Hallo Zusammen,
laut Angaben der IHK ist eine Wiederholungsprüfung schriftlich wenn man in 2 Fächern weniger als 50 Punkte erreicht hat erst nach Erhalt
der nicht bestandenen Bescheinigung möglich. Das soll anscheinend erst nach der Präsentation der Projektarbeit sein. Ich habe in der Prüfungsordnung nichts gefunden, wann die Bescheinigung ausgestellt werden muß. Gibt es eine Möglichkeit schon im Herbst 2004 die Prüfung zu wiederholen? Weiß das jemand?
Wie ist die Aussage der anderen IHK`s??
Forum
Wiederholungsprüfung IHK (schriftlich)
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#1 30.07.2004 09:19 Uhr
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#2 04.08.2004 12:56 Uhr
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Hallo,
meines Wissens kann ein Prüfungsteil erst wiederholt werden, wenn die Prüfung einmal komplett durchlaufen wurde, d. h. also erst nach Präsentation der Projektarbeit. Diese Info beruht aber auf Aussagen unserer Dozenten (auch Mitglied im Prüfungsausschuss). Wo man das nachlesen kann, weiß ich leider nicht. |
#3 30.08.2004 12:08 Uhr
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Sorry, die gleiche Frage habe ich auch gestellt, nachdem die Prüfungsergebnisse jetzt bekannt wurden.
Mich würde es auch interessieren, wie es in anderen Kammerbezirken ist und natürlich, wo es in den Vorschriften zu finden ist. |
#4 31.08.2004 09:23 Uhr
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Hallo,
in unserem Prüfungsordnungen (IHK Düsseldorf) steht, dass bei nicht bestehen von mindestens 2 Prüfungen eine Wiederholungsprüfung nach Ablegen aller anderen Prüfungen erfolgt. Viele Grüsse Anja
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