Hallo ALLE,hofft ihr könnt mir bei meinen zwei Fragen helfen:
Wie kann man die Begriffe Unternehmens- und Vermögenseinkommen sowie Lohnquote voneinander abgrenzen?
Kann aus der Lohnquote allein auf die Einkommenssituation der Arbeitnehmerhaushalte geschlossen werden?
Forum
Lohnquote, Unternehmens- und Vermögenseinkommen
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#1 03.10.2008 20:44 Uhr
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#2 03.10.2008 20:56 Uhr
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Hi,
Bei der Vermögenseinkommensrechnung beziehst Du Dich vermutlich auf die Vermögensbilanz. Diese ist eine Unterbilanz zur Leistungsbilanz. Ausgaben sind Erwerbseinkommen von Ausländern aus dem Inland und Vermögenseinkommen von Ausländern aus dem Inland. Einnahmen sind Erwerbseinkommen von Inländern aus dem Ausland und Vermögenseinkommen von Inländern aus dem Ausland. Mit der Unternehmens- udn Vermögenseinkommensfrage könntest Du Dich möglicherweise auch auf die Verteilungsrechnugn der Volkswirtschaftlichen gesamtrechnung (VGR) beziehen. Diese sieht folgendermaßen aus: Bruttoeinkommen (Gesamtzahlungen der Arbeitgeber) aus unselbständiger Arbeit – Sozialbeiträge der Abeitgeber (Tatsächl. Sozialbeiträge, Unterstellte Sozialbeiträge) = Bruttolohn- und Gehaltssumme – Sozialbeiträge der Arbeitnehmer – Lohnsteuer der Arbeitnehmer = Nettolohn- und Gehaltsumme + Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen – Abgaben = Nettoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen Entnommene Gewinne (Staat, Private Haushalte) + Nichtentnommene Gewinne = Nettosozialprodukt zu Faktorkosten (= Volkseinkommen) + Indirekte Steuern abzüglich Subventionen = Nettosozialprodukt zu Marktpreisen + Abschreibungen (Staat, Unternehmen) = Bruttosozialprodukt Es kann interessant sein, dioe Entstehungsrechnung anzuschauen: Verkäufe (Umsatz) + Selbsterstellte Anlagen ± Änderungen der Vorräte = Produktionswert – Vorleistungen (Produktionskosten) = Bruttowertschöpfung + nichtabzugsfähige Umsatzsteuer + Einfuhrabgaben = Bruttoinlandsprodukt + Einkommen aus der übrigen Welt = Bruttosozialprodukt – Abschreibungen = Nettosozialprodukt – Indirekte Steuern + Subventionen = Volkseinkommen Lohnquote = Lohneinkommen / Volkseinkommen. Vergleich auch: Gewinnquote = Gewinneinkommen / Volkseinkommen.
Im Zeitablauf möglicherweise schon (Steigerung = Verbesserung), aber nur unter c.p.-Bedingungen. Ansonsten nicht (das will man vermutlich von Dir hören): eine hohe Lohnquote kann immer noch bedeuten, daß für die Einkommensempfänger das Geld hinten und vorne nicht reicht. |
#3 03.10.2008 22:40 Uhr
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.... aber komplizierter hat man es wol kaum jemals erklären können !!! Sorry !!!
bb PS es geht einfacher - morgen schreib ich etwas dazu. |
#4 04.10.2008 10:22 Uhr
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Bin nun selber durch Literatur ein Stück weitergekommen.
Also Unternehmenseinkommen+Vermögenseinkommen+Arbeitnehmerentgelte stellen das Volksvermögen dar. Unternehmenseinkommen=aus selbstständ. Arbeit Vermögenseinkommen=Zinsen,Pach,... Lohnquote=Anteil der Arbeitnehmerentgelte am Volkseinkommen |
#5 04.10.2008 17:28 Uhr
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Hi,
Nein; diese Einkommen sind eine dynamischen Große und das Vermögen ist eine statische Größe. Einkünfte welcher Art auch immer können zu Vermögen werden (nämlich wenn sie investiert werden), aber sie sind zunächst noch kein Vermögen. Vielleicht hast Du hier Volksvermögen udn Volkseinkommen verwechselt; wenn Du ber sagst, daß Unternehmenseinkommen + Vermögenseinkommen + Arbeitnehmerentgelte = Volkseinkommen, dann ist das mindestens eine heftige Vereinfachung... |
#6 04.10.2008 19:54 Uhr
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in der Verteilungsrechnung der VGR ist´s doch wie folgt
Bruttoinlandsprodukt (BIP) + Saldo der Primäreinkommen aus der übrigen Welt = Bruttnationaleinkommen (BNE) - Abschreibungen = Nettnationaleinkommen (NNE) - Steuern + Subventionen = Volkseinkommen (VE) - Arbeitnehmerentgelte ("Einkommen für Produktionsfaktor Arbeit" = Unternehmens- und Vermögenseinkommen ("Eink. für PF Boden und Kapital" Daraus lässt sich dann die Aufteilung des VE in die Lohnquote = (Eink. für Arbeit / VE) * 100 Gewinnquote = ((Eink. f. Boden + Eink. f. Kapital) / VE ) * 100 ableiten. OK ? bb |
#7 04.10.2008 22:58 Uhr
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Lieber Harry,
auch auf die Gefahr hin hier als "Querulant" abgestraft zu werden Der Begriff "Bruttosozialprodukt" ist (bereits seit einigen Jahren) ABGESCHAFFT *!!! Die Nachfolgegröße zur Bemessung der Wertschöpfung in euiner Volkswirtschaft ist das Bruttoinlandsprodukt !!! Bei tieferem Interesse empfehle ich ansonsten direkt http//www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pk/2008/Bruttoinlandsprodukt/Pressebroschuere__BIP2007,templateId=renderPrint.psml#zur%20Pressebrosch%C3%BCre%20BIP%202007 Mit der Bitte um entsprechende Anpassung bb * Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft - mit Auswirkung auf die "Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 1999 des Statistischen Bundesamtes - wenn ich mich nicht irre. |
#8 04.10.2008 23:06 Uhr
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Hi,
das ist mir wohlbewußt, aber noch keiner hat mir bisher erklärt, was eigentlich der inhaltliche Unterschied zwischen "Bruttosozialprodukt" und "Bruttonationaleinkommen" ist. Unten habe ich geschrieben:
Heute heißt es
Was aber ist der sachliche Unterschied? Solange das nach Schlechtschreibreform schmeckt, bin ich lieber etwas altmodisch... |
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