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Veröffentlicht am: 27.11.2004
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Hartz IV
Erklärung der Bundesagentur für Arbeit zu angeblichen Fehlern in Hartz IV-Bescheiden
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Zur heutigen Berichterstattung zum Thema "Bescheide für Arbeitslosengeld II" erklärt die Bundesagentur für Arbeit: Bis heute sind über eine Million Bescheide auf Arbeitslosengeld II von Agenturen und Kommunen verschickt worden. Diese Bescheide sind richtig berechnet und entschieden. Die BA rechnet nicht mit einer Welle von Widersprüchen.
Die erklärenden Berechnungsbögen, die den Bescheiden beigefügt sind, enthalten jedoch in einer Reihe von Fällen drucktechnisch bedingte Mängel, die jedoch das Berechnungsergebnis nicht verfälschen (zum Beispiel werden in - nicht für die Berechnung des Einzelfalls benötigten Feldern - Nullen ausgedruckt).
Diese Mängel sind bekannt. Zugunsten einer möglichst zügigen Bescheiderteilung wurde dies zunächst in Kauf genommen. Mit der Einspielung der nächsten Softwareversion ab Anfang übernächster Woche werden diese Mängel beseitigt. Dann werden auch den Ablehnungsbescheiden ergänzende Berechnungsbögen beigefügt. Dort hatte man bislang darauf verzichtet.
Die BA bittet alle Antragsteller, die Fragen zu ihrem Bescheid hat, sich an die telefonische Info-Line zu wenden unter 01801-012012. Die Mitarbeiter der Info-Line können die Berechnungsgrundlagen des Bescheides erläutern. Darüber hinaus enthalten die Bescheide auch die Telefon-Nummer des jeweiligen Sachbearbeiters, der ebenfalls Auskunft geben kann.
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Hallo in die Runde,
alle Bescheide sind ausnahmslos richtig berechnet und entschieden. Bei einer Million Stück kein einziger Übertragungsfehler ! Wenn man sich dagegen die (in ZDF Frontal21) bekanntgegebene Anzahl an verlorenen Sendungen bei der Deutschen Post AG ansieht, so hatten die hier eingesetzten Postangestellten bisher wahrlich ihren Beruf verfehlt. Man sollte sie in die Finanzverwaltung übernehmen, denn mit der dann wegfallenden Einspruchsbearbeitung spart Hans Eichel eine Menge Geld.
Aber Spaß beiseite:
seit Mitte des Jahres haben wir wohl nicht von ungefähr ein neues GKG (Gerichtskostengesetz). Wenn also diese Pressemitteilung schon vorab die Einspruchsentscheidung für diejenigen sein sollte, die ihre Rechtsmittel noch gar nicht eingelegt haben, dann empfiehlt sich dringend die Lektüre dieses Gesetzes. Wenn jemand noch die finanziellen Mittel hat, durch mehrere Instanzen gegen einen endgültigen Ablehnungsbescheid zu klagen, so dürfte dieser zu Recht ergangen sein.
Dann mal gute Nacht -
in jeder Beziehung.
Peter