Hallo liebes Forum,
weiß jemand ob ich das HGB mit zur Prüfung bei der IHK im Herbst 2009 zum TBW mitnehmen kann?
mfg
Marfi
Forum
Prüfung im Herbst 2009
Gesperrt
Seite: 1
Autor | Beitrag |
---|---|
#1 23.02.2009 22:00 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 16
|
|
#2 23.02.2009 22:07 Uhr
|
|
Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
|
Das kann schon sein.
Generell sollte ein Betriebswirt ein eigenes HGB sowie das BGB zu Hause stehen haben. _______________ Nicht beantwortete Beiträge findet ihr unter: http://www.bwl24.net/forum.php |
#3 23.02.2009 22:25 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2008
Beiträge: 21
|
Was darf mann eigentlich zu der Herbstprüfung mitnehmen ausser Formelsammlung,evtl. HGB bzw.BGB...
Weiss jemand was? Gruss 9rider |
#4 23.02.2009 23:23 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 308
|
mit 98%iger Wahrscheinlichkeit: JA
aber am besten du stellst diese Frage der IHK deines Vertrauens |
#5 24.02.2009 22:10 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 16
|
Vielen Dank für die Antworten!
Das erleichtert mich ja schonmal, ich dachte ich müsste die Bilanzaufstellung auswendiglernen Zählt ein IKR wohl auch als Formelsammlung? |
#6 24.02.2009 22:26 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
|
Hi,
die Bilanzgliederung mußt Du nicht auswendig lernen, doch aber wissen, was genau sich hinter jeder einzelnen Position des §266 HGB und des §275 Abs. 2 und 3 HGB verbirgt...
In der Regel nicht; es kommt aber auch nicht auf Kontierungen an. Niemand setzt voraus, daß Du irgendeinen bestimmten Kontenrahmen auswendig kennst. Das ist der Fehler, den manche hier machen, wenn sie Kontierungen mir kryptischen Nummern posten und keiner (außer dem Nutzer gerade dieses Kontenplanes) weiß, was sie bedeuten. Du solltest aber sehr wohl das Zweikreissystem kennen udn genau wissen, was Du wo und wie buchen mußt, um von Aufwendungen und Erträgen zu Kosten und Leistungen zu kommen, also ein Betriebsergebnis zu ermitteln... |
#7 25.02.2009 21:54 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 16
|
Vielen Dank für die Infos.
Dann bin ich schon auf einem ganz gutem Weg Okay, manche Zuordnungen machen mir schon zu schaffen. Aber das Briefmarken zum Kassenbestand ist für mich erst auf den zweiten Blick ersichtlich Hier noch was interessantes von der IHK meines Vertrauens. Meine Frage:
und die Antwort:
Gruß Marfi |
Gesperrt
Seite: 1
Parse-Zeit: 0.0532 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.28 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9