Hallo,
ich habe mal eine Frage zu einer Rechnung, die wir ausstellen wollen.
Wir liefern ein Produkt von Deutschland nach Ungarn. Unser Vertragspartner sitzt in Holland, der Rechnungs- und Warenempfänger in Ungarn. Welche Umsatzsteuer-ID unseres Kunden muss auf der Rechnung erscheinen? Die niederländische oder die ungarische????
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!!!
Viele Grüße
Anke
P.S. vielleicht ja auch nicht ganz unwichtig....Incoterm ist DDP Ungarn
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Welche Umsatzsteuer ID muss auf der Rechnung stehen??
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#1 12.04.2007 14:17 Uhr
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#2 12.04.2007 16:05 Uhr
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Sofern es sich bei Vertragspartner und tatsächlichem Warenempfänger um verschiedene Unternehmer handelt, riecht die Sache ganz nach einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft. Heiße Kiste! Lies doch mal in § 25b und § 14a Abs. 7 UStG nach.
Falls Vertragspartner und tatsächlichem Warenempfänger ein und dieselbe Peron sind, müsste m.E. die ungarische ID-Nr. angegeben werden, da sich der Gegenstand am Ende der Beförderung / Versendung in Ungarn befindet. Wird die holländische ID-Nr. verwendet, wäre der innergemeinschaftliche Erwerb in Holland zu versteuern (Artikel 41 Abs. 1 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, früher 6. EG-Richtlinie). Gruß Gustav |
#3 12.04.2007 16:41 Uhr
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Hallo Gustav,
vielen Dank schon mal für deine Antwort!!!! Vertragspartner und Warenempfänger sind zwei Niederlassungen eines Unternehmens. Spielt es eine Rolle, ob die Niederlassung in Ungarn "nur" eine Niederlassung ist, oder ob sie eine eigenständige Gesellschaft ist? Das weiss ich nämlich so nicht...... Viele Grüße Anke |
#4 12.04.2007 17:03 Uhr
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Nun ja, diese Feinheit spielt eine große Rolle, ob denn nun ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäfts vorliegt oder nicht. In diesem Fall dürfte der Holländer nicht die ungarische ID-Nr. verwenden.
Ich tendiere aber doch eher zu der zweiten Variante: Wenn Euer zivilrechtlicher Vertragspartner der Holländer ist, muss der auch als Leistungsempfänger auf Eurer Rechnung stehen, die wiederum nach Ungarn geschickt werden soll. Ohne mich festlegen zu wollen, spricht dieser Hintergrund dafür, dass es sich um ein und den selben Unternehmer handelt. Da es sich dann um einen "normalen" innergemeinschaftlichen Erwerb handelt, wäre demnach die ungarische ID-Nr. anzugeben. Gruß Gustav |
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