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Änderung der Gesellschaftsform: Gesamtrechtsnachfolge
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#1 09.12.2004 14:53 Uhr
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Gast |
Was ist eigentlich zu beachten, wenn ein Unternehmen die Gesellschaftsform ändern will (zB GmbH statt GbR oder umgekehrt) und alle mit der alten Gesellschaft geschlossenen Verträge Gültigkeit behalten sollen ? Man nennt dies wohl Gesamtrechtsnachfolge...
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#2 10.12.2004 18:57 Uhr
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Gast |
Ich habs selbst gerausgefunden: Man muss eine Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz betreiben, vgl. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/umwg_1995/
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