekannt, also ein Teil der kalk. Zinsen (hinzu kommt noch das allgemeine Risiko). Das ist aber gerade nicht zahlungsgleich, denn den kalk. Zinsen stehen ja (zahlungsgleiche) Schuldzinsen gegenüber.

Eine weitere Denkrichtung, die in dieser Debatte steckt ist, inwieweit Fernwirkungen einer Entscheidung, die anderswo entstehen, einzubeziehen sind. Wenn ein Anlagenbediener nicht mehr rüberspringen, also seine eigentliche Arbeit unterbrechen muß, dann ist das sozusagen noch offensichtlich. Wenn aber eine Anlage so laut oder störend ist, das anderswo in der gleichen Halle mehr Fehler entstehen oder sonst Fernwirkunden auf Dritte gegeben sind, wäre zu überlegen, ob und wie man das einbeziehen kann. Das wäre eine sehr komplexe Frage, die solche Rechnungen schwer zu handhaben macht. In Prüfungen aller Art habe ich sowas noch nicht gesehen, aber in der Wirklichkeit. Auch der positive Fall wäre denkbar: eine (modernere) Maschine arbeitet mit weniger Emissionen, und die Leute drumherum sind konzentrierter und damit auch produktiver. Eine Investition kann daher andersweitig Änderungen bewirken, die zahlungsgleich sein können und entsprechende Auswirkungen haben. Die "normale" Amortisationsrechnung, wie man sie für Projektarbeiten und andere Prüfungsveranstaltungen beherrschen muß, berücksichtigt das i.d.R. nicht, aber in der Realität kann das Sinn machen. Das einzige Verfahren, wo sowas schon angelegt ist, ist mE nach die MAPI-Methode, die jedoch aus ganz anderen Gründen problematisch ist...


Danke Harry, wieder was dazu gelernt!

Ich hab übrigens ein edit2 hinzugefügt, mal sehen was du dazu sagst, steht direkt über deinem Posting. ?
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Hmmm... den Edit2 muß ich mal durchdenken, wenn es kühler ist und vor allem nicht so verflucht schwül. Zwei Einwendungen aber gleich vorab:

1. hier gibt es ja gerade keine Endprodukte. Das ist eine "eingebettete" Maschine, denen keine externen Einzahlungsströme zurechenbar sind (was in der Praxis sehr häufig ist).

2. wenn die Zinsgutschriften vom Kapitalmarkt aus welcher Quelle auch immer die Erlöse durch produktive Tätigkeit (oder die Erlösdifferenzen oder zahlungsgleiche Einsparungen bei einer Ersatzinvestition) übersteigen, sollte der Produktionsbetrieb dicht gemacht und nur noch spekuliert werden. Das ist das Modell des Emissionshändlers, der seine Arbeiter entläßt und von den Klimascheinchen lebt. Es müßte klar sein, daß dies keine betriebswirtschaftliche Mentalität i.e.S. ist, sondern eher eine demeritorische Debatte.
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Zitat
Gleichzeitig während die alte Anlage bis zum Verrecken läuft, das Geld für die neue in Höhe von 138.000,00 € am Geld- und Kapitalmarkt risikoarm anlegen (Anleihen Bundesland Baden-Württemberg).
Und dann einfach gucken, ob du Opportunitätskosten einsparst durch Anschaffen der neuen Maschine oder Weiterlaufen bis zum Verrecken der alten:

Es geht bei der Arbeit nicht primär um das klassische Ersatzproblem, sondern um die Beseitigung von Engpässen, die durch die 2-Mann-Bedienung entstehen.
Natürlich stimmt Dein Ansatz, wenn ich von einer moderneren, aber vergleichbaren Alternative ausgehe. In diesem Fall würde ich aber das Engpassproblem außer Acht lassen, und auch nicht lösen(!). Vielmehr würde ich nur monetäre Kriterien in die Entscheidung einbeziehen.
M.E. nach ist das ganze am besten mit Harrys Beispiel zu berechnen.
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Ort: Erfurt
Das würde die Sache schon in eine andere Richtung bringen. Man müßte dann Zero-Bonds debattieren usw. Das ist nicht nur didaktisch problematisch, denn solche Übungsaufgaben wie die, die ich daraus gemacht habe, sollten sich auf ein Thema beschränken; es ist auch theoretisch angreifbar: wenn eine Kapitalanlageform 12% no. ausweist, weit mehr als ein Anlagekonto bei der bekanntlich sicheren Kaupthing-Bank, dann bringt das ein Kapitalmarktrisiko, das schwierig zu bewerten ist. Ein direkter Vergleich der internen Verzinsugn mit einem Nominalzins einer Kapitalmarktanlage verbietet sich aber meines Erachtens.

Bitte bedenke ferner: bei Zero-Bonds gibt es ja keien Coupons. Wenn also der Nominalwert zu 88% emittiert wird, dann heißt das keineswegs (!), daß es hier 12% Zins gibt. Das könnte möglicherweise ein Mißverständnis sein? Bei einer Laufzeit von zehn Jahren wäre das Disagio aber ohnehin weit höher, um zu derzeit eher typischen Zinsen so um die drei, vier oder maximal fünf Prozent zu kommen...


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