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Öffentlichkeit von Jahresabschluss und Lagebericht ?
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#1 02.02.2005 11:55 Uhr
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Gast |
Ist der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes einer GmbH durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eigentlich der Öffentlichkeit bekanntzugeben ? Hat hier also jedermann prinzipiell das Recht zur Einsicht oder handelt es sich vielmehr um ein internes Dokument ?
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#2 02.02.2005 12:07 Uhr
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Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
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Selbstverständlich sind die Jahresabschlüsse der Kapitalgesellschaften öffentlich; die Bekanntgabe muß im Handelsregister und (ab bestimmter Unternehmensgröße gemäß §267 HGB) auch im Bundesanzeiger stattfinden. Zudem, und nach Corporate Governance Kodex, werden Abschlüsse auch im Internet bekanntgemacht.
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#3 02.02.2005 13:26 Uhr
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Gast |
Nur das Testatsexemplar (kürzer) oder der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des WP (Letzterer beinhaltet u.a. auch Feststellungen zur Rechnungslegung und eine Analyse der Vermögens-, Finanz- u. Ertragslage).
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