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Öffentlichkeit von Jahresabschluss und Lagebericht ?

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Gast
Ist der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes einer GmbH durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eigentlich der Öffentlichkeit bekanntzugeben ? Hat hier also jedermann prinzipiell das Recht zur Einsicht oder handelt es sich vielmehr um ein internes Dokument ?
Mitglied
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Ort: Erfurt
Selbstverständlich sind die Jahresabschlüsse der Kapitalgesellschaften öffentlich; die Bekanntgabe muß im Handelsregister und (ab bestimmter Unternehmensgröße gemäß §267 HGB) auch im Bundesanzeiger stattfinden. Zudem, und nach Corporate Governance Kodex, werden Abschlüsse auch im Internet bekanntgemacht.
Gast
Nur das Testatsexemplar (kürzer) oder der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des WP (Letzterer beinhaltet u.a. auch Feststellungen zur Rechnungslegung und eine Analyse der Vermögens-, Finanz- u. Ertragslage).


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