Forum

Besitzwechsel/Schuldwechsel

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 353
Sind Besitzwechsel und Schuldwechsel Teile des AV oder UV ?

Danke
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Guten Abend,

Besitzwechsel sind, wenn sie auf 90 Tage lauten, kurzfristig und daher natürlich Teil des UV; Schuldwechsel sind Verbindlichkeiten und daher weder Teil des UV noch des AV. Allgemein liegt nach hM die Grenze zwischen AV und UV bei einer Nutzungsabsicht von einem Jahr oder mehr. Ich denke, Wechsel werden daher kaum in das AV geraten können.
Mitglied
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 353
Ich danke :wink:


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0507 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.74 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 11