Hi Olaf,
Also hier sind offensichtlich nur qualitative Antworten möglich:
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1.) Wie können die erbrachten Leistungen (Verwaltung und Projektleitung) der Festangestellten MA in den Niederlassungen auf das Projekt verteilt werden.
Im BAB den VwGK-Zuschlag bilden und per % auf die Herstellkosten des Auftrages aufschlagen; gleiches gilt für die Vertriebsgemeinkosten. HK + VwGK + VtGK = Selbstkosten des Auftrages. Die Selbstkosten mit dem wirklichen Umsatz vergleichen = tatsächlicher Gewinn/Verlust.
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2.) Wie können die erhaltenen Einnahmen auf die Niederlassungen verteilt werden.
Hierzu muß man das Abrechnungssystem und die Struktur der Unternehmung kennen; normalerweise sollte bei einem Dienstleister jede Geschäftsstelle (mindestens) eine Kostenstelle sein. Wenn die Geschäftsstellen verkaufen, kann man die Verkäufe und damit die Umsätze den Geschäftsstellen zurechnen. Sollte das nicht der Fall sein (selten oder schlechte Organisation!), braucht man ein Schlüsselungsverfahren, das einen verursachergerechten Schlüssel zugrundelegen muß.
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3.) Welche kostenrechnerischen Methoden könnten angewendet werden? Nennen Sie je Methode mindestens ein Vor- und Nachteil.
Zu welchem Punkt - Nr. 2? Ein ordentlicher BAB ist eigentlich die Voraussetuung (V: exakte Rechnung, N: vergleichsweise umständlich). Schlüsselung: V: u.U. einzige mögliche Lösung, N: ungenau.
Man muß hierfür aber eigentlich den Betrieb kennen; eine allgemeine Antwort kann höchstens testen, ob ein Bewerber von KLR Ahnung hat.
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4.) Nennen Sie 3 weitere Punkte die in diesem Zusammenhang beachtet werden sollten.
Eine Antwort aus meiner Erfahrung mit Betrieben und Kostenrechnungen:
* Eine ordentliche Kostenartenrechnung empfehlen
* den GF fragen, wo die Schuldzinsen und steuerlichen Abschreibungen in die Kostenrechnung hingehören;
einzige richtige Antwort: nirgends, das sind neutrale Aufwendungen. Da man diese Antwort aber kaum zu hören kriegt ist das ein zunächst zu beseitigender Fehler
* Die Kostenstellenstruktur sollte untersucht und den Prozessen der Betriebe angepaßt werden
* Allgemeine- und Hilfskostenstellen müssen eine angemessene innerbetriebliche Verrechnung zeigen. Dies kann aufwendig sein (lineare Gleichungssysteme, Matrizenrechnung usw)
* Teilkostenrechnung einrichten = Erkenntnisse über Änderungen der Stückselbstkosten bei Änderung der Auftragslage; zudem Grundlage für Sortiments-, d.h., Leistungsplanung nach relativen Deckungsbeitragen und Kalkulation der verkaufspreisuntergrenze
* Hinweis: auch bei Verlust sollte ein Auftrag nicht abgebrochen oder abgelehnt werden; kurzfristige Untergrenze sind die variablen- und nicht die Selbstkosten. Das ist aber kaum einem GF bewußt!
Ein Hinweis in eigener Sache: es könnte sein, daß diese Leute von KLR keine oder gar keine Ahnung haben. Dies kann bedeuten, daß Du sie erst auf Dinge anschärfen mußt, die "normalerweise" nicht klar zu sein scheinen, etwa warum einen verlusterwirtschaftenden Auftrag einzustellen den ganzen Betrieb noch weiter reinreißen kann (anstatt die Lage zu verbessern)