Hallo an alle!
Bei folgender Aufgabenstellung brauche ich Hilfe.

Es sind zwei Unternehmen, A und B . Beide haben im GJ ein neues innovatives Verfahren entwickelt, dessen Forschungskosten betrugen 100 000 € , die Entwicklungskosten lagen bei 1 200 000€.

Beide Unternehmen haben Umsätze von 6 Mio vereinnahmt.

Jedoch haben beide unterschiedliche Zielsetzungen:
A möchte einen Kredit aufnehmen und zur Untermauerung der Kreditwürdigkeit möchte er ein möchlichst hohes Ergebnis im GJ ausweisen.

B möchte für GJ möglichst wenig Gewinn ausschütten, weshalb B eher ein niedrigeres Ergebnis anstrebt.

Aufgabe:
Ermittle unter Beachtung der jeweiligen Unternehmensziele den JÜ der Unternehmen A und B und stelle den Jahresabschluss zum 31.12.GJ auf.
§255 II a HGB ist zu beachten)


Meine halbe Lösung:
Für einen hohen Gewinn:
Ich dachte mir, dass das Ansatzwahlrecht für Patent wahrgenommen wird, da Ansatz zu Erträgen und damit höherem Gewinn führt ( § 248 II S.1 ivm § 246 I S.1)

Also müssten die Buchungssätze für Forschungskosten und Entwicklungskosten wie lauten ??:S

Bei einem niedrigerem Gewinn müsste das Ansatzwahlrecht für Patent nicht wahrgenommen werden , und somit führen Aufwendungen zu einem geringeren Gewinn.

Also müssten man Forschungskosten und Entwicklungskosten zusammenrechnen= 1 300 000...Aber wie könnte hier der Buchungssatz lauten?

Und wie müsste die GuV und Bilanz aussehen??
Vielen Dank!!!!