Auch irgenwann mal im Netz gefunden:

Zitat
Vor einigen Jahren hatte ein Berater eines Lohnsteuerhilfevereins einmal von einem Mitglied die Gesetzbuecher von Sachsen (1874 - 1920) geschenkt bekommen. Damals haette er wohl noch nicht gedacht, dass die Buecher ueber seine Sammlerleidenschaft hinaus auch zu einem regen Austausch mit dem Finanzamt beitragen koennten.

Einem Steuerpflichtigen wurde vom Finanzamt ein Formular zugeschickt, welches er ausfuellen sollte, nur war es leider so alt, dass es ueberhaupt nicht mehr dem Rechtsstand entsprach. Also kopierte unser Berater ein paar Seiten aus den alten Buechern (auf Recyclingpapier, versteht sich, damit es auch etwas alt und vergilbt aussah) und schickte sie mit folgendem Text ans FA:

Einkommensteuererklaerung 1998
- Ihr Schreiben vom 07.04.1999


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich moechte mich hiermit fuer die Uebersendung eines Formulars aus dem Jahre 1988 herzlichst bedanken, da ich solche alten Formulare sammle; dieses Formular hat zwar noch keinen antiquarischen Sammlerwert, aber trotzdem sende ich Ihnen im Gegenzug ein paar Formulare aus dem Jahre 1877 (Rechtsstand 1874).

Die von Ihnen geforderten Angaben zu den Werbungskosten sind in der Anlage des Ehemannes nach den Abfragepunkten angegeben.

Mit freundlichen Gruessen


Ein paar Tage spaeter kam dann der Steuerbescheid - kommentarlos ;-)

Wenigstens ein gaaanz kleines bisschen Humor haette das Finanzamt schon haben koennen - ueber sich selbst.


Achim