Hallo Herr Zingel,
sicherlich können Sie mir bei diesem Problem helfen. Also, ich mache für den Zeitraum 01.01.-31.12. eine EÜ-Rechnung (Istversteuerung) für eine kleine Firma. Darin verbuche ich die USt-Zahlungen / -Erstattungen der Voranmeldung erst dann, wenn Sie erfolgen. Da hat zur Folge, dass ich im Monat Januar die USt-Vorauszahlung des Dez. des Vorjahres verbuche bzw . im Dezember des o.g. Zeitraumes erst die November-USt-Vorauszahlung verbuche. Eigentlich führt der Saldo des Kontos USt-Vorrauszahlungen zu einem verzerrten Bild gegenüber den tatsächlich geleisteten Zahlungen.
Wie verhalte ich mich aber bei der Jahres-USt-Erklärung. Führe ich in der Zusammenstellung der geleisteten Vorauszahlungen die Zahlen aus der Buchhaltung der EÜ-Rechnung auf (also nur das was schon gebucht ist) oder
stelle ich alle Zahlungen die für den Zeitraum 01.01.-31.12. relevant sind zusammen (einschl. der erst im Januar des nächsten Jahres gebuchten Dez-USt-Vorauszahlung)?
Viele Grüße und Dank für Ihre Bemühungen
Forum
Umsatzsteuererklärung
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#1 22.11.2004 00:34 Uhr
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Gast | |
#2 22.11.2004 09:24 Uhr
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 153
Ort: NRW
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1. http://www.bwl24.net/forum/topic.php?id=2263[/b]
[b]2.
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#3 22.11.2004 18:43 Uhr
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Gast |
Na toll,
schade um die Zeit dieser Antwort. Unabhängig der RAhmenbedingungen interessiert mich lediglich die fachliche Seite. Also, Hirnschmalz sparen wenn es nichts nützt. In Hoffnung auf eine Anwort! |
#4 22.11.2004 19:28 Uhr
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Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 153
Ort: NRW
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Wenn Du nicht soviel lesen willst, lies einfach nur den folgenden Thread: http://www.bwl24.net/forum/topic.php?id=2263 und warte weiter auf die fachliche Seite..... ....das Ganze hatten wir schon oft genug Und wegen "billiger", nein sogar kostenloser und dazu noch unerlaubter "Beratung" an Leute, die es noch nicht einmal für nötig befinden sich zu registrieren, soll diese Seite doch wohl nicht "den Bach runter gehen", oder :!: : :!: PS: war nicht viel Arbeit oder Zeit! Ging alles mit Cut & Copy |
#5 22.11.2004 21:11 Uhr
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Gast |
Salve Herr Achim,
streng nach Gesetz haben Sie natürlich recht. Aber warum habe ich das dumme Gefühl, das in den Antworten die blanke Angst mitschwingt, per Gesetz (ich verweise auf Ihren jeweils letzten Satz!) gesicherte Pfründe zu verlieren. Ich glaube das ist das einzige was in der Sorge um das ach so heilige Forum mitschwingt. Und übrigens, für die bislang erhaltene Reaktion ist selbst die Überlegung nach einer Registrierung Zeitverschwendung. Als schönen Tag noch, werde das Forum als geistige Reserve streichen und sofort zu einem "Bevollmächtigten" gehen damit ich für eine Info die 5 Minuten dauert einen Tag lang arbeiten muss! Nun will ich Sie nicht länger von der Jagd nach anderen subversiven Elementen im Forum abhalten. |
#6 22.11.2004 21:48 Uhr
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Beiträge: 7407
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Liebe Kombattanten,
es ist, wenn ich mich hier einmal einmischen darf, leider genau wie in dem geposteten Gesetzestext dargestellt verboten, an dieser Stelle Hilfe auf konkrete Fragen zu gewähren - ob man das kann oder nicht, und ob es entgeltlich geschieht oder nicht, ist dabei leider vollkommen unerheblich - so wenig wie es den Gesetzgeber interessiert, daß das Forum hierdurch an Nutzwert für die Besucher verliert. Dies gilt um so mehr in diesem Fall, denn im Ausgangsposting ist das Vorliegen eines konkreten Einzelfalles unverkennbar. Ich kann mich also nichtmal darauf rausreden, auf eine Prüfungsfrage eine Lösung gepostet zu haben ;-) Zudem könnte man die berechtigte Frage stellen, ob hier jemand für seine Firma bucht oder nicht, denn bearbeitet er ein anderes (fremdes) Unternehmen, kann auch hieraus ein rechtliches Problem erwachsen. Ich habe aber, und das ist die einzige positive Antwort, die ich geben kann, einem Steuerberater von echtem Schrot und Korn bescheid gesagt ;-) Ob und wenn ja wann der Zeit hat, dazu was zu schreiben, weiß ich natürlich nicht. Dürfen tut er jedenfalls :-) Also, locker bleiben, ist halt nicht zu ändern (außer der Volkssouverän rührt sich) |
#7 23.11.2004 14:49 Uhr
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Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
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Hi Harry,
immer mal wieder taucht so eine Frage auf, die nicht beantwortet werden kann, WEIL SIE UNGESCHICKT GESTELLT wurde. Solche Teilnehmer (Gäste) sollten daher bei der Formulierung etwas Fantasie entwickeln, dann können sie auch Antworten erwarten. So einfach geht das (lieber Gast aus Erfurt). :wink: Ciao! |
#8 23.11.2004 15:31 Uhr
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Gast |
sicherlich können Sie mir bei diesem Problem helfen. Also, ich mache für den Zeitraum 01.01.-31.12. eine EÜ-Rechnung (Istversteuerung) für eine kleine Firma. Darin verbuche ich die USt-Zahlungen / -Erstattungen der Voranmeldung erst dann, wenn Sie erfolgen. Da hat zur Folge, dass ich im Monat Januar die USt-Vorauszahlung des Dez. des Vorjahres verbuche bzw . im Dezember des o.g. Zeitraumes erst die November-USt-Vorauszahlung verbuche. Eigentlich führt der Saldo des Kontos USt-Vorrauszahlungen zu einem verzerrten Bild gegenüber den tatsächlich geleisteten Zahlungen.
Wie verhalte ich mich aber bei der Jahres-USt-Erklärung. Führe ich in der Zusammenstellung der geleisteten Vorauszahlungen die Zahlen aus der Buchhaltung der EÜ-Rechnung auf (also nur das was schon gebucht ist) oder stelle ich alle Zahlungen die für den Zeitraum 01.01.-31.12. relevant sind zusammen (einschl. der erst im Januar des nächsten Jahres gebuchten Dez-USt-Vorauszahlung)? HALLO, TROTZ DER GANZEN QUERELEN HIER VERSUCHE ICH EINE KURZE LÖSUNG DARZUSTELLEN. DIE VON IHNEN ANGESPROCHENE REGELUNG IST BEI DER EST KORREKT - BEI DER UST GILT DAS JAHRESPRINZIP: ALLE ZAHLUNGEN; DIE FÜR DAS JAHR GELEISTET WURDEN; MÜSSEN BERÜCKSICHTIGT WERDEN, SOMIT WIRD AUCH FÜR DAS JAHR 01 DIE UST-VA-DEZEMBER 01 BERÜCKSICHTIGT; DIE ERST IM JAN (BZW: FEB). 02 GEZAHLT WIRD: VIELE GRÜSSE |
#9 24.11.2004 01:10 Uhr
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Gast |
Hallo,
für die über Umwege zustande gekommene Antwort bedanke ich mich sehr herzlich. Zu dem Scharmützel im Vorfeld bitte ich von meiner Seite aus zumindest um Entschuldigung. Schönen Tag noch! |
#10 28.11.2004 17:16 Uhr
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Beiträge: 610
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Hallo Gast aus Erfurt,
wie Harry schon schreibt, gibt es genügend Leute, deren vertragliche Arbeitsaufgabe es ist, "unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen" zu verfolgen - Sie sollten also nicht unbedingt darauf hoffen, daß von denen Ihnen zuliebe seinen Job riskiert. Es wird aber auch hier niemand Stammkunde einer Arbeitsagentur werden wollen, weil er Ihnen bei Ihrer Buchhaltung geholfen hat. Es gibt zwei Fachverbände, der b.b.h. und der BVBC, deren Aufgabe es ist, sich um die Belange selbständiger Buchhalter zu kümmern. Wenn Sie gelegentlich konkrete Probleme haben, dann rechnet sich vielleicht für Sie dort eine Mitgliedschaft. Grüße, Peter |
#11 29.11.2004 15:37 Uhr
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Hallo, Peter! Mal rumfragen kostet ja nix - Mitgliedschaften oder Berater schon... Gruß Achim |
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