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Einzelkosten und variable Kosten

Seite: 1

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Registriert: Jan 2015
Beiträge: 3
Hallo,

ich habe lange nach einer Lösung gesucht, jedoch in der Literatur und im Internet unterschiedliche Antworten (hier u.a. auch schon unter http://www.bwl24.net/forum/topic-7277.html angesprochen) gefunden.

Mein Verständnisproblem ist Folgendes:
Es heißt oft: Einzelkosten sind immer variabel, Gemeinkosten können fix und variabel sein.

Bezogen auf Kostenträger hakt es bei mir etwas bei den Sondereinzelkosten. Als Beispiele werden häufig erworbene Patente oder Modelle zur Entwicklung genannt.

Bezieht sich die Definition "Einzelkosten" auf das einzelne Kostenträgerexemplar (also auf das Auto mit der Fahrgestellnr. xy) oder sind damit Einzelkosten für die Baureihe des Autos gemeint?

Im Fall 1 (je Exemplar) wäre meine Frage: Warum gehört dann das Modell, das anfangs entwickelt wurde zu den Sondereinzelkosten? Die Kosten, die angefallen sind, sind für mich fix, denn bei Änderung der Beschäftigung ändern sie sich nicht. Oder sind die Sondereinzelkosten gar nicht Teil der Einzelkosten? Müssen Kosten nach Art der Zurechenbarkeit in Einzelkosten, Sondereinzelkosten, echte Gemeinkosten und unechte Gemeinkosten aufgeteilt werden statt nur in Einzelkosten und Gemeinkosten? Was bedeutet das für den obigen Satz zur Beziehung von Einzelkosten und variablen Kosten?

Falls nur das Modell gemeint ist, wäre es immer noch nicht ganz sauber, denn die Kosten der Baureihe ändern sich ja mit der Ausbringungsmenge der einzelnen Fahrzeuge, die Modellkosten fallen jedoch nur einmalig an. Außerdem hätte dann ein Ein-Produkt-Unternehmen nur Einzelkosten, oder? :roll:

Sorry für die vielen Fragen, aber ich weiß mein Problem nicht anders zu beschreiben. Danke für alle Antworten!
Mitglied
Registriert: Apr 2010
Beiträge: 429
Rechner schrieb
Mein Verständnisproblem ist Folgendes:
Es heißt oft: Einzelkosten sind immer variabel, Gemeinkosten können fix und variabel sein.


So ist es! ;)

Zitat
Bezogen auf Kostenträger hakt es bei mir etwas bei den Sondereinzelkosten. Als Beispiele werden häufig erworbene Patente oder Modelle zur Entwicklung genannt.


Richtig!

Zitat
Bezieht sich die Definition "Einzelkosten" auf das einzelne Kostenträgerexemplar (also auf das Auto mit der Fahrgestellnr. xy)


Ja!
Zitat
oder sind damit Einzelkosten für die Baureihe des Autos gemeint?


Dann wären es Sondereinzelkosten! ;)

Zitat
Im Fall 1 (je Exemplar) wäre meine Frage: Warum gehört dann das Modell, das anfangs entwickelt wurde zu den Sondereinzelkosten? Die Kosten, die angefallen sind, sind für mich fix, denn bei Änderung der Beschäftigung ändern sie sich nicht.


Das siehst du richtig! Nur können sie in deinem Beispiel einer bestimmten Stückzahl einer Baureihe zugeordnet werden und das nennt man dann Sondereinzelkosten!

"Sondereinzelkosten (SEK) sind solche Einzelkosten, die man über die Einzelmaterial- und Einzellohnkosten hinaus den Kostenträgern direkt zurechnet. Sie sind im Unterschied zu den "normalen" Einzelkosten nicht stückvariabel, sondern auftragsvariabel, serienvariabel oder produktartvariabel und können demzufolge einem Auftrag, einer Serie oder einer Produktart insgesamt verursachungsgerecht zugerechnet werden. Sie entstehen und entfallen mit dem Auftrag, der Serie, der Produktart."

Zitat
Oder sind die Sondereinzelkosten gar nicht Teil der Einzelkosten? Müssen Kosten nach Art der Zurechenbarkeit in Einzelkosten, Sondereinzelkosten, echte Gemeinkosten und unechte Gemeinkosten aufgeteilt werden statt nur in Einzelkosten und Gemeinkosten?


Bingo!!!!! :D

Zitat
Falls nur das Modell gemeint ist, wäre es immer noch nicht ganz sauber, denn die Kosten der Baureihe ändern sich ja mit der Ausbringungsmenge der einzelnen Fahrzeuge, die Modellkosten fallen jedoch nur einmalig an.


Auch das siehst du richtig! Diese "Unsauberkeit " wird aber vernachlässigt, da SEK nur ein unwesentlicher Bestandteil eines Produktes sind.

Zitat
Außerdem hätte dann ein Ein-Produkt-Unternehmen nur Einzelkosten, oder? :roll:


Das ist Unfug!

gruß
Mitglied
Registriert: Jan 2015
Beiträge: 3
Super, vielen Dank, nachdenker!

Die SEK werden also in einer weiten Auslegung des Begriffes "Einzelkosten" als solche angesehen und damit als variabel betrachtet.

Eng ausgelegt zählen sie nicht zu den ("normalen") Einzelkosten und werden gesondert betrachtet, womit der Satz "Einzelkosten sind immer variabel" zu 100% stimmt.


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