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englische Übersetzung für "Technischer Betriebswirt&quo

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Registriert: May 2008
Beiträge: 150
@ UdoW
werde ich sehr sehr gerne tun, jedoch befürchte ich, dass die IHK auf Ihre Zuständigkeit verweisen wird und es nicht klappt.
Aber sobald ich was weiss, werd ich es posten!
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Registriert: Jan 2007
Beiträge: 133
@ Kölnarena

Habe heute die Übersetzung erhalten.

&quot;Master of Technical Business Management (CCI)&quot;

MfG

Winni
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Registriert: Dec 2007
Beiträge: 24
@winni

vielen Dank für die Mitteilung. Habe meins auch bei der IHK Köln beantragt.
Hat aber echt lange bei Dir gedauert. Mal gespannt ob ich auch so lange warten muß. :D

Viele Grüße
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Registriert: Dec 2007
Beiträge: 24
@winni
habe heute bei der IHK mal telefonisch nachgehört und mich nach dem Stand der Dinge erkundigt :wink:
Sollte wohl heute bei mir in der Post sein :D
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Registriert: Sep 2007
Beiträge: 8
Leitlinien Seite 11

http://www.muenchen.ihk.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/bildung/Anhaenge/LEITLINien.pdf

Internationale Vergleichbarkeit herstellen
&quot;What the hell can a Fachwirt do in my company?&quot; Diese Frage stellt sich ein ausländischer Unternehmer. Bildungsabschlüsse müssen heute auch eine europaweite Beschäftigungsfähigkeit fördern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Abschlüsse für den europäischen Arbeitsmarkt übersetzbar und transparent werden, was durch die Verwendung europaweit anerkannter Abschlussbezeichnungen erreicht wird. Daher sollen künftig IHK-Weiterbildungsabschlüsse eine Übersetzung enthalten. Ein Betriebswirt IHK oder
Technischer Betriebswirt IHK
führt nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildungsprüfung den Titel:
„Master of Business Management CCI“
bzw.
„Master of Technical Management CCI“.
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Registriert: Oct 2006
Beiträge: 10
Zitat
vielleicht liest und versteht das jetzt auch mal meine IHK im bayerischen Zonenrandgebiet......
Zitat
Verstoß gegen das UWG

Soweit mir meine Schärgen flüstern, beschäftigt sich die Dienstaufsicht in der Landeshauptstadt bereits seit längerem mit dieser speziellen Kammer und demnächst auch noch das Verwaltungsgericht. Da ist wohl einem Teilnehmer der Geduldsfaden gerissen und es kommt jetzt knüppeldick.
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Registriert: Nov 2007
Beiträge: 57
Hallo Zusammen !

Habe vor ca. 3 Wochen eine Übersetzung meines Zeugnisses angefordert.
Heute war es in der Post.
Gekostet hat es nichts !!! :D

Man darf also nicht alle IHK-Bezirke über einen Kamm scheren.

Gruß Ironman
Mitglied
Registriert: Nov 2007
Beiträge: 57
Sorry, ich möchte jetzt keine Lawine lostreten in Bezug auf, warum kostet es dort 26 Euro und da nichts.

Nur soviel, sie liegt in Baden-Württemberg !

Gruß IRONMAN
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Registriert: Feb 2008
Beiträge: 168
IHK Nürnberg .. hat zwar etwas gedauert, dafür kam es dann zweimal und war auch umsonst :-)
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Registriert: Sep 2008
Beiträge: 19
"Hutzeljaeger" schrieb
@ UdoW
werde ich sehr sehr gerne tun, jedoch befürchte ich, dass die IHK auf Ihre Zuständigkeit verweisen wird und es nicht klappt.
Aber sobald ich was weiss, werd ich es posten!



Hat das eigentlich geklappt?
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Registriert: Feb 2008
Beiträge: 168
Ja, hat etwas gedauert aber dann kam die Übersetzung und das ganze sogar umsonst.

Gruß
Udo
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Registriert: Oct 2008
Beiträge: 20
Ort: nähe Stuttgart
Hallo,

Habe gestern mit dem Geschäftstellenleiter unserer IHK diesbezüglich gesprochen.
Der teilte mir mit, das uns eine Übersetzung des Zeugnisses mit dem Titel
&quot;Master of technology (CCI)&quot; ausgestellt wird.

Ob das jetzt was kostet oder nicht habe ich leider nicht gefragt...


Grüße
Nikken
Mitglied
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 48
Hi zusammen,

an der IHK Essen werden leider auch keine englische Übersetzungen ausgestellt.
Es heißt zwar auch bei denen übersetzt: Master of Business Management CCI, doch schriftlich wird nichts verteilt, da es keine bundeseinheitliche Bezeichnung sein soll..

gibt es jemand der da andere Erfahrungen gemacht hat?

Schöne Grüße :-)
Mitglied
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 133
Die IHK ist meines Erachtens verpflichtet eine Übersetzung auszustellen.

BBIG § 56
(1) Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich
der beruflichen Fortbildung errichtet die zuständige
Stelle Prüfungsausschüsse. § 37 Abs. 2
und 3 sowie die §§ 40 bis 42, 46 und 47 gelten
entsprechend.
BBIG § 37
(3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden
eine englischsprachige und eine französischsprachige
Übersetzung beizufügen. Auf Antrag
der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer
Leistungsfeststellungen auf dem
Zeugnis ausgewiesen werden.

Wo ich bei der IHK Köln den Wisch beantragt habe, habe ich direkt auf die entsprechenden § im BBIG hingewiesen.

MfG

Winni
Mitglied
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 48
Hallo Winni,

vielen dank, dann will ich auch mal mit Paragraphen jonglieren und versuchen endlich den englischen Wisch zu bekommen :-)
Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 202
Nur das diese Übersetzung KOSTENFREI sein sollte stehtd a aber nicht, also kann die IHK hier wieder kräftig Hin langen.

BBIG § 56
(1) Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich
der beruflichen Fortbildung errichtet die zuständige
Stelle Prüfungsausschüsse. § 37 Abs. 2
und 3 sowie die §§ 40 bis 42, 46 und 47 gelten
entsprechend.
BBIG § 37
(3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden
eine englischsprachige und eine französischsprachige
Übersetzung beizufügen. Auf Antrag
der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer
Leistungsfeststellungen auf dem
Zeugnis ausgewiesen werden.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi @all,

dieses ganz offenbar interessante Thema steht auch in der neuen Print-Ausgabe des BWL-Boten, vorab einzusehen in http://www.bwl-bote.de/pdf/bbote44.pdf... gleich auf der ersten Seite unten mit der Überschrift.


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