Forum

EVA

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin,

bevor wir hier im Detail einsteigen, macht es Sinn, einige Definitionen zu klären, die relevant sind, solange Du das in Deutsch schreibst (in den USA nimmt man sowas nicht so genau, aber das hängt auch mit US GAAP zusammen):

Zitat
minus den Kapitalkosten


Das sind Kapitalaufwendungen, auch wenn es nicht so heißt - die "Anschaffungskosten" sind ja auch keine Kosten!

Zitat
Was ist der Zinsaufwand des Eigenkapitals?


Nichts, weil es die nicht gibt - es gibt nur Eigenkapitalkosten, eigentlich generell Kapitalkosten, aber niemals (!) Eigenkapitalaufwendungen; oder etwas knapper: werde Dir erst über den Unterschied zwischen Aufwendungen und Kosten klar. Das ist absolut essentiell.

Zu Deiner eigentlichen Frage: Nur wenn der mit dem kapitalisierten Vermögen NOA × CoC errechnete Mindestgewinn vom tatsächlichen Gewinn (NOPAT) übertroffen wird, wird ein realer Wert geschaffen
(Wertschöpfung), d.h., ein "Übergewinn" erzielt. Dieses dem Konzept der Mindestrentabilität ähnliche System setzt mehrere Umrechnungsschritte (Conversions) voraus:

1. Operating Conversion: Ausscheidung von nichtbetrieblichen Größen aus Erfolgs- und Vermögensrechnung (insbesondere unverwendete Vermögensgegenstände und neutrale Aufwendungen und Erträge);

2. Funding Conversion: Bewertung aller Finanzierungen nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtung (insbesondere Leasing);

3. Tax Conversion: Anpassung der Steuerlast an die in den beiden vorherigen Schritten veränderten Gewinn- und Vermögensgrößen;

4. Shareholder Conversion: Einbezug von Vermögenswerten, die bei der traditionellen Rechnungslegung unberücksichtigt bleiben (z.B. Aktivierung von Ausbildung, Forschung und Entwicklung) sowie Bewertungsdifferenzen im Anlage- und Umlaufvermögen (z.B. Willkürreserven).

Das EVA-Konzept kann dann insbesondere als Maßstab für die finanzielle Performance, als Instrument der Unternehmenskontrolle und der Unternehmensbewertung eingesetzt werden. Für letzteren Einsatz können auch zukünftige EVAs geschätzt werden. Dies geschieht entweder mit Hilfe von Schlüsselgrößen ("Key Drivers") oder mit einer vollständigen Finanzplanung.

Nimmt man dann den Restwert der nach dem Planungshorizont verbleibenden Vermögensgegenstände hinzu, so kann eine Unternehmensbewertung folgendermaßen aussehen:

Barwert der EVAs
+ Barwert der Restwerte nach Planungsende
= MVA (Market Value Added)
+ NOA (Net Operating Assets)
./. Fremdkapital
= Unternehmenswert (Eigenkapital; Equity)

Die MVA-Größe entspricht hierbei dem betrieblichen Goodwill (�� Firmenwert). Die Addition des NOA zum MVA entspricht dem Einbezug des Substanzwertes in die Bewertung.
Gast
Also..ich sollte vielleicht noch dazu sagen, dass ich mich mit dem ROI, dem EVA und dem DCF- Verfahren im Rahmen einer BWL-Prüfung auseinandersetzen muss..sowas find ich aber relativ interessant im Gegensatz zu so manchem Auswendiggelerne ;-)

Wenn ich dich richtig verstanden hab hast du gemeint, dass ich bei meiner Formulierung des EVA KapitalAUFWENDUNGEN statt KapitalKOSTEN hätte schreiben sollen (und die Quelle von der ich das habe nicht ganz korrekt übersetzt hat?)? oder, dass es zwar KOSTEN heißt aber AUFWENDUNGEN gemeint sind?

Jedenfalls glaub ich, dass ich jetzt schon ein Stück weiter bin *g*:

Wenn ich den EVA eines Unternehmens berechnen will nehm ich einfach dessen Nettogewinn und zieh davon die Zinsen ab die mit dem gesamten eingesetzten Kapital (also Fremd- und Eigenkapital) hätten gemacht werden können...........KOMMA WENN..... (hier bin ich mir wieder nicht sicher) eine ähnliche Investition mit vergleichbarem Risiko mit diesem Kapital getätigt worden wäre?! Falls ja werden, dann Aktien verschiedener Unternehmen auch auf ihr Risiko abgeschätzt ?!....

ODER geht man einfach von dem bestmöglichen festverzinslichen (risikolosen) Wertpapier...oder vom Zins auf Staatsanleihen während dieses Zeitraums aus? wahrscheinlich wird das so gemacht, da beim EVA das Risiko nicht miteingerechnet wird (und ich das mit etwas anderem verwechselt hab?)

aber im Prinzip ist das EVA ja einfach dazu da herauszufinden ob man mit der Investition besser gefahren ist als mit Fest(?)zinsen die man in diesem Zeitraum bekommen hätte oder?

Und nun zum ROI (Zur DCF-Methode hab ich noch keine Fragen also ist bald Schluss ;-)):

Man nehme den Gewinn einer Investition zieht die Kapitalaufwendungen/-kosten (?!) davon nun ab und teilt diese Differenz noch durch die Kapitalkosten(?). Also z.B. kauft man eine neue Maschine ein und kann mit dieser einen Gewinn (wird dann hier der Erlös genommen und Arbeitskosten Instandhaltungskosten usw. für die betrachtete Zeitperiode abgezogen?..die Zeitperiode wär dann ja praktisch jahre lang..so lang die Maschien verwendet wird, oder?) von 100 000 Euro erwirtschaften, die Maschine hat 50 000 Euro gekostet also hätte man einen ROI von (100 000 - 50 000) / 50 000 = 1 = 100%

richtig?

was ich außerdem nicht verstehe: Ich habe gelesen, dass eine Marketingcampagne ein weiteres Beispiel für die Anwendung des ROIs wär...aber dann das es bei anderen Berechnungen mehr oder weniger unmöglich ist den ROI sinnvoll zu benutzen, da die Gründe für einen erhöhten Gewinn oft auch von anderen Dingen abhängen. Aber gerade bei einer Marketingcampagne ist es doch sehr schwammig zu sagen, dass der erhöhte Unternehmensgewinn nur durch das Marketing zustande kommt. Also ist eine Marketingcampagne doch eigentlich auch ein eher schlechtes Beispiel...?

Vielen Dank schon mal für die Mühe! und das Forum find ich übrigens wirklich gut! Ist das einzige wirklich hilfreiche BWL-Forum, das ich auf meiner langwierigen Suche gefunden hab *g*
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin,

Zitat
Wenn ich dich richtig verstanden hab hast du gemeint, dass ich bei meiner Formulierung des EVA KapitalAUFWENDUNGEN statt KapitalKOSTEN hätte schreiben sollen (und die Quelle von der ich das habe nicht ganz korrekt übersetzt hat?)? oder, dass es zwar KOSTEN heißt aber AUFWENDUNGEN gemeint sind?


Natürlich! Beide Begriffe sind sorgfältig zu trennen... bedenke, daß z.,B. bei DCF auch nur von Zahlungen (und nie von KOsten oder Aufwendungen) die Rede ist. Die vier Begriffe "Auszahlung", "Ausgabe", "Aufwand" und "Kosten" sind sehr sorgfältig voneinander zu trennen und die Basis für fast alle solchen Verfahren.

CoC im EVA-Konzept würde zwar mit "Kosten" übersetzt, meint stets aber nur Aufwendungen, weil hier die Fremdkapitalzinsen gemeint sind. Diese sind aber keine Kosten. Bedenke, daß EVA ein an der GuV ansetzendes Konzept ist; man kennt in der GuV aber grundsätzlich keine Kosten, selbst wenn man sie so nennt, sondern nur Aufwendungen, die zwar kostengleich sein können (Löhne, Material) aber nicht müssen (Zins, Abschreibungen, a.o. Aufwand). Zum Vergleich: Die Anschaffungskosten (u.a. §255 Abs. 1 HGB) sind ja auch keine Kosten! :-)

Zitat
Wenn ich den EVA eines Unternehmens berechnen will nehm ich einfach dessen Nettogewinn und zieh davon die Zinsen ab die mit dem gesamten eingesetzten Kapital (also Fremd- und Eigenkapital)


Da sind wir wieder beim beliebten Thema: EVA ist ein Verfahren zur wirtschaftlichen Leistungsmessund. Hier gibt es grundsätzlich niemals Eigenkapitalzinsen. Die gibt es eigentlich gar nicht, denn das interne Rechnungswesen kennt nur Vermögenszinsen, nämlich auf betriebsnotwendiges Vermögen... im EVA-Konzept gibt es aber nur Zinsaufwendungen, und die haben nie etwas mit dem EK zu tun!

Zitat
aber im Prinzip ist das EVA ja einfach dazu da herauszufinden ob man mit der Investition besser gefahren ist als mit Fest(?)zinsen die man in diesem Zeitraum bekommen hätte oder?


Na ja, jein... EVA basiert auf der GuV und nicht dem Ergebnis einer einzelnen Investition. Es ist daher kein Investitionsrechnungsverfahren im engeren Sinne, obwohl man es so ändern kann, daß es sich auf eine Einzelinvestition bezieht. Dann hättest Du in gewisser Hinsicht Recht, aber solltest nie vergessen, daß Du dann etwas tust, was man eigentlich nicht tun sollte, nämlich eine Investition nach Aufwendungen beurteilen. Aufwendungen sind aber ein schlechtes Maß für wirtschaftliche Leistung!

Zitat
Man nehme den Gewinn einer Investition zieht die Kapitalaufwendungen/-kosten (?!) davon nun ab und teilt diese Differenz noch durch die Kapitalkosten(?).


Autsch! Die Lehrbuchvariante der Formel ist ROI = (Gewinn + FKZins) / Kapitaleinsatz. Die Lehrmeinung hierzu ist, daß der FK-Zins eine vorweggenommene Gewinngröße sei und daher addiert werden müsse (das will man vielleicht in einer Prüfung von Dir hören). Ich halte das für falsch, wenn ohne FK-Zins, also ohne Finanzierung keine Beschaffung möglich gewesen wäre. Die Zinskosten entstehen zudem auch, wenn die Anlage gegen Bargekd gekauft wurde, weil Zinskosten (im Gegensatz zu den Aufwendungen!) eine Bewertung des Faktoreinsatzes darstellen und von der Finanzierungsart unabhängig erscheinen.

Du siehst, Du mußt Dir diese Definitionen erst reinpfeifen, um die jeweiligen Verfahren richtig anzuwenden!

Hast Du eigentlich meine CD? Wenn ja, könnte ich auf dies oder das verweisen, denn ich habe viele Sachen dazu geschrieben... wenn nein, könnte ich Dir auch was schicken!

Zitat
Ich habe gelesen, dass eine Marketingcampagne ein weiteres Beispiel für die Anwendung des ROIs wär...aber dann das es bei anderen Berechnungen mehr oder weniger unmöglich ist den ROI sinnvoll zu benutzen, da die Gründe für einen erhöhten Gewinn oft auch von anderen Dingen abhängen. Aber gerade bei einer Marketingcampagne ist es doch sehr schwammig zu sagen, dass der erhöhte Unternehmensgewinn nur durch das Marketing zustande kommt. Also ist eine Marketingcampagne doch eigentlich auch ein eher schlechtes Beispiel...?


Hier fehlt mir der Zusammenhang, so daß ich nichts dazu sagen kann... aber eigentlich ist jede wirtschaftliche Ressourcenverwendung immer eine Investition, auf die - zumindestens theoretisch - die Rentabilität berechnet werden könnte: auch wenn ich hier sitze und schreibe, also der Faktor Arbeit eingesetzt wird, führt das unterm Strich zu einer Rentabilität, die aber auch entstehen kann, weil jemand das Forum sieht, es geil findet und mir einen dicken Auftrag erteilt, mit dem ich Geld verdiene ;-) Das illustriert auch, weshalb eine Messung dann kaum möglich ist, denn woher weiß ich, daß der Zusammenhang zwischen Forum und Auftrag besteht?
Gast
Danke für die Unterlagen die du mir geschickt hast. Also die Unterschiede zwischen den Begriffen Auszahlung, Ausgabe und Aufwendung verstehe ich nun. Lass mich das Ganze noch mal versuchen, denn bei dem vorherigen was ich geschrieben hab blickt man ja inzwischen überhaupt nicht mehr durch, da ich keine Ahnung von diesen Begriffen hatte...

ALSO: die Kennzahl EVA wird berechnet indem man den NOPAT also Nettobetriebsgewinn nimmt und davon die Kapitalaufwendungen abzieht. Diese KapitalAUFWENDUNGEN bestehend aus Eigenkapitalaufwendungen und Fremdkapitalaufwendungen (bei der übersetzten Definition des Prinzips fälschlicherweise Kapitalkosten genannt) abzieht.

Als Beispiel: Man kauft eine neue Maschine (Ausgabe), bezahlt diese (Auszahlung) und benutzt diese 1 Jahr lang (der Zeitraum in dem man den EVA berechnen will). In diesem Jahr stellt man nun X Produkte mehr her die einen Nettogewinn von z.B. 100 000 Euro erwirtschaften. Um den EVA zu erhalten muss von diesen 100 000 Euro nun die Wertminderung der Maschine innerhalb dieses Jahres abgezogen werden (denn das ist ja der Verbrauch = Aufwendung der Maschine). Sagen wir diese liegt bei 10 000 Euro, dann wäre der EVA = 100 000 Euro - 10 000 Euro = 90 000 Euro.

(Und die Wertminderung wird berechnet indem man das NOA (in diesem Fall genau die eine Maschine) mit der prozentualen jährlichen Wertminderung der Maschine mulitpliziert, welche in der Formel als CoC bezeichnent wird).

Ich hoffe mal, dass das jetzt weitgehend richtig ist...

Und um auf den NOA-Wert zu kommen muss man das Gesamtkapital des Unternehmens erst durch die 4 conversions (="Umrechnungen" richtig?) angleichen.

1)Bei der Operating conversion werden sozusagen all das Kapital das nicht eingesetzt wird, also z.B. in Wertpapiere angelegtes Geld des Unternehmens. Was aber sind "neutrale" Aufwendungen und Erträge?

2) Diesen Schritt versteh ich wieder gar nicht. Was ist mit Bewertung aller Finanzierungen / Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtung / Leasing gemeint?

3) Tax Conversion: Auf das Betriebskapital fallen Steuern an (?) und diese werden logischerweise auf den in den Schritten 1 und 2 angeglichenen Wert berechnet?

4)Unter diesem Punkt kann ich mir leider wieder überhaupt nichts vorstellen :-(

1000 Dank nochmals!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Also,

Zitat
ALSO: die Kennzahl EVA wird berechnet indem man den NOPAT also Nettobetriebsgewinn nimmt und davon die Kapitalaufwendungen abzieht. Diese KapitalAUFWENDUNGEN bestehend aus Eigenkapitalaufwendungen und Fremdkapitalaufwendungen (bei der übersetzten Definition des Prinzips fälschlicherweise Kapitalkosten genannt) abzieht.


EVA = NOPAT - NOA × CoC

Aber ohne Eigenkapital, denn dafür hast Du niemals Aufwendungen. Das ist sozusagen der offizielle Standpunkt; meines Erachtens nach sollten aber gar keine Fremdkapitalaufwendungen, sondern Vermögenszinsen auf das betriebsnotwendige Vermögen eingerechnet werden (Lehrbuch, S. 18-20). Ähnlich ist es *eigentlich* mit der AfA: das EVA-Konzept denkt amerikanisch und bezieht daher naiv die bilanzielle AfA mit ein. Das ist unter deutschen Rahmenbedingungen eigentlich fatal; man sollte vielmehr die kalkulatorische AfA berücksichtigen. Diese Überlegungen gehen aber schon über das Grundkonzept hinaus...

Zitat
Als Beispiel: [...]


Ich müßte drüber nachdenken, wie man das auf eine Einzelanlage bezieht... ist ja eigentlich eine auf die GuV aufzusetzende Rechnung, die keine Einzelanlagen berücksichtigt. NOA ist ja auch Net Operating Assets, also nicht nur eine Anlage. Grundsätzlich denke ich aber, daß Du Recht hast. Du müßtest Dich aber entscheiden, ob Du eine Aufwandsrechnung machst (wie im Original) oder eine Kostenrechnung (eigentlich besser).

Zitat
1)Bei der Operating conversion werden sozusagen all das Kapital das nicht eingesetzt wird, also z.B. in Wertpapiere angelegtes Geld des Unternehmens. Was aber sind "neutrale" Aufwendungen und Erträge?


Aufwendungen, die keine Kosten sind oder Erträge, die keine Leistungen sind... Kapitel 2 in meinem Buch, erläutert in Kapitel 2.1.4.2., viele Beispiele, Aufgabe S. 26!

Zitat
2) Diesen Schritt versteh ich wieder gar nicht. Was ist mit Bewertung aller Finanzierungen / Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtung / Leasing gemeint?


U.a. Substance over Form im IFRS-Framework... in Deutschland u.a. §39 AO (wirtschaftliches Eigentum) und die Leasingerlasse: eine geleaste Anlage ist dem Leasingnehmer zuzuordnen und muß bilanziert und in dieser Rechnung berücksichtigt werden, obwohl sie kein juristisches Eigentum verkörpert.

Zitat
3) Tax Conversion: Auf das Betriebskapital fallen Steuern an (?) und diese werden logischerweise auf den in den Schritten 1 und 2 angeglichenen Wert berechnet?


Derzeit nicht in Deutschland, aber das ist auch nicht unbedingt gemeint... die Einbeziehung nicht-bilanzierungsfähiger Größen kann auch die Ertragsteuer verändern. Bedenke auch die latenten Steuern ("timing differences").

Zitat
4)Unter diesem Punkt kann ich mir leider wieder überhaupt nichts vorstellen


Ist eigentlich nur eine Variante der vorstehenden Fälle, schau in das Kennzahlen-Skript: wenn Du stille Reserven, Eventualverbindlichkeiten oder Humankapital hast (was ja immer der Fall ist), dann sollte dies einbezogen werden, denn Du willst ja herausfinden, welche Faktoren Du wirklich einsetzen mußt, um den "Übergewinn" zu erzielen!


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0647 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 2.04 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9