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Welche Umsatzsteuer ID muss auf der Rechnung stehen??

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Mitglied
Registriert: Apr 2007
Beiträge: 2
Hallo,

ich habe mal eine Frage zu einer Rechnung, die wir ausstellen wollen.

Wir liefern ein Produkt von Deutschland nach Ungarn. Unser Vertragspartner sitzt in Holland, der Rechnungs- und Warenempfänger in Ungarn. Welche Umsatzsteuer-ID unseres Kunden muss auf der Rechnung erscheinen? Die niederländische oder die ungarische????

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!!!

Viele Grüße

Anke

P.S. vielleicht ja auch nicht ganz unwichtig....Incoterm ist DDP Ungarn
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Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Sofern es sich bei Vertragspartner und tatsächlichem Warenempfänger um verschiedene Unternehmer handelt, riecht die Sache ganz nach einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft. Heiße Kiste! Lies doch mal in § 25b und § 14a Abs. 7 UStG nach.

Falls Vertragspartner und tatsächlichem Warenempfänger ein und dieselbe Peron sind, müsste m.E. die ungarische ID-Nr. angegeben werden, da sich der Gegenstand am Ende der Beförderung / Versendung in Ungarn befindet. Wird die holländische ID-Nr. verwendet, wäre der innergemeinschaftliche Erwerb in Holland zu versteuern (Artikel 41 Abs. 1 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, früher 6. EG-Richtlinie).

Gruß
Gustav
Mitglied
Registriert: Apr 2007
Beiträge: 2
Hallo Gustav,

vielen Dank schon mal für deine Antwort!!!! Vertragspartner und Warenempfänger sind zwei Niederlassungen eines Unternehmens. Spielt es eine Rolle, ob die Niederlassung in Ungarn "nur" eine Niederlassung ist, oder ob sie eine eigenständige Gesellschaft ist? :shock: Das weiss ich nämlich so nicht......

Viele Grüße

Anke
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Nun ja, diese Feinheit spielt eine große Rolle, ob denn nun ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäfts vorliegt oder nicht. In diesem Fall dürfte der Holländer nicht die ungarische ID-Nr. verwenden.

Ich tendiere aber doch eher zu der zweiten Variante:

Wenn Euer zivilrechtlicher Vertragspartner der Holländer ist, muss der auch als Leistungsempfänger auf Eurer Rechnung stehen, die wiederum nach Ungarn geschickt werden soll. Ohne mich festlegen zu wollen, spricht dieser Hintergrund dafür, dass es sich um ein und den selben Unternehmer handelt. Da es sich dann um einen "normalen" innergemeinschaftlichen Erwerb handelt, wäre demnach die ungarische ID-Nr. anzugeben.


Gruß
Gustav


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