Sind Besitzwechsel und Schuldwechsel Teile des AV oder UV ?
Danke
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Besitzwechsel/Schuldwechsel
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#1 19.10.2004 19:36 Uhr
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#2 19.10.2004 20:23 Uhr
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Guten Abend,
Besitzwechsel sind, wenn sie auf 90 Tage lauten, kurzfristig und daher natürlich Teil des UV; Schuldwechsel sind Verbindlichkeiten und daher weder Teil des UV noch des AV. Allgemein liegt nach hM die Grenze zwischen AV und UV bei einer Nutzungsabsicht von einem Jahr oder mehr. Ich denke, Wechsel werden daher kaum in das AV geraten können. |
#3 20.10.2004 10:57 Uhr
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Ich danke :wink:
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