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Überführungskosten?

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Registriert: Jun 2004
Beiträge: 353
Guten Tag,

wie werden die Überführungskosten bei einem Leasingvertrag ohne Sonderzahlung gebucht?
Man könnte sie wie die Leasingraten buchen aber muss man das rückwirkend umbuchen wenn der Wagen nach X Jahren gekauft wird?

Danke und einen guten Rutsch
Mitglied
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Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin,

Du mußt erst entscheiden, wie der Leasingvertrag gebucht wird:
- als Mietaufwendung (Operate Leasing) oder
- als finanzierter Kauf (Finance Leasing).

Wenn der Leasingvertrag ein Operate Lease ist, sind die Überfügungskosten, wenn der Leasingnehmer sie zahlt, als Aufwendungen zu behandeln; wenn der Leasingvertrag hingegen ein Finance Lease ist, so sind die vom Leasingnehmer gezahlten Überfügungskosten als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren.

Im Bereich des Deutschen Rechts solltest Du nach dem Mobilien-Leasingerlaß verfahren ("Ertragsteuerliche Behandlung von Leasing-Verträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter", BMF-Schreiben vom 19.04.1971, IV B/2 - S 2170 - 31/71, BStBl I 1971, 264) und im Bereich des internationalen Rechts nach IAS 17.
Mitglied
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 353
"HZingel" schrieb
Wenn der Leasingvertrag ein Operate Lease ist, sind die Überfügungskosten, wenn der Leasingnehmer sie zahlt, als Aufwendungen zu behandeln; wenn der Leasingvertrag hingegen ein Finance Lease ist, so sind die vom Leasingnehmer gezahlten Überfügungskosten als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren.


Also buche ich die Überführungskosten als Aufwand.
Muss/Soll ich diese umbuchen/aktivieren, wenn der Wagen nach X Jahren gekauft wird?


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