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Wie verteile ich den Erlös verursachungsg. auf die Niederl.

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Die Geschäftsführung eines Personalvermittlers mit ca 20 Niederlassungen zweifelt das sehr positive Ergebnis eines Projektes an. Einem Kunden wurden für eine Inventur 1000 Helfer für 9 Tage an allen Standorten per Werkvertrag zur Verfügung gestellt. Die Geschäftsführung des Personalvermittlers beauftragt Sie, ein Konzept für eine Nachkalkulation zu erstellen. Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund:

1.) Wie können die erbrachten Leistungen (Verwaltung und Projektleitung) der Festangestellten MA in den Niederlassungen auf das Projekt verteilt werden.
2.) Wie können die erhaltenen Einnahmen auf die Niederlassungen verteilt werden.
3.) Welche kostenrechnerischen Methoden könnten angewendet werden? Nennen Sie je Methode mindestens ein Vor- und Nachteil.

Es sind folgende Kosten entstanden: Löhne für die pauschal. Vers. Aushilfen, Verwaltung und Projektleitung der Festangestellten in den Niederlassungen, Fixkosten?
« Zuletzt durch Olaf aus Hamburg am 03.09.2005 18:49 Uhr bearbeitet. »
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Hi Olaf,

Also hier sind offensichtlich nur qualitative Antworten möglich:

Zitat
1.) Wie können die erbrachten Leistungen (Verwaltung und Projektleitung) der Festangestellten MA in den Niederlassungen auf das Projekt verteilt werden.


Im BAB den VwGK-Zuschlag bilden und per % auf die Herstellkosten des Auftrages aufschlagen; gleiches gilt für die Vertriebsgemeinkosten. HK + VwGK + VtGK = Selbstkosten des Auftrages. Die Selbstkosten mit dem wirklichen Umsatz vergleichen = tatsächlicher Gewinn/Verlust.

Zitat
2.) Wie können die erhaltenen Einnahmen auf die Niederlassungen verteilt werden.


Hierzu muß man das Abrechnungssystem und die Struktur der Unternehmung kennen; normalerweise sollte bei einem Dienstleister jede Geschäftsstelle (mindestens) eine Kostenstelle sein. Wenn die Geschäftsstellen verkaufen, kann man die Verkäufe und damit die Umsätze den Geschäftsstellen zurechnen. Sollte das nicht der Fall sein (selten oder schlechte Organisation!), braucht man ein Schlüsselungsverfahren, das einen verursachergerechten Schlüssel zugrundelegen muß.

Zitat
3.) Welche kostenrechnerischen Methoden könnten angewendet werden? Nennen Sie je Methode mindestens ein Vor- und Nachteil.


Zu welchem Punkt - Nr. 2? Ein ordentlicher BAB ist eigentlich die Voraussetuung (V: exakte Rechnung, N: vergleichsweise umständlich). Schlüsselung: V: u.U. einzige mögliche Lösung, N: ungenau.

Man muß hierfür aber eigentlich den Betrieb kennen; eine allgemeine Antwort kann höchstens testen, ob ein Bewerber von KLR Ahnung hat.

Zitat
4.) Nennen Sie 3 weitere Punkte die in diesem Zusammenhang beachtet werden sollten.


Eine Antwort aus meiner Erfahrung mit Betrieben und Kostenrechnungen:
* Eine ordentliche Kostenartenrechnung empfehlen
* den GF fragen, wo die Schuldzinsen und steuerlichen Abschreibungen in die Kostenrechnung hingehören; einzige richtige Antwort: nirgends, das sind neutrale Aufwendungen. Da man diese Antwort aber kaum zu hören kriegt ist das ein zunächst zu beseitigender Fehler
* Die Kostenstellenstruktur sollte untersucht und den Prozessen der Betriebe angepaßt werden
* Allgemeine- und Hilfskostenstellen müssen eine angemessene innerbetriebliche Verrechnung zeigen. Dies kann aufwendig sein (lineare Gleichungssysteme, Matrizenrechnung usw)
* Teilkostenrechnung einrichten = Erkenntnisse über Änderungen der Stückselbstkosten bei Änderung der Auftragslage; zudem Grundlage für Sortiments-, d.h., Leistungsplanung nach relativen Deckungsbeitragen und Kalkulation der verkaufspreisuntergrenze
* Hinweis: auch bei Verlust sollte ein Auftrag nicht abgebrochen oder abgelehnt werden; kurzfristige Untergrenze sind die variablen- und nicht die Selbstkosten. Das ist aber kaum einem GF bewußt!

Ein Hinweis in eigener Sache: es könnte sein, daß diese Leute von KLR keine oder gar keine Ahnung haben. Dies kann bedeuten, daß Du sie erst auf Dinge anschärfen mußt, die "normalerweise" nicht klar zu sein scheinen, etwa warum einen verlusterwirtschaftenden Auftrag einzustellen den ganzen Betrieb noch weiter reinreißen kann (anstatt die Lage zu verbessern)
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Hallo Harry,

Danke für die wirklich ausführliche und hilfreiche Antwort, ich hätte mich verrant, da ich zu kompliziert gedacht hätte.

VG
Olaf
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Noch etwas Input: Die Firma hat abhängige Niederlassungen. Der Werkvertrag mit dem Kunden wurde in Hamburg geschlossen. Die Leistung wurde aber im gesamten Bundesgebiet durch die Niederlassungen erbracht.

Die Kosten lassen sich leicht zuordnen, aber wie sieht es mit dem Umsatzanteil aus.
Da es sich um Inventuren in Warenhäusern handelt und man ein gleichartiges Sortiment voraussetzt könnte man als gemeinsame Basis die qm (Ist das sinnvoll?) der Warenhäuser je nach Aufwand auf die Standorte verteilen. Z.B. ein Standort betreut 2 Warenhäuser mit gesamt 12.000qm von insgesamt 100.000 qm Warenhausfläche = 12% vom Umsatz als Erlös dem Standort zuzurechnen. Jetzt lassen sich die Standorte miteinander vergleichen und Einsparungspotenziale feststellen. Das sollte mit einem BAB und der Zuschlagskalkulation feststellen lassen.

Wie verteile ich den Erlös (Festpreis für alle Warenhäuser) verursachungsgerecht auf die Niederlassungen? Daraus folgt die Frage: Welcher Faktor verändert die Kosten am stärksten? - A: Die Fläche der Warenhäuser.
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Hi,

Zitat
Noch etwas Input: Die Firma hat abhängige Niederlassungen.


Also Organgesellschaften oder so?

Zitat
Die Kosten lassen sich leicht zuordnen, aber wie sieht es mit dem Umsatzanteil aus.


Mitarbeiter aus den Niederlassungen erbringen Leistungen aufgrund eiens Vertrages, der in HH geschlossen wurde - richtig? Wichtig hierbei: wer schreibt die Rechnungen? Aufgrund der Organschaft wären die Rechnungen u.U. der Hauptniederlassung in HH zuzuweisen, d.h., HH könnte die Rechnugnen schreiben. Tun die das?

Instinktiv bezweifele ich die fundamentale (sachliche) Notwendigkeit einer Erlösverrechnung!

Falls das doch nötig oder einfach erwünscht sein sollte: nach welchem Maß werden die Leistungen gemessen? Stunden? Sind alle Stunden gleich, oder gibt es unterschiedliche ARten von Stunden (schwerer, leichter, teurer, billiger oder sowas)?
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Ort: Hamburg
"HZingel" schrieb
Hi,

Zitat
Noch etwas Input: Die Firma hat abhängige Niederlassungen.


Also Organgesellschaften oder so? Nein, eine AG

Zitat
Die Kosten lassen sich leicht zuordnen, aber wie sieht es mit dem Umsatzanteil aus.


Mitarbeiter aus den Niederlassungen erbringen Leistungen aufgrund eiens Vertrages, der in HH geschlossen wurde - richtig? JA Wichtig hierbei: wer schreibt die Rechnungen? Aufgrund der Organschaft wären die Rechnungen u.U. der Hauptniederlassung in HH zuzuweisen, d.h., HH könnte die Rechnugnen schreiben. Tun die das? JA

Instinktiv bezweifele ich die fundamentale (sachliche) Notwendigkeit einer Erlösverrechnung!

Falls das doch nötig oder einfach erwünscht sein sollte: nach welchem Maß werden die Leistungen gemessen? Stunden? Sind alle Stunden gleich, oder gibt es unterschiedliche ARten von Stunden (schwerer, leichter, teurer, billiger oder sowas)?


Alle Stunden werden gleich entlohnt als Aushilfen. Eine Erlösaufteilung wird evtl. gewünscht, das ist aber eine Vermutung.
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Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Nein, eine AG


Das ist kein Widerspruch zur Organschaft (u.a. §14 KStG, §2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, oder entsprechend GewStG). Wichtig ist, daß HH alleine nach außen handelt und die Erträge der Niederlassungen HH zugerechnet werden. ist das der Fall, ist eine Verrechnung grundsätzlich möglich (und vielleicht auch erwünscht); ist das nicht der Fall, so schreiben die Niederlassungen selbständige Rechnungen und stehen untereinander im Wettbewerb als selbständige Unternehmer. Dann ist eine Verrechnung weder sinnvoll noch ohne weiteres möglich.

Wenn HH die Rechnungen schreibt, müßte ein Maß für die Leistungserbringung gefunden werden. Falls die STunden, die von den MA der Niederlassungen geleistet werden, alle gleich bewertet werden, so wäre dies vermutlich ein Maß für die STundenrechnung. Also:

Erlös(Niederlassung) = SummeAlleErlöse / SummeAlleStd * StdNiederlassung

So oder so ähnlich, vorbehaltlich ggfs. noch weiterer Details...


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