@ UdoW
werde ich sehr sehr gerne tun, jedoch befürchte ich, dass die IHK auf Ihre Zuständigkeit verweisen wird und es nicht klappt.
Aber sobald ich was weiss, werd ich es posten!
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englische Übersetzung für "Technischer Betriebswirt&quo
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#51 29.09.2008 13:42 Uhr
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#52 14.10.2008 20:34 Uhr
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@ Kölnarena
Habe heute die Übersetzung erhalten. "Master of Technical Business Management (CCI)" MfG Winni |
#53 14.10.2008 23:06 Uhr
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@winni
vielen Dank für die Mitteilung. Habe meins auch bei der IHK Köln beantragt. Hat aber echt lange bei Dir gedauert. Mal gespannt ob ich auch so lange warten muß. Viele Grüße |
#54 16.10.2008 17:36 Uhr
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@winni
habe heute bei der IHK mal telefonisch nachgehört und mich nach dem Stand der Dinge erkundigt :wink: Sollte wohl heute bei mir in der Post sein |
#55 16.10.2008 23:21 Uhr
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Leitlinien Seite 11
http://www.muenchen.ihk.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/bildung/Anhaenge/LEITLINien.pdf Internationale Vergleichbarkeit herstellen "What the hell can a Fachwirt do in my company?" Diese Frage stellt sich ein ausländischer Unternehmer. Bildungsabschlüsse müssen heute auch eine europaweite Beschäftigungsfähigkeit fördern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Abschlüsse für den europäischen Arbeitsmarkt übersetzbar und transparent werden, was durch die Verwendung europaweit anerkannter Abschlussbezeichnungen erreicht wird. Daher sollen künftig IHK-Weiterbildungsabschlüsse eine Übersetzung enthalten. Ein Betriebswirt IHK oder Technischer Betriebswirt IHK führt nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildungsprüfung den Titel: „Master of Business Management CCI“ bzw. „Master of Technical Management CCI“. |
#56 20.10.2008 21:35 Uhr
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Soweit mir meine Schärgen flüstern, beschäftigt sich die Dienstaufsicht in der Landeshauptstadt bereits seit längerem mit dieser speziellen Kammer und demnächst auch noch das Verwaltungsgericht. Da ist wohl einem Teilnehmer der Geduldsfaden gerissen und es kommt jetzt knüppeldick. |
#57 05.11.2008 22:51 Uhr
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Hallo Zusammen !
Habe vor ca. 3 Wochen eine Übersetzung meines Zeugnisses angefordert. Heute war es in der Post. Gekostet hat es nichts !!! Man darf also nicht alle IHK-Bezirke über einen Kamm scheren. Gruß Ironman |
#58 06.11.2008 22:24 Uhr
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Sorry, ich möchte jetzt keine Lawine lostreten in Bezug auf, warum kostet es dort 26 Euro und da nichts.
Nur soviel, sie liegt in Baden-Württemberg ! Gruß IRONMAN |
#59 07.11.2008 08:53 Uhr
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IHK Nürnberg .. hat zwar etwas gedauert, dafür kam es dann zweimal und war auch umsonst :-)
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#60 14.11.2008 00:04 Uhr
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Hat das eigentlich geklappt? |
#61 14.11.2008 09:03 Uhr
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Ja, hat etwas gedauert aber dann kam die Übersetzung und das ganze sogar umsonst.
Gruß Udo |
#62 27.11.2008 17:06 Uhr
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Hallo,
Habe gestern mit dem Geschäftstellenleiter unserer IHK diesbezüglich gesprochen. Der teilte mir mit, das uns eine Übersetzung des Zeugnisses mit dem Titel "Master of technology (CCI)" ausgestellt wird. Ob das jetzt was kostet oder nicht habe ich leider nicht gefragt... Grüße Nikken |
#63 29.11.2008 19:53 Uhr
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Hi zusammen,
an der IHK Essen werden leider auch keine englische Übersetzungen ausgestellt. Es heißt zwar auch bei denen übersetzt: Master of Business Management CCI, doch schriftlich wird nichts verteilt, da es keine bundeseinheitliche Bezeichnung sein soll.. gibt es jemand der da andere Erfahrungen gemacht hat? Schöne Grüße :-) |
#64 29.11.2008 20:24 Uhr
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Die IHK ist meines Erachtens verpflichtet eine Übersetzung auszustellen.
BBIG § 56 (1) Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der beruflichen Fortbildung errichtet die zuständige Stelle Prüfungsausschüsse. § 37 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 40 bis 42, 46 und 47 gelten entsprechend. BBIG § 37 (3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. Wo ich bei der IHK Köln den Wisch beantragt habe, habe ich direkt auf die entsprechenden § im BBIG hingewiesen. MfG Winni |
#65 29.11.2008 22:51 Uhr
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Hallo Winni,
vielen dank, dann will ich auch mal mit Paragraphen jonglieren und versuchen endlich den englischen Wisch zu bekommen :-) |
#66 23.12.2008 21:43 Uhr
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Nur das diese Übersetzung KOSTENFREI sein sollte stehtd a aber nicht, also kann die IHK hier wieder kräftig Hin langen.
BBIG § 56 (1) Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der beruflichen Fortbildung errichtet die zuständige Stelle Prüfungsausschüsse. § 37 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 40 bis 42, 46 und 47 gelten entsprechend. BBIG § 37 (3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. |
#67 26.12.2008 12:45 Uhr
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Hi @all,
dieses ganz offenbar interessante Thema steht auch in der neuen Print-Ausgabe des BWL-Boten, vorab einzusehen in http://www.bwl-bote.de/pdf/bbote44.pdf... gleich auf der ersten Seite unten mit der Überschrift. |
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