sieht das HGB eher auf der Aktiv- (Passiv-) Seite eher strenge Ober- oder Untergrenzen vor?
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Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
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#1 02.04.2008 15:51 Uhr
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Ort: Frankfurt
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Hallo,
sieht das HGB eher auf der Aktiv- (Passiv-) Seite eher strenge Ober- oder Untergrenzen vor? _______________ Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!" |
#2 02.04.2008 16:10 Uhr
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Mitglied
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Hi,
auf der Aktivseite soll eher niedrig bewertet werden (Obergrenzen der Bewertung von VG) und auf der Passivseite bei den Verbindlichkeiten eher hoch (Mindestgrenzen). Beides entspringt dem Vorsichtsprinzip (§240 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und wird insgesamt als Imparitätsprinzip bezeichnet. |
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