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Ober- und Untergrenzen

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Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 338
Ort: Frankfurt
Hallo,

sieht das HGB eher auf der Aktiv- (Passiv-) Seite eher strenge Ober- oder Untergrenzen vor?
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Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

auf der Aktivseite soll eher niedrig bewertet werden (Obergrenzen der Bewertung von VG) und auf der Passivseite bei den Verbindlichkeiten eher hoch (Mindestgrenzen). Beides entspringt dem Vorsichtsprinzip (§240 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und wird insgesamt als Imparitätsprinzip bezeichnet.


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