Guten Tag,
wie werden die Überführungskosten bei einem Leasingvertrag ohne Sonderzahlung gebucht?
Man könnte sie wie die Leasingraten buchen aber muss man das rückwirkend umbuchen wenn der Wagen nach X Jahren gekauft wird?
Danke und einen guten Rutsch
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Überführungskosten?
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Autor | Beitrag |
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#1 31.12.2005 12:46 Uhr
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#2 31.12.2005 13:24 Uhr
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Moin,
Du mußt erst entscheiden, wie der Leasingvertrag gebucht wird: - als Mietaufwendung (Operate Leasing) oder - als finanzierter Kauf (Finance Leasing). Wenn der Leasingvertrag ein Operate Lease ist, sind die Überfügungskosten, wenn der Leasingnehmer sie zahlt, als Aufwendungen zu behandeln; wenn der Leasingvertrag hingegen ein Finance Lease ist, so sind die vom Leasingnehmer gezahlten Überfügungskosten als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren. Im Bereich des Deutschen Rechts solltest Du nach dem Mobilien-Leasingerlaß verfahren ("Ertragsteuerliche Behandlung von Leasing-Verträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter", BMF-Schreiben vom 19.04.1971, IV B/2 - S 2170 - 31/71, BStBl I 1971, 264) und im Bereich des internationalen Rechts nach IAS 17. |
#3 31.12.2005 15:52 Uhr
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Also buche ich die Überführungskosten als Aufwand. Muss/Soll ich diese umbuchen/aktivieren, wenn der Wagen nach X Jahren gekauft wird? |
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